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Urteil: Abwrackprämie ist kein Einkommen beim ALG II

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 04.10.2009 um 14:36 Uhr

Nach einem Urteil des Sozialgerichts Marburg darf die Abwrackprämie nicht auf das ALG II angerechnet werden (Az.: 5 AS 222/09 ER).

Folglich dürfe einem ALG II Bezieher die Hartz IV Leistung nicht gekürzt werden, falls er die staatliche Umweltprämie in Höhe von 2500 Euro in Anspruch genommen hat.

Im Streitfall hatte sich eine 50-Jährige Hartz IV Empfängerin mithilfe der Abwrackprämie ich ein neues Auto gekauft. Daraufhin wurde der aus der 50-jährigen und ihrer 18 Jahre alten Tochter bestehenden Bedarfsgemeinschaft die Bezüge gekürzt.

Die Richter am Marburger Sozialgericht entschieden jedoch zugunsten der Hilfebedürftigen. So stelle die Anrechnung der Abwrackprämie auf das ALG II eine Ungleichbehandlung von Leistungsbeziehern und Nichtleistungsbeziehern dar. Die Abwrackprämie diene in erster Linie der Konjunkturbelebung. Auch Empfänger des ALG II müssten im Rahmen ihrer Möglichkeiten hierzu beitragen können.

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bisher 10 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Flynn  (Website)  am 5. Oktober 2009 um 09:25 Uhr

    Super, klasse, wunderbar … ich liebe solche Urteile!
    Erst recht, wenn diese sich gegen die ARGE richten.

    TOLL!

  2. Maxi am 6. Oktober 2009 um 13:02 Uhr

    Wie kann sich ein Hartz4 Empfänger ein neues Auto leisten ? Selbst der Dacia kostet noch mehr als ich habe und ich beziehe kein ALGII….Ist das noch fair ? Urteil ist nicht gegen ARGE, sondern gegen alle , die noch Bock zum arbeiten haben und das Glück auch einen Job zu haben. *kopfschüttel* Mt solchen Aktionen wird der Ruf nach härterer Gangart gegen unberechtigte Leistungsbezieher sicher nicht leiser, oder?
    Helfen- ja —-füttern -nein

  3. krummersocken am 6. Oktober 2009 um 14:14 Uhr

    Sehr gut entschieden! Der gerechte in dem Fall der Harz IV Empfänger muss oft lange leiden, kommt aber mit viel Geduld auch zu seinem Recht.
    Denn Harz IV war ein Werk von der SPD Regierung unter Schröder und eine wirkliche Fehlentscheidung.

  4. The Orakel am 6. Oktober 2009 um 21:10 Uhr

    zitiere Maxi:

    “Wie kann sich ein Hartz4 Empfänger ein neues Auto leisten ? Selbst der Dacia kostet noch mehr als ich habe und ich beziehe kein ALGII….Ist das noch fair ? Urteil ist nicht gegen ARGE, sondern gegen alle , die noch Bock zum arbeiten haben und das Glück auch einen Job zu haben. *kopfschüttel* Mt solchen Aktionen wird der Ruf nach härterer Gangart gegen unberechtigte Leistungsbezieher sicher nicht leiser, oder?
    Helfen- ja —-füttern -nein

    hast du dir eigentlich malüberlegt was duda für einen schwachsinn von dir gegeben hast??? Hast du dir malüberlegtwelchen blödsinn die ARGE mit der Autoregelung macht???
    Als Hartz IV Empfänger darfst du nur ein (gebrauchtes) Auto von max 5000,.Euro Wert haben.
    Der Grund dafür ist,es ist teurer bei der Steuer, frist mehr Benzin,was somit auch teurer ist und zudem hast du im Jahr so 1000,- bis 2000,- Euro Reperaturkosten.
    Was ist also billiger??? ein sparsamer neuer Kleinwagen (kein Luxusliner natürlich) oder ein kostenintensiver alter Gebrauchtwagen???
    Dader Dacia Logan teilweise bei 5000,- Euro angeboten wurde liegt er im Rahmen des erlaubten.

    Und gebt mir jetzt bitte nicht die Schuld dafür das bei den Banken ein Hartz IV Empfänger mehr Kreditwürdigkeit hat als ein Selbstständiger!!!

  5. blueketz am 6. Oktober 2009 um 22:53 Uhr

    Na klasse, beiß mir in den Hintern…
    Ich hät´ mir gerne meinen 15 Jahre alten Hjundai gegen nen billigen Kleinen Neuen getauscht..Angebote gab es zur Genüge auch mit super Finanzierungen….
    Man muss ja schließlich irgendwie zur Arbeit und OPNV kommt leider aus gesundhtl. Gründen+sehhhhrrr flex. Arbeitszeiten+ ländl.Raum nicht in Frage.

    Warum hat ich nur nicht mehr Mut?
    Wahrscheinlich, weil unsere Gerichte mehr Richtung Arge ticken…und nu isses zu spät.
    Ganz klasse, wie immer in diesem Staat
    SCHADE

  6. marina am 7. Oktober 2009 um 10:31 Uhr

    Maxi, Du darfst Dich glücklich schätzen wenn du kein ALG II beziehen mußt. Ich würde liebend gern darauf verzichten. Bin aber darauf angewiesen weil ich keine feste Arbeit bekomme. Ich habe einen 400 Euro Job und bin froh dass ich ihn habe. Vorher bin ich mir vier Jahre lang den Hintern eingerannt in meinem 1 Euro Job. Ich habe vier Jahre lang gearbeitet ohne Urlaub weil ja 1 Euro Jobber kein Recht auf bezahlten Urlaub haben. Also habe ich darauf verzichtet. Solche Korintenkacker liebe ich. Wir haben auch ein Auto (10 Jahre alt), einen PC, ein Fernseher, und, und, und. Alles Auf Teilzahlung gekauft. Es gibt nämlich noch Stellen wo man selbst als Hartz IV Bezieher Kredite bekommt. Also, keinen Neid, wer sich als Hartzi noch was leistet, der spart am Essen, am Urlaub und wo sonst auch immer. Ich möchte nicht auf alles verzichten. Also pumpe ich mir Geld wenn ich was brauch. Man muß nur zuverlässig genug bei der Abzahlung sein. Die hier solche Grütze erzählen, denen wünsche ich ein wunderschönes erholsames Leben als ALG II Empfänger. Ich hoffe, dass auch Du mal an der Reihe bist. Schönen Tag noch.

  7. Koschka1952 am 7. Oktober 2009 um 13:14 Uhr

    ursprünglich sollten die hartz4ler ja komplett von der abwrackprämie ausgeschlossen werden, was aber dem gleichstellungsgesetz und dem grundgesetz zuwider gewesen wäre.
    noch gibt es ja h4ler, die noch auf ein schonvermögen zurückgreifen können. es bleibt denen überlassen, was sie mit ihrem geld anstellen. die arge und alle anderen geht das einen sch…dreck an.

  8. KK am 8. Oktober 2009 um 18:08 Uhr

    ..zum Kommentar von The orakel:
    Es gibt leider auch H4-Empfänger als sogenannte “Aufstocker”. Sie gehen einen Vollzeitjob nach , verdienen aber nicht genug (bedauerlich), um Ihren Bedarf zu decken…fallen demzufolge nicht aus dem Leistungsbezug heraus. Das geht auch vielen Beschäftigten über Zeitarbeitsfirmen so.
    Arbeitsverträge über Zeitarbeitsfirmen werden bei vielen Autohäusern als Finanzierungsgrundlage anerkannt.

    Fazit: Als solcher H4-Empfänger kann sich ein Auto leisten, wohlgemerkt ein preiswertes Vehikel, kein Luxusauto. Klar gespart wird dann an anderen Ecken und Kanten, wenn es möglich ist.
    Ausserdem tun wir unsere Pflicht genüge, für die ARGE stets mobil zu bleiben. Denkt bloß an die Bundesländer mit schwacher Industrie und Infrastruktur, dabei noch lange Anfahrtswege zur evt. “Arbeitsstelle” haben …natürlich WER Sie HAT, in Kauf nehmen muss. Für diese Menschen bedeutet ein verlässliches technisch-und verkehrssicheres Fahrzeug unterm Hintern – Überlebensstrategie. Und DAS – Bitteschön sollten sich ALLE Politiker hinter die Ohren schreiben.

    Es ist reine Zeitverschwendung der ARGEn, die Disskusion überhaupt über die “Anrechnung der Abwrackprämie” aufkommen zu lassen. Ein klares “NEIN” für alle Behörden sollte Grundsatz sein und bleiben…
    ….aber vielleicht haben die nichts besseres zu tun ;-)))

  9. KK am 8. Oktober 2009 um 18:14 Uhr

    …sorry, mein Statement gehörte dem Kommentar von @ Maxi und nicht The Orakel. Orakel hat es richtig erkannt Danke für euer Verständnis.

  10. hanabi am 11. Oktober 2009 um 10:14 Uhr

    Moin,

    ich hatte mich schon vor einiger Zeit dazu geäußert, dass die Anrechnung der Abwrackprämie Blödsinn ist, wenn auch anders als das Gericht in Marburg dazu argumentiert.

    Was ich nicht so witzig finde, sind die Kommentare dazu wieso sich ein Hartz IV´er ein Auto leisten und ob die ARGEn nix besseres zu tun haben.

    Zur Finanzierung: im SGB II gibt es Vermögensfreigrenzen für “freies” Vermögen und für “Vermögenswerte zur Altersicherung”.
    Also zuerst mal den Gesetzestext ansehen, bevor haltlose Verdächtigungen ausgestoßen werden. Da sollte jeder, der einen Taschenrechner bedienen kann herausfinden können, dass jemand mit 50 Jahren einen entsprechend hohen Freibetrag für “freie” Vermögenswerte hat, da wäre sogar ein Autokauf ohne Prämie drin.

    Zu den ARGE´n:

    Die sind in Ihrer Entscheidung, wie sie das SGB II anwenden nicht frei, was anzurechnen ist oder nicht. Tatsächlich beeinflusst die Bundesagentur für Arbeit durch “Fachliche Hinweise” die Entscheidungen der ARGEn erheblich (soviel zum Thema das geht die ARGEn einen Scheißdreck an) .
    Ebenfalls nimmt die Rechtsprechnung erheblichen Einfluss, was in Marburg das Sozielgericht entscheiden hat ist schön für Marburg, muss aber in Berlin oder Bremen nicht genauso laufen. Übrigens könnte das zuständige Landessozialgericht oder das Bundessozialgericht die Entscheidung immer noch kippen.

    Teilweise widersprechen sich sogar einzelne Kammern eines Sozialgerichts in ihren Entscheidungen, mal abgesehen, davon, dass gesunder Menschenverstand und einige Urteile nix miteinander zu tun haben.

    Fazit: wer mecken will, dafür stellt dieser Staat ja wohl genügend “Material” zur Verfügung, sich mal zu informieren, gegenüber wem oder was man sich korrekterweise aufregt, verlangt da schon ein wenig Eigeninitiative – die BILD zu lesen, reicht da nicht aus.

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