Hartz IV Neuregelung: Fehlt im ALG II Regelsatz warmes Wasser?

Nach einem Bericht der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (FAZ) befürchtet der Deutsche Landkreistag (DLT) infolge eines möglicherweise bestehenden Rechenfehlers des Bundesarbeitsministeriums zusätzliche Belastungen. „Wir müssen am Ende die Suppe auslöffeln“, so DLT-Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Henneke in der FAZ.

Nach Erkenntnissen des kommunalen Spitzenverbands ist der Bedarf für die Warmwasserbereitung nicht in die Bemessung des Regelbedarfs eingegangen. „Wir verlassen uns darauf, dass der Bund den Fehler behebt, denn eine solche Veränderung war nicht beabsichtigt“, stellte Henneke klar. Würde der Warmwasserbedarf künftig unter die Unterkunftskosten fallen, bedeute dies für die Kommunen nach DLT-Schätzungen Mehrkosten in Höhe von 250 bis zu 400 Millionen Euro im Jahr.

Ein Sprecher des Arbeitsministeriums sagte der Nachrichtenagentur dpa, dass es sich nicht um einen Berechnungsfehler handeln würde. Es gehe um die Klärung der Frage, auf welchem Weg der finanzielle Ausgleich zwischen Kommunen und Bund erfolgen kann. Dies werde nunmehr von Fachleuten geprüft.