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Hartz IV-Empfänger bekommen teilweise Krankenhausessen angerechnet

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 04.06.2008 um 18:19 Uhr (Autor: ds)

In den letzten Monaten gab es nicht wenige Fälle, in denen Hartz IV-Empfängern das kostenlose Krankenhausessen als Einkommen angerechnet wurde, was eine Kürzung des Regelsatzes zur Folge hatte. Grund dafür war eine Verordnung, die das Arbeitsministerium mit Wirkung zum 1. Januar 2008 beschlossen hatte. Nach dieser Verordnung muss die Krankenhauskost mit 4,05 Euro pro Tag auf den Regelsatz angerechnet werden, was mitunter erhebliche finanzielle Konsequenzen zur Folge haben kann.

Es muss allerdings eine sogenannte Bagatellgrenze von 83 Euro im Monat überschritten werden, was einem Krankenhausaufenthalt von 21 Tagen im Monat gleichkäme. Ab dann jedoch würde die Anrechnung voll zuschlagen und könnte bei einem vollen Monat im Krankenhaus bis zu 91,45 Euro betragen, da noch 30 Euro Versicherungspauschale abgezogen werden müssen.

Der Wuppertaler Verein „Tacheles“ rät allerdings dazu, sich gegen diese Verordnung zur Wehr zu setzen, weil nicht klar sein, ob sie überhaupt rechtmäßig angewendet werden könne. Immerhin sei das Bundesarbeitsministerium nur berechtigt, mit einer Verordnung festzulegen, welche Einnahmen nicht als Einkommen angerechnet werden dürften. In diesem Fall trete allerdings der umgekehrte Fall ein, was formal-juristisch schlicht falsch sei.  Dieser Ansicht sei auch das Landessozialgericht Niedersachsen gefolgt (AZ: L 9 AS 839/07 ER) und habe deshalb diese Verordnung für rechtswidrig erklärt.

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26 Antworten zu “Hartz IV-Empfänger bekommen teilweise Krankenhausessen angerechnet”
  1. sabine

    am 06.06.2008 um 15:04 Uhr

    diese verordnung gab es schon 2006. da wurde mir die krankenhausverpflegung abgezogen. ich habe damals schon dagegen widerspruch eingelegt, der nach 1 1/2 jahren vom tisch gefegt wurde. ich hätte dann klage einreichen müssen. die anwalts- und gerichtskosten hätte ich aber erstmal aus eigener tasche zahlen müssen. und ausserdem mußte ich auch noch die obligatorischen 10 € pro tag auch noch bezahlen.

  2. Zimmermann Andreas

    am 10.06.2008 um 16:50 Uhr

    Mich verwundert zunächst, dass Sie nicht den Rechtsweg/Klage eingeschlagen haben. Ich setze voraus, dass Sie leistungen nach SGB II (Hartz IV) erhalten. Somit steht Ihnen Prozesskostenhilfe zu. Damit wär das finanzielle Risiko gering.
    Desweiteren sollten Sie versuchen, einen Antrag nach § 44 SGB X zu stellen - Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes. Als Begründung dafür wäre folgendes auszuführen. Was im übrigen auch generell gilt, wenn versucht wird, Krankenhausessen als sonstiges Einkommen anzurechnen.
    Die Begründung dafür ist folgende:
    § 20 SGB II legt die Höhe der monatlichen Regelleistung auf einen absoluten Betrag fest. Im SGB II wurde auf einmaligen Leistungen verzichtet und die Leistungen pauschaliert. Der Gesetzgeber hat damit zum Ausdruck gebracht, dass dieser Betrag ohne Berücksichtigung persönlicher Belange zustehen soll. Diese Pauschalierung verbietet dann jedoch andererseits individuelle Bedarfsfeststellungen. Eine Kürzung der Regelleistung wegen fehlenden Bedarfes (hier die freie Kost im Krankenhaus) sieht das Gesetz nicht vor. Die Kürzung scheidet daher aus. Sie ist rechtswidrig.
    In Betracht käme lediglich § 2b ALG II - VO. Danach sind Sacheinnahmen anrechenbar. Dies setzt aber voraus, dass die Leistung ( hier die freie Kost) einen Marktwert besitzt, also gegen Geld tauschbar ist. Dies ist hier nicht der Fall. Denn Sie haben für den Fall, dass Sie auf die freie Kost verzichten keinerlei geldwerten Vorteil. Die Nichtinanspruchnahme der Kost führt auch nicht dazu, dass die Krankenkasse irgendeinen finanziellen Vorteil daran hätte und diesen dann auch an den Versicherten weiter geben müsste. Dies ist nicht der Fall.

  3. Ricarda

    am 19.06.2008 um 08:06 Uhr

    Sehr geehrter Herr Zimmermann

    Ich hätte da mal eine Frage.
    Wenn man chronisch krank ist und dafür eine Reha Kur
    vom Arzt verordnet bekommt wieviel Pflegegeld wird dann vom Hartz IV abgezogen und darf eigentlich was gekürzt werden.Bitte um Rückantwort.Mit freundlichen Gruß

  4. CLAUDIA

    am 20.06.2008 um 10:05 Uhr

    MIR GEHTS ES GENAU SO ,DAS MIR HARZ 4. MIR DAS ANRECHNET DIE KRANKENHAUS TAGE ANGERECHNET WERDEN UND KRANKENHAUS WILL PRO TAG AUCH 10.EURO HABEN

  5. Olga

    am 20.06.2008 um 13:35 Uhr

    Ich bekomme auch HARZ4,war auf Kur(4Wochen),
    keine Zuzahlung,aber JobCenter hat weniger bezahlt(fast 100€)

  6. jennifer

    am 22.06.2008 um 12:50 Uhr

    wie soll mann da noch leben können.und dann sollen wir noch 10euro pro tag an das krankenhaus bezahlen? Wie soll denn das gehen! Da bleibt mir noch schwarzarbeit.

  7. am 24.06.2008 um 22:55 Uhr

    Hallo Jennifer,

    mal abgesehen, daß Du dich mit Schwarzarbeit strafbar machen würdest, empfehle ich bei der Krankenkasse ein Befreiung der Zuzahlung zu beantragen. Übersteigen deine Zuzahlungen 2% (bei chronisch Kranke soweit ich weiss, sogar nur 1%) der gesamten Jahresbruttoeinnahmen des Familienhaushaltes, so kann diese Befreiung bei der Krankenkasse beantragt werden.

    Bei manchen Krankenkassen kann man dieses auch vorab beantragen und die 2% gleich einzahlen. Das lohnt sich allerdings nur, wenn die zu erwartenden Zuzahlungen diese 2% übersteigen.

    Frage doch mal bei deiner Krankenkasse nach …

  8. mollyy00

    am 29.06.2008 um 19:16 Uhr

    Mal abgesehen von der Zuzahlung wenn man im KH-liegt,es werden ca 35% vom Regelsatz abgezogen sogar bei den Kindern die nicht im KH sind und zu Hause weiterversorgt werden - wenn Mutter ins KH muss das ist eine frechheit von der Bundesregierung die solche Hirnlosen gesetze erlässt und die ARGE es umsetzen muss. Schämt Euch ihr drecks -Politiker.

  9. mollyy00

    am 01.07.2008 um 17:20 Uhr

    Ich habe heute von einer Freundin ein Aktenzeichen erhalten bezüglich KH-Aufenthalt
    AZ: B14 AS22/07R vielleicht hilft das einigen weiter.

  10. Harzer 63

    am 01.07.2008 um 19:06 Uhr

    Hallo,
    auch mir wurden im Jahr 2006 von meinem Arbeitslosengeld II der Verpflegungssatz abgezogen. Es hat nie ein Gesetz gegeben, das diese Abzüge rechtfertigen würde. Dieses hat auch das Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen B 14 AS 22/07 R entschieden. Ich habe vor ca. 10 Tagen die Arge darauf aufmerksam gemacht und angedroht, mir einen Anwalt zu nehmen. Diese Kosten hätte die Arge auch übernehmen müssen. Siehe da, schon am 30.06.2008 war der betrag von 124,00 € auf meinem Konto. Ich rate daher jedem, diese Kosten sofort einzufordern, auch nicht dem Hinweis, die Sache einem Anwalt zu übergeben. Das Geld ist dann schnellstens auf Deinem Konto.
    Wünsche trotzdem allen Arbeitslosengeld II Empfänger, das sie bald Arbeit bekommen.

  11. sabine

    am 09.07.2008 um 17:24 Uhr

    ich habe widerspruch eingelegt gegen den damaligen bescheid und einen rechtsanwalt eingeschaltet. das ist richtig, das die ARGE den anwalt bezahlen muß…wenn sie den prozess verlieren. aber erstmal hätte ich in vorlage treten müssen. und das alles OHNE pkh. dafür gibt es keine pkh. die kosten hätte ich erstmal bezahlen müssen. seit mai 2008 habe ich wieder eine festen job…und oh wunder…im juni 2008 bekam ich den be´scheid wegen meines widerspruches. mein widerspruch wurde trotz anwalt ABGELEHNT…..

    in der theorie sieht das alles ganz schön an….aber leider ist die praxis anders. ich bekomme mein geld nicht zurück….

    und was mache ich nun, herr zimmermann?

  12. am 18.07.2008 um 17:51 Uhr

    hallo letzes jahr war ich 2 monate im krankenhaus nichts wurde mir gekürzt nun war ich 3 wochen im krankenhaus muss dazu sagen war zwischenzeitlich umgezogen und siehe da die arge meinte es is ein anderer landkreis und ich hab es zurück zu zahlen selbst meiner tochter wurde es von der unterkunft abgezogen sie kann ja nu garnix dafür das ich im kh war eins weiss ich ich gehe nicht mehr ins kh weil es wird ja wieder abgezogen es is einfach eine frechheit der arge man weiss nicht mehr ein noch aus soviel dazu

  13. Tullius

    am 22.07.2008 um 19:12 Uhr

    Die ganze Diskussion ist jetzt eigentlich geklärt. Das BSG hat vor wenigen Wochen entschieden, dass die Leistung aufgrund eines Krankenhausaufenthaltes oder einer Reha nicht gekürzt werden darf. Dies galt für alle Fälle bis zum 31.12.2007. Eine ab 01.01.2008 inkraft getretene VO möchte zwar die Anrechnung ermöglich, allerdings ist fraglich, ob sie rechtmäßig ist. In dem beim BSG entschiedenen Fall haben die Richter an der Rechtmäßigkeit Zweifel geäußert - allerdings haben solche Äußerungen keinerlei rechtliche Wirkungen, können aber ein Indiz für zukünftige Entscheidungen sein.

  14. nicole

    am 22.07.2008 um 20:01 Uhr

    zum thema KH aufenthalt
    ihr müsst es ja net melden wenn ihr net länger drin seit
    also mir wurde nix gesperrt wie ich im KH war
    gruß

  15. Tullius

    am 23.07.2008 um 09:40 Uhr

    Eine Mitteilung über die Arbeitsunfähigkeit (Vorlage des Krankenscheines) hat eigentlich zu erfolgen, da man in dieser Zeit nicht zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht. Während des Krankenhausaufenthaltes wird der Hausarzt aber in der Regel nicht selbt die AU bescheinigen. Man kann sicherlich hoffen, dass man nicht erwischt wird, aber auf der anderen Seite geht man auch ein Risiko ein.

  16. josef_schmieler

    am 24.07.2008 um 19:32 Uhr

    wer kommt mit dem h4 satz schon aus. da muss man einfach schwarz noch was machen. ich mach das immer gegen spenden, so kann mir kein amt ans zeug flicken. komme damit nochmal auf ca. 800 euro extra. aber das geld ist auch immer weg am monatsende. zigaretten, bierchen trinken, disko und dort auch mal ne schnecke einladen.

    wer mit den 351 euro auskommt und unter 80 jahre ist, den nehm ich nicht für ernst!

  17. Nicole O

    am 25.07.2008 um 12:10 Uhr

    Ich wurde Monate Stat.behandelt.Krankenhaus Reha usw.
    Mir wurde auch das Geld gestrichen.(Außer Miete)Auch für mein Kind
    die von meinen Eltern versorgt wurde.Das darf alles kostelos.Familienhilfe.Hätte meine Mutter eine Qualif.zur Tagesmutter hätte das Amt zahlen müssen.Schwachsinn oder?

  18. mohamed

    am 25.07.2008 um 17:48 Uhr

    hallo
    ich habe von 1970 nur geabeitet nie arbetslos aber yetz
    bin ich in dise scheis h4 im dem alter.muss ich von klein
    leute befelen lassen. ich glaube das land nicht für alte laute. in 70 yahren haben wir nur malocht und hatten die
    gesagt sie mussen arbeiten für die rente un yetz?
    DIE KASSE IST LEHR: WARUM?
    WEILL DIE POLITIKER VORDINEN SOOOOOOOOOOO FIL

  19. deutschlandhasser

    am 29.07.2008 um 13:41 Uhr

    Alles was es zu beachten gibt ist das es im Gefaengnis jeden(!) Tag etwas zu essen gibt.

    Dann kann man schwarz Arbeiten. Einem politiker ein Stueck aus dem Gesicht beissen wenn er sich auf die Strasse traut (mal sehen wie das ist wenn die Krankenkasse ihm nicht helfen kann :D).

    Auch die Zaehne einschlagen ist gut. Wenn derjenige nur gesetzlich Krankenversichert ist hat der den Rest seines Lebens kaputte Zaehne und psychische Probleme.

    Ich finde wir sollten der politischen Klasse das Leben mehr zur Hoelle machen. Mit Scheisse statt mit Eiern werfen usw.

    Der Trost eines jeden Hartz IV Empfaengers: Im Gefaengnis gibt es jeden(!) Tag etwas zu essen.

  20. Nicki29

    am 21.08.2008 um 16:28 Uhr

    Hallo.Wer kennt sich da aus?:
    Ich müste demnächst ins Krankenhaus und bin alleinerziehende Mutter einer 6 Jährigen Tochter.Meine Tochter würde in dieser Zeit bei meiner Mutter sein.Das mir was von der Arge abgezogen wird,das ist mir schon klar,obwohl ich dann einen Anwalt einschalte.Aber meine Tochter mus doch was von der Arge bekommen,oder?Ich habe da angerufen und nachgefragt,da hieß es: es besteht dann keine Bedarfsgemeinschaft mehr,ich sollte es doch beim Jugendamt versuchen.Und da hieß es,das es die Krankenkasse übernehmen müste.Und dort hieß es,das die es nur übernehmen,wenn meine Tochter in dieser Zeit zu Pflegeeltern kommen würden.Aber es kann doch nicht sein,das ich für meine Tochter von nirgendwo her Geld für den Lebensunterhalt bekomme.Und Unterhaltsvorschuß bekomme ich auch nicht mehr von Jugendamt.wer kann mir da helfen???

  21. Bernd N.

    am 28.08.2008 um 17:05 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    in Bezug auf BSG-Urteil B 14 AS 22/07 R habe ich folgende Frage: Welcher Unterschied besteht bei dieser Rechtssprechung zwischen SGB II und SGB XII? Beide haben einen gleichen Regelbedarf von 345.- Euro und sind im Falle eines Krankenhausaufenthaltes gleichermassen betroffen. Im übrigen besteht ein langer Krankenhausaufenthalt nicht nur aus dem Essen. Es entstehen erhebliche Kosten für Wäsche, Kleidung (Therapien) etc.. Ja, ich musste sogar die Getränke (Mineralwasser) selbst bezahlen bei einer minimalsten ärtzlich verordneten Flüssigkeitsaufnahme von 2 Liter. Das alles von 3.-Euro pro Tag?
    MfG

  22. stefanie 28

    am 01.09.2008 um 20:39 Uhr

    hallo,

    bin gerade in der Reha, und die Arge hat mir 121,00 euro
    einbehalten.Hätte gerne von jemnadem gewusst ob das rechtmäßig ist un d was ich tun kann…

    Liebe Grüße Steffi

  23. jessi

    am 02.09.2008 um 23:21 Uhr

    es ist einfach eine riesen große sauerei was die mit einem machen. hauptsache die politiker und die großen firmenbosse stecken sich immer mehr geld in die taschen.doch das man von dem was sie einem an geld zur verfügung stellen rein gar nit mehr rumkommt das interessiert die nicht.
    hauptsache sie haben alles und brauchen auf nix zu verzichten.beim kleinen mann auf umweltschonen setzen und selber ma eben nen flug alleine nach sonstwo machen weil man sich zu fein für nen normales flugzeug ist.armes deutschland sag ich nur.die müssten mal von dem geld was wir haben leben müssen.die kämen keinentag damit weit

    da krieg ich einfach nru das blanke kotzen.wenn man dadrüber nachdenkt geht der blutdruck doch gleich höher ey.

  24. lolly01

    am 30.09.2008 um 10:16 Uhr

    Naja das sind ja Aussichten-gehe auch bald mit meiner kleinen Tochter zu Stationären Therapie.Zur Erholung werde ich bestimmt nicht wirklich kommen,wenn man hier liest was die “ÄMTER” der “STAAT”den Leuten hier antut.Werde auf jedenfall gegen die Kürzung die ich ja bestimmt erhalten werde vorgehen und mir einen Anwalt nehmen.Wenn nichts klappt auf dem AMT aber wenn es um GELDKÜRZUNGEN geht da funktioniert das tadellos.
    Ein Beispiel v.einer guten Freundin.
    Die besagte Freundin hat sich erkundigt was ist wenn Sie und Kind zur Stationä.Therapie fährt-wie gesagt die hat sich nur erkundigt…man würde das Geld kürzen ist vom Gesetzgeber so vorgegeben(DENEN IST ES EH EGAL,DIE MACHEN DOCH LUXUSURLAUB).Obwohl diese Therapie nicht angetreten wurde,wurde der besagten Freundin gleich mal für EIN HALBES JAHR pro Monat 35% abgezogen.UNGLAUBLICH…aber WAHR kann auch schriftlich bewiesen werden!Natürlich ist Sie in Widerspruch gegangen und hat auch Recht bekommen.Was aber mit viel Rennerei und Nerven lassen verbunden war.Dem Amt war es eh egal,vorallem der/die Total unfähigen Mitarbeiter.MAN DARF HIER ALS LEISTUNGEMPFÄNGER NICHT WIRKLICH KRANK WERDEN…… WAS FÜR EINE SCHANDE…was der Staat den meist völlig unverschuldeten in Arbeitslosigkeit gekommenen Menschen und deren Kinder antut. Außerdem besteht eine Therapie oder Kur sicherlich nicht nur auf ESSEN oder SCHLAFEN.Da fallen so viele Kosten nebenbei an, wie Ausflüge mit Kindern oder andere Sachen die selbst bezahlt werden müssen.Man kann doch nicht immer sagen NEIN Kind du kannst daran nicht teilnehmen….!Aber man soll ja den Ganzen Tag im Zimmer sitzen und nur Essen gehen(DAS GIBT ES JA UMSONST!!!) und Schlafen!!!
    So nun ist Schluß…wünsch allen betroffen kraft …. und lasst Euch nichts gefallen….. VG

  25. kerstinsche

    am 04.10.2008 um 22:13 Uhr

    allen hier kann ich nachfühlen. mein lebensgefährte geht
    zur therapie und schon sind 35% weg aber wir haben eine
    einstweilige anordnung ans sg gemacht. ist leider noch nicht abgeschlossen.ich meld mich wenns durch ist.

  26. Conylein

    am 09.10.2008 um 10:08 Uhr

    ich habe jetzt das liebe problem mit der kürzung Hartz 4
    wegen einer medizinischen Reha ,ich bin auch schon am überlegen ob ich diese kur absage,denn es ist ja eine
    unmöglichkeit vom Staat,gearbeitet und Steuern bezahlt
    und nun braucht man selber eine unterstützung und das wahrs wiedermal,
    ich finde es ja auch nicht in ordnung das nun endlich ein
    klares Gesetz für uns betroffenen gibt

    Grüße an alle hier sendet euch Conylein

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