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Hartz IV Widersprüche liegen in Berlin für Jahre auf Halde

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 04.04.2007 um 14:14 Uhr (Autor: pr)
VGW 103

Viel Geduld müssen Langzeitarbeitslose in Berlin haben, wenn sie Widerspruch gegen ihren Hartz-IV-Bescheid einlegen. Bis zu zwei Jahre und länger dauert es – je nach Bezirk – ehe sich ein Sachbearbeiter des Themas annehmen kann. Viele Betroffene wählen daher den Weg vor das Sozialgericht, das in vielen Fällen von rechtswidriger Untätigkeit spricht.

Bis sich die Situation entspannt, dürfte es allerdings noch eine Weile dauern. 50.000 Widersprüche liegen in den zwölf Berliner Jobcentern und müssen noch bearbeitet werden. Laut Statistik werden die Hartz-IV-Empfänger zwischen zehn Monaten und drei Jahren warten müssen – laut neuesten Daten sind es in Berlin durchschnittlich sieben Monate –, wenn sich nicht grundlegend etwas ändert.
Dass die Wartezeiten entschieden zu lang sind, bemängeln auch die Politiker in der Bundeshauptstadt. Vieles ließe sich einfacher klären, wenn Probleme im Gespräch mit dem Sachbearbeiter gelöst würden. Doch dagegen sträubt sich die Bundesagentur für Arbeit. So bleibt nur der Weg über die Aufstockung und bessere Qualifizierung des Personals. In Berlin Mitte sind es jetzt 13 neue Mitarbeiter, damit das Klassenziel von sechs Monaten erreicht werden kann.

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2 Antworten zu “Hartz IV Widersprüche liegen in Berlin für Jahre auf Halde”
  1. yogi1954

    am 05.04.2007 um 06:57 Uhr

    Gemäß § 88 Abs. 2 SGG ist die Untätigkeitsklage zulässig, wenn binnen drei Monaten (nicht erst nach 6 Monaten, wie hier fälschlich “berichtet” wird) nach Erhebung eines Widerspruchs nicht über diesen sachlich entschieden worden ist.

  2. pr (sozialleistungen.info)

    am 05.04.2007 um 10:59 Uhr

    @yogi54: Den Ausführungen zur Untätigkeitsklage ist zuzustimmen. Die Angabe “sechs Monate” bezieht sich allerdings nicht auf eine Solche, sondern auf eine intern angepeilte Wartezeit. Auf die Möglichkeit einer Untätigkeitsklage geht der Bericht vielmehr nicht ein.

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