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ALG II Zuschlag für Alleinerziehende

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 04.07.2007 um 01:42 Uhr (Autor: ts)
VGW 171

Das Sozialgericht Dortmund entschied mit einem Urteil vom 13. April 2007 (AZ:S 11 (9) AS 205/06), dass Alleinerziehende einen Anspruch auf einen Zuschlag zum Arbeitslosengeld II haben. Eine Grundvoraussetzung für diesen Anspruch ist allerdings, dass sich die Mutter, der Vater bzw. der Erziehungsberechtigte tatsächlich auch ausschließlich alleine um ein Kind kümmern müssen.

Sollten dagegen die Eltern lediglich getrennt voneinander leben, sich aber abwechselnd um das Kind bzw. ihre Kinder kümmern, entfällt der Anspruch auf Mehrbedarf.
Der Zuschlag bezieht sich auf den Regelsatz und berechnet sich nach der Anzahl und nach dem Alter der Kinder, welche im Haushalt leben. Zum Beispiel erhält ein alleinerziehender Elternteil mit einem Kind unter sieben Jahren von der Arge einen Zuschlag von 36 Prozent auf den Regelsatz. Die Bedarfsgemeinschaft hätte damit etwa 681 Euro zur Verfügung. 347 Euro für den Erwachsenen, 209 Euro für das Kind und als Mehrdarf weitere 125 Euro.
Der Zuschlag steigt allerdings bei mehr Kindern nicht automatisch an, sondern steigt erst wieder ab dem vierten Kind. Hier gibt es dann 48 Prozent Aufschlag zum Regelsatz. Bei fünf und mehr Kindern steigt der Aufschlag dann nochmals auf 60 Prozent.
Neben der Anzahl der Kinder ist allerdings auch das Alter der Kinder ein Faktor für die Berechnung.
Zum Beispiel erhalten Alleinerziehende bei einem Kind, welches über sieben Jahre alt ist, lediglich nur noch einen Zuschlag von 12 Prozent. Handelt es sich allerdings um zwei Kinder, welche über sieben Jahre alt, aber unter 16 Jahre alt sind, steigt der Aufschlag wieder auf 36 Prozent. Sollten dagegen zwei Kinder im Haushalt leben, die über 16, aber unter 18 Jahre alt sind, sinkt der Aufschlag wieder um 12 Prozentpunkt auf damit 24 Prozent.
Eine weitere Regelung besagt zudem, dass der Mehrbedarf nicht höher liegen darf als die Regelleistung, welche dem Haushaltsvorstand insgesamt zur Verfügung steht. Diese Vorschrift verliert allerdings dann wieder an Bedeutung, sobald der Haushaltsvorstand über ein eigenes Einkommen verfügt, welches mit dem Arbeitslosen II-Anspruch verrechnet werden muss.
Sollten Kinder unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern leben, welche ein eigenes Kind haben, gelten diese als selbständige Bedarfsgemeinschaft und erhalten damit auch Anspruch auf die volle Regelleistungen zzgl. Mehrbedarfszuschlag.
Im Übrigen gelten Alleinerziehende auch dann noch als alleinerziehend, wenn die Kinder oder eines ihrer Kinder volljährig geworden ist.
Wie das Sozialgericht Münster nämlich im Urteil vom 1 März 2007 (AZ: S 16 AS 199/06) entschied, darf der Anspruch auf Mehrbedarf nicht gestrichen werden, wenn ein volljähriges Kind an der Erziehung seiner Geschwister beteiligt ist.

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10 Antworten zu “ALG II Zuschlag für Alleinerziehende”
  1. am 06.07.2007 um 20:53 Uhr

    hallo
    ich intereesiere mich nun dafür, wie sich die regelleistungen zusammen setzen.soundsoviel für friseur, soundsoviel für lebensmittel usw. ausserdem, nachdem ich das hier gelesen habe würd ich gern wissen, wie ich nachweisen kann, das ich alleinerziehend bin, was halt in dem antrag stehen muß und weklche belege ich hinzufügen muß -
    ich finde es sehr gut, das es diese seite gibt.sehr informativ.
    lieben gruß andy

  2. Silke

    am 08.07.2007 um 21:04 Uhr

    Hallo,

    meine tochter wird im september 16 j., das amt ist der meinung ich benötige keinen alleinerziehungszuschlag mehr für das Kind. Ich habe gehört,das der zuschlag bis 18.j, gezahlt wird,ist das korrekt? sie geht jetzt in die 9. klasse und ein zweites kind lebt auch noch im haushalt.

  3. Elke

    am 27.02.2008 um 13:31 Uhr

    Hallo,
    ich habe Alg II beantragt, da das AlgI wegen einer Abfindung ruht, wie ist das da mit den Zuschlägen, mein Einkommen hat sich ja auch deutlich verringert, und alleinerziehend bin ich auch, habe gerade mit Interesse gelesen, dass es auch für volljäghrige Kinder den Zushlag für Alleinerziehende gibt!

  4. gabi

    am 14.04.2008 um 19:11 Uhr

    Hallo,

    Möchte gern wissen, ob ich eine Nachzahlung des Mehrbedarfs erwarten kann.

    wäre schön wenn jemand, eine Antwort weiß.

  5. tina

    am 02.07.2008 um 01:04 Uhr

    ..
    eigentlich eine frage.
    ich erhalte wegen krankheit grundsicherung.ich habe zwei kinder (6 und 11) bei mir und habe bislang den mehrbedarf für alleinerziehende erhalten.
    der wurde mir nun gestrichen, als meine 22 jährige tochter nach studienabbruch wieder zu mir zog.
    sie ist in keiner weise an der erziehung ihrer brüder beteiligt.
    gilt das obige urteil nur für ALG2 oder auch für grundsicherung?
    wäre sehr dankbar für eine antwort!!!

  6. Maja

    am 08.08.2008 um 16:33 Uhr

    Hallo,
    wie ist das, mein Sohn ist im April 07 auf die Welt gekommen. Ich hab das Elterngeld auf 2 Jahre gestreckt. Ich bin von anfang an alleinerziehend. Nun hab ich ein neuen Mann kennengelernt. Wie wäre das, wenn ich mit ihm zusammen ziehe?! Was ist nach dem Elterngeld? Eigentlich würde ich danach Arbeitslosengeld 2 erhalten, da ich wegen meinem Sohn nicht zum arbeiten gehen kann – da alleinerziehend und mein Sohn dann ja noch keine 3 Jahre alt ist. Bekomm ich nun trotzdem das Arbeitslosengeld 2 auch wenn ich nicht mehr alleinerziehend bin – oder kann mich das Amt dazu zwingen Arbeiten zu gehen da ich nun ein neuen Partner habe?!

  7. Büttgen Agnes

    am 20.12.2008 um 21:48 Uhr

    Hallo
    Wenn man gemeinsam sorgeberechtigt ist, ist man dann automatisch nicht mehr alleinerziehend?

  8. Anja Stecher

    am 25.07.2009 um 18:59 Uhr

    Hallo,

    bin seit dem 01.07.2009 arbeitslos und erhalte 641,10 € Arbeitslosengeld. Meine Frage ist nun ob ich einen Anspruch auf Alg II Zuschuss habe, da ich alleinerziehend bin??? Mein Sohn ist 3 Jahre alt. Zu dem Arbeitslosengeld erhalte ich das Kindergeld und Unterhalt vom Kindsvater. Besteht da ein Anspruch????

  9. christina

    am 29.10.2009 um 10:18 Uhr

    hallo. habe mal eine frage,unzwar gehts darum das ich gerne mal wissen würde ob man zusatzlich zu den 350euro regelsatz den alleinerzieherzuschlag bekommt oder der angerechnet wird?darf der auch bei der wohngeldstelle angerechnet werden?

  10. bianca meiners

    am 05.02.2010 um 21:50 Uhr

    hallo, bin seit dem 1.3.09 alleinerziehende mutter, von 3 kindern,(7,11+13J ) stehen mir diese leistungen auch zu ?? wird das autromatisch mit eingerechnet,oder muß man die sachbearbeiter direkt drauf ansprechen oder hinweisen?! lg bianca meiners

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