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Hartz IV-Klagen: 193.981 Verfahren in 2009

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 05.02.2010 um 16:34 Uhr (Autor: sozialleistungen.info)
VGW 1839

Die Zahl der Hartz IV-Klagen hat im vergangenen Jahr 2009 ein neues Rekordhoch erreicht. Bundesweit konnte ein Anstieg um 11,1 Prozent auf 193.981 Verfahren verzeichnet werden. “Wir beobachten dies mit großer Sorge”, erklärte Bundessozialgerichts-Präsident Peter Masuch.

Masuch zufolge müsse die Politik eine Bilanz der ersten fünf Hartz IV Jahre ziehen und das Gesetz gegebenenefalls nachbessern. “Vor allem unsere Urteile können dabei eine Fundgrube dafür sein, wo der Gesetzgeber nacharbeiten kann”, fügte er hinzu.

Darüber hinaus hält der BSG-Präsident nichts von einer allgemeinen Arbeitspflicht für ALG II Bezieher. Seiner Meinung nach würde die von Roland Koch geforderte Verschärfung der Hartz-Gesetzgebung zu “Abwehrreaktionen der Betroffenen führen”. Es stünden nämlich gar nicht “hinreichend zumutbare und sinnvolle Arbeiten im gemeinnützigen Bereich zur Verfügung”.

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14 Antworten zu “Hartz IV-Klagen: 193.981 Verfahren in 2009”
  1. Ossi

    am 05.02.2010 um 19:57 Uhr

    und eine klage davon habe ich eingereicht. so ist das eben, wenn man alleinerzihende mütter mit ausgepägtem rechtsempfinden über den tisch zieht.
    selbst schuld!

  2. Julchen

    am 05.02.2010 um 22:23 Uhr

    Hast Du gut gemacht.

  3. Julchen

    am 05.02.2010 um 23:07 Uhr

    Wenn Jürgen Borchert über Familienpolitik spricht, dann ist er schwer zu bremsen. Seit Jahrzehnten prangert der Darmstädter Richter die Benachteiligung der Familien im deutschen Sozialsystem an. Es ist das Thema, für das er brennt. Der freundliche Ton, den der am Landessozialgericht Recht sprechende Heidelberger sonst pflegt, wird dann scharf: ,,Wenn wir das System nicht vom Kopf auf die Füße stellen, dann ist es bald am Ende.” Oder: ,,In seiner heutigen Form richtet es die Familien zugrunde, und damit die Gesellschaft.”

    hier zu lesen, interessanter Artikel!

    http://www.echo-online.de/suedhessen/darmstadt/art1231,632449

  4. DaisyDuck

    am 06.02.2010 um 00:34 Uhr

    Ja auch eine Klage ist von uns.

    Die sollen mal genau drüber nachdenken wieso so viele Klagen reinkommen,bestimmt nicht weil die Hartz4 Gesetze so “toll” sind.

  5. Ossi

    am 07.02.2010 um 02:40 Uhr

    nach ein paar stunden des darüber nachdenkens, würde ich bundessozialgerichts-präsident peter masuchs aussage “Wir beobachten dies mit großer Sorge” nicht teilen wollen.

    ich beobachte dies mit großer freude.
    und das ganz einfach weil, je mehr klagen eingereicht werden umsoweniger menschen können sich wie bislang wegdrehen.
    wir sprenen das so deutsche “sehe ich nicht, gibt es nicht” :)

  6. anonym

    am 07.02.2010 um 18:57 Uhr

    genau, das ist ganz toll, wenns so viele Klagen gibt, dann werden nicht nur Milliarden von Euro sinnlos in nicht arbeitswillige Menschen gestopft, sondern es werden zumindest noch ein paar Jobs bei den Sozialgerichten geschaffen.

  7. Ossi

    am 08.02.2010 um 01:07 Uhr

    “dann werden nicht nur Milliarden von Euro sinnlos ”

    sinnlos?
    du bist echt der burner!
    bei den bänkstern ist das geld besser aufgehoben?
    und woher willst du wissen das es sich dabei um nicht arbeitswillige handelt?

    ich wünsch dir harz-IV mit schikanen und sanktionen.

  8. Julchen

    am 08.02.2010 um 11:22 Uhr

    @ anonym

    es ist dass Recht eines Jeden zu klagen, wenn er sich im Unrecht fühlt und schliesslich prüfen die Anwälte das vorher.

    Die ARGEn sind oft gar nicht in der Lage die ganzen Gesetze richtig umzusetzen, respektive die Berechnungen, weil sie eben so kompliziert sind.

    Und was fällt Dir ein, alle Leute als Arbeitsunwillig “einzustufen” Dass steht Dir gar nicht zu! und es ist eine Beleidigung.

    Das Abrechungssystem hätte man auch einfacher machen können und somit wären die vielen falschen Bescheide gar nicht rausgegangen.

    Also wer Dich zum Freund hat- der braucht wahrlich keine Feinde mehr.

  9. Ossi

    am 08.02.2010 um 20:48 Uhr

    @anonym
    ich musste erstmal nachdenken über seine abartige aussage vonwegen. im grunde möchtest du mitteilen, dass harzler nicht gerichtlich klagen dürfen.

    in berlin, in schöneberg, genaugenommen im bayrischen viertel, lebten 1933 mehr als 16 000 jüdische bürger.
    es handelte sich überwiegend um gut betuchte bürger aus dem stand der anwälte, beamte, geschäfts- und kaufleute, ärzte.
    im dem viertel hängen, als insgesamt 80 schilder unter den laternen wo draufsteht was juden alles nicht mehr durften.
    „Die Versorgung von Juden mit Fleisch, Fleischprodukten und anderen zugeteilten Lebensmitteln wird eingestellt. 18. 9. 1942“,
    „Juden erhalten keine Eier mehr. 22. 6. 1942“, oder „Keine Frischmilch für Juden. 10. 7. 1942“ ist hier zu lesen.
    diese menschen wurde schleichend in ihrem alltag entrechtet
    Das denkmal heißt „Orte des Erinnerns im Bayerischen Viertel – Ausgrenzung und Entrechtung, Vertreibung, Deportation und Ermordung von Berliner Juden in den Jahren 1933 bis 1945“

    diese schlilder gibt es für harzler auch schon, nur nicht öffentlich an der starßenlaterne zu erlesen.
    und nun kommst du und sagst
    “ALG-Empfäger dürfen nicht für ihre Rechte klagen 07.02.2010″?

  10. am 09.02.2010 um 13:08 Uhr

    für alle die es noch nicht gehört haben, BGH hat heute beschlossen, das das H4 gesetz so wie es zur zeit ist, Gesetzewidrig ist !

  11. Julchen

    am 09.02.2010 um 13:32 Uhr

    Ja- und dann hast Du auch sicher gehört, dass “uns” dass überhaupt nicht viel nutzt.

    Lies mal die dazugehörigen Threads.

  12. Sieglinde

    am 09.02.2010 um 17:44 Uhr

    @Ossi, ist wohl ein deutscher Reflex, diese komischen Vergleiche. Oder willst du ein Denkmal für HartzIV errichten? Hoffe, das kostet dann keine 100Mio. T€uro und verschandelt auch nicht das Stadtbild ;-)

  13. Ossi

    am 09.02.2010 um 19:38 Uhr

    kein denkmal ..meine absicht ist zum nachdenken anzuregen.

    ich könnte hier bestimmt 10 solcher schilderbeschriftungen verfassen

    “Alg-2 Empfänger dürfen bei der Eingliederungserklärung nicht mehr mitsprechen”

    “Alg-2 Empfänger dürfen sich nur mit wissen der Arge außerhalb ihres Wohnortes aufhalten”

    “Alg-2 Empfänger dürfen nur auf genehmigung der Arge umziehen”

    um nur die ersten drei zu nennen die mir sofort einfallen..

  14. Sale47

    am 12.02.2010 um 23:51 Uhr

    Masuch zufolge müsse die Politik eine Bilanz der ersten fünf Hartz IV Jahre ziehen und das Gesetz gegebenenefalls nachbessern. “
    Was heißt hier gegebenenfalls?
    Sicherlich gehört hier einiges verbessert und hier geht es nicht nur um Bezahlung, was sicherlich gleich wieder einige Unwissende annehmen. Hier ist vieles im ARGEn!
    Die hohen Herren sollten doch mal bei bestimmten Betroffenen nachfragen und sich genau informieren was Sache ist. Hier könnten Sie manch guten Ansatz finden.
    Man behauptet ja nicht, dass alles schlecht ist, aber vieles Verbesserungsfähig. Zumindest die Diskreminierungen in vielen Gesetzen.
    Zumindestens hat das BGH wenigstens erkannt, dass das Hartz 4 Gesetz so wie es z. Zt. ist “Gesetzewidrig” ist! Inwieweit das dem Einzelnen hilft bleibt noch zu klären.

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