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Der Zweite Bildungsweg ist in Deutschland eine beliebte und häufig genutzte Form, in der Schule versäumte höhere Bildungsabschlüsse nachzuholen. Man hat bundesweit die Möglichkeit, sowohl Haupt-und Realschulabschluss als auch Fachhochschulreife und Abitur an Abendschulen oder Abendgymnasien neben dem Beruf abzulegen.
Daneben besteht auch die Möglichkeit, das Abitur an der Fernschule nachzuholen. Für Abitur und Fachhochschulreife gibt es alternativ spezielle Kollegs, die eine BaföG-geförderte Ausbildung im Tagesuntericht anbieten.
Voraussetzung für ein Abitur im Zweiten Bildungsweg ist ein Mindestalter von 19 Jahren, wobei seit dem Abschluss an der Regelschule drei Jahre vergangen sein müssen. Wer demnach während seiner Schulzeit ein Jahr wiederholen musste, kann erst später ein Abendgymnasium besuchen. Ein Realschul- oder diesem gleichgestellter Abschluss (Mittlere Reife, verschiedene weitere Bezeichnungen in den unterschiedlichen Bundesländern) ist Voraussetzung zur Erlangung des Abiturs im Zweiten Bildungsweg. Ist dieser nicht vorhanden, muss er zuvor an einer Abendschule nachgeholt werden. Ferner muss man eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen können oder in den drei Jahren nach dem Schulabschluss gearbeitet haben. Auch die frühe Gründung einer Familie oder Betreuung eines kranken oder behinderten Familienmitgliedes sowie ein Freiwilliges Soziales Jahr oder gemeldete Arbeitslosigkeit können auf die Dreijahresfrist angerechnet werden, hierzu sind Prüfungen des Einzelfalls notwendig.
Ein Abitur am Abendgymnasium endet nach drei Jahren mit dem Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife oder alternativ nach zwei Jahren mit dem schulischen Teil der Fachhochschulreife. Das Zeugnis ist bundesweit anerkannt und mit einem Abitur in der Regelschule gleichzusetzen. Der Unterricht findet zwischen 17 und 22 Uhr statt, so dass man tagsüber seiner Arbeit nachgehen kann. Hausaufgaben gibt es keine, denn der Bildungsweg ist auf die Berufstätigkeit ausgelegt. Auch die Fächeranzahl ist reduziert, Musik und Sport werden in der Erwachsenenbildung nicht mehr unterrichtet, in den Sprachen und Naturwissenschaften hat man Wahlmöglichkeiten, wobei Mathematik, Deutsch und eine Fremdsprache Pflichtfächer sind und die drei Bereiche (mathematisch-naturwissenschaftlich, sprachlich-künstlerisch und gesellschaftswissenschaflich) so abdeckt werden müssen, dass die Teilnahme am Zentralabitur möglich ist. Hier werden aus den drei Bereichen vier Fächer geprüft, es gibt drei schriftliche und eine mündliche Abiturprüfung.
eigentlich eher eine Frage
kann ich gesetzlich harz 4 Aufstockung beziehen
wenn das Einkommen in meiner ausbildung nicht reicht
dazu muss ich sagen dass ich schon über30 bin und kein Barfög mehr bekomme
aslo steht mir eine Aufstockung zu ,bin azubi?
bitte um antwort
Hallo sascha,
Auch mit ueber 30 kannst Du noch Bafoeg bekommen. Das koennte aber moeglicherweise von Bundesland zu Bundesland verschieden sein.
Es handelt sich dabei um elternunabhaengiges Schuelerbafoeg, das nicht zurueckgezahlt werden muss.
Fuer weitere Infornationen schau evtl. mal diese
Seite an. Dort habe ich uebrigens vor einiger Zeit mein Abi gemacht – mit 48.
;-)
Gruss
R.B.
hallo cybele ich bin mütter 28, 2 Ausbildungen ,will mein Abi nachholen aber leider lebt ich von ALG II wie schaffe ich es die ARGE zu überzeugen mir mein Abitur zufinanzieren? kann mir da jemand helfen oder von es ohne große finance wege machen kann
Gruss
P.M
Hallo Ngue,
versuch doch bitte das Sekretariat des Kolleg Schöbegerg zu kontaktieren. Dort können Informationen zu Bafög und anderen Finanzierungen eingeholt werden. Abitur nachholen, Fragen dazu beantwortet auch das Forum des Berliner Kollegs:
http://p30497.typo3server.info/forum_abitur_nachholen_berlin.html?&no_cache=1
grüsse, superbaguss
Hallo @Pauline, soweit ich weiß, gibt es für ein Abitur/Fernabi keine Unterstützung von Arbeitsamt (z. B. Bildungsgutschein), die gibt es nur für den Hauptschulabschluss.
Allerdings ist es möglich, Schüler-BAföG zu beantragen, wie oben angemerkt, teilweise sogar für Schüler über 30. Einfach mal auf dem Bafög-Amt nachfragen. Allerdings gibt es das dann auch nur für die letzten 12 Monate vor dem Abitur.
Ich habe kein Schülerbafög bekommen, in Dresden mit 31J.
Die Arge Dresden hat mir den Gerichtsvollzieher auf den Hals geschickt, weil ich die 2000e, die ich für die Schule und meinen Lebensunterhalt vorher erarbeitet habe, ZU UNRECHT ERWORBEN HABE.