Die gröbsten Datenschutzmängel bei Berechnung von ALG-II beseitigt
Wie der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar nun mitteilte, seien die gröbsten Datenschutzmängel bei dem Programm “A2LL”, welches zur Berechnung des Arbeitslosengeld II verwendet wird, nun behoben. Zu dem Ergebnis kam der Datenschützer, nachdem er die Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg einen Kontrollbesuch abstattete.
Laut Schaar und golem.de verfüge die Software nun endlich über die von ihn angemahnten, längst fälligen, datenschutzrechtlichen Mindeststandards. Besonders die klar definierte, abgestufte Zugriffsberechtigung, welche er besonders anmahnte, sei endlich umgesetzt worden, so Schaar.
Hier übte Schaar besondere Kritik. Denn durch den bundesweit möglichen Zugriff auf die sensiblen Dateien der Leistungsempfänger wäre es dringend nötig gewesen, hier Einschränkungen zu schaffen. Daher sah er hier dringenden Handlungsbedarf, diese Zugriffe einschränken zu können. Nun sei es sichergestellt, dass nur die Mitarbeiter der insgesamt 40.000 Mitarbeiter Bundesarbeitsagentur auf die Informationen zugreifen können, die für ihre Sachbearbeitung relevant seien. Eine weitere, besonders wichtige Änderung an der Software, wäre zudem die nun stattfindende Protokollierung der Zugriffe auf die Datenbestände. So können nun lückenlos alle Abfragen zurückverfolgt werden.
Die Software “A2LL“ wurde schon mehrfach aufgrund ihrer Mängel kritisiert und erhielt sogar im Rahmen des “Projekt ALGII“ 2004 den “Big Brother Award“. Daraufhin gelobte das Bundeswirtschaftsministerium Besserung und rasche Abhilfe.
- Ratgeber zum Datenschutz bei Hartz IV
- Anpassung der Leistungen erst im Juli 2006
- Pauschale für Neumöbel bei Arbeitslosengeld II
- Die SPD sieht keinen Handlungsbedarf beim Schonvermögen bei Hartz IV
- Bundesarbeitsminister will verpflichtende Deutschkurse für Hartz IV- Empfänger mit Migrationshintergrund
am 29.04.2008 um 22:30 Uhr
Die Mängel sind nicht beseitigt.
Ein Bekannter von mir bezieht als allg 2 Sachbearbeiter Informationen über und für seinen Bekanntenkreis aus der Zentralen Stelle ohne dass diese Personen es in seinem Zuständigkeitsbereich liegen.
Es sind sogar keine Leistungsbezieher.
Reue oder Scham empfindet er dabei nicht.
Es wäre an der Zeit die Mängel zu beheben.
Und vor allem auch Sanktionen zu verhängen.
Wer die uneingeschrenkte Möglickeit zur Einsicht von Sozialdaten erhält, nutzt sie früher oder später.