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Schmerzensgeld darf nicht auf ALG II angerechnet werden

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 05.05.2009 um 07:40 Uhr

Aus einem am heutigen Montag veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Aachen geht hervor, dass Schmerzensgeld und dafür angelaufene Zinsen bei der Berechnung des ALG II nicht als Einkommen bedarfsmindernd berücksichtigt werden dürfen (Az.: S 23 AS 2/08).

Im konkret zu entscheidenden Fall wertete das Aachener Jobcenter die aus der Anlage eines Schmerzensgeldbetrages stammenden Zinseinkünfte einer Hartz IV Empfängerin in Höhe von von 3000 Euro jährlich als Einkommen. Folglich wurde der Hilfebedürftigen das ALG II gekürzt.

Die Aachener Richter gelangten nunmehr zu der Auffassung, dass das Vorgehen des Jobcenters rechtswidrig war. Das Schmerzensgeld diene eben nicht der Sicherstellung des Lebensunterhalts wie das ALG II, sondern vielmehr dem Ausgleich immaterieller Schäden und der Genugtuung für erlittenes Unrecht. Zudem betonte das Gericht, dass der Schutz des Schmerzensgeldes umfassend sei. Dementsprechend seien auch darauf gezahlte Zinseinkünfte nicht als Einkommen anzusehen. Die Leistungskürzung sei somit nicht rechtens gewesen.

Zu beachten ist, dass die Entscheidung noch nicht rechtskräftig ist, weil das zuständige Jobcenter gegen das Urteil Berufung eingelegt hat.

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bisher 3 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Ossi am 5. Mai 2009 um 13:05 Uhr

    wäre ja auch noch schöner.
    dürfte die arge das schmerzensgeld einrechnen, würden die nächsten ein-euro-jobs garantiert da hon ausarten, anderen menschen mit absicht körperlichen schaden zu zufügen, damit sie ihren lebensunterhalt selbst sichern können.

  2. Hase ich weiss von nix am 4. November 2010 um 11:32 Uhr

    Die holen doch aus allem Geld raus, wollen sogar Geld für Schadenersatz.. Damit der Schaden nicht behoben werden kann, weil es keine Zweckbestimmte Einnahme.. Die sind eh inkompent.. Sieht man doch schon an der Frage, hat sich ihre Anschrift geändert? Wenn der Brief trotz des Aufdurcks “Wenn unzustellbar, zurück!” drauf steht, ist für mich als Bürger doch die Frage klar oder ? Schade das die nicht fragen, hat sich ihr Name oder Geburtstadtum sich geändert hat.^^

    ARGE hat dennoch dummheit im Kopf.. Meine Letzte Betriebsabrechnung hatte ein Guthaben von über 250 Euro. Normal stehen ja 359 Euro zu, bekommen tue ich nur 352 Euro, weil ich einen Anteil für Wärme selber trage, nun frage ich mich warum ich nciht diesen Anteil den ich jedes Mal zahle obwohl drauf steht zum Leben sind 359 Euro. Aber wie gesagt die scheiss Dinger scheinen kein Brutto zu sein sondern nur Netto, weil die Steuer von 7 Euro bei mir zum beispiel abgezogen wird Monatlich von 359 Euro.. 1,9% sind das.. bei 250 Euro wären das 4,75 Euro, zwar nicht viel aber trotzdem sind es 4 Euro, von dem man sich locker nen 6er Mineralwasser oder sogar Cola kaufen könnte (inkl. Pfand). Die Arge ist das Amt für Betrug. Ich mein wie oft die meine Unterlagen verlegen, ich lass mir schon extra den Nachweis ausdrucken, sprich die History um nachzweisen das ich da war.. wo dann steht z.B. Agbabe von … oder Nach Rückstprache mit der .. wird dem Kunden in kürze dies und das zugesandt. Wenn man ständig meine Dokeumten verlegt, die ich dann noch immer anheften soll, Mietvertrag, Dokeumte usw. Das ich im CopyShop das ausdrucken muss, ist den nicht bekannt. Klar hab ich nen Drucker, nur der ist Defekt weil man den nur vlt mal aller 2-3 Monate höchstens aller 6 Monate brauch um ALG II fortzuführen. mein Letzten Termin beim Amt hatte ich im September 2009 und jetzt ist November 2010. Auf 2 malige Bitte um zusenden einees Termins wurde binnen 3 Monaten nicht aggiert, warum auch? Darf doch nicht arbeiten.

    [x] Leistungsvermindert für mindestens 6 Monate aber nicht auf dauer.. 6 Monate sind seit Februar 2010 um. Wird nach kontrolliert nein. Warum auch, jetzt gehe ich halt Ehrenamtlich arbeiten, Geld bekomme ich auch so, ich hab ne Beschäftigung und kann sagen, durch diese verdiene ich 600 Euro wenn ich die Miete zum ALG II dazu nehme im Monat..

  3. Peter Rentzsch am 9. Februar 2011 um 09:41 Uhr

    Schmerzensgeld, hat die hauptsächliche Funktion, spätere Folgeschäden finanziel zu kompensieren. Ein Einfließen im Unterhalt ist sogar zweckentfremdend einzustufen. Keine Institution kann einem Geschädigten eine Zweckbestimmung von Schmerzens- und Entschädigunggelder zum Unterhalt auferlegen. Ausgenommen sind in Einzelfällen diverse Einkommensersatzzahlungen, weil durch Krankheit gewerbsmäßig keine Einkünfte erzielt werden konnte. Diese Entschädigung entsprticht dem Gleichen, als sei eine Lohnfortzahlung erfolgt. Daher müssen Wiedergutmachungsgelder vom wirtschaftlichen Verlusstausgleich abgegrenzt werden.

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