angemessenen Wohnraum per Zimmerverbot

Dass bei Hartz IV nicht immer alles so läuft wie es laufen sollte, ist nicht neu. Dass jetzt aber schon ein Zimmerverbot verhängt wird, um angemessenen Wohnraum zu schaffen, dürfte den bisherigen Fauxpas der Arbeitsagenturen fast schon die Krone aufsetzen.

Eine 49jährige arbeitslose Lehrerin aus Löbau wohnt mit ihrem 17jährigen Sohn in einer 81 Quadratmeter großen Wohnung. Zu groß, sagt die Arbeitsagentur, mehr als 60 Quadratmeter dürfen es nicht sein. Mangels kleinerer Wohnung vor Ort, greifen Arbeitsagentur und Wohnungsverwaltung zu einem völlig neuen Mittel. Die ALG-II-Empfängerin muss ein Zimmer räumen und die Heizung abschalten. Der Raum ist ab sofort tabu und darf nicht mehr betreten werden.
Ein Mitarbeiter der Arbeitsagentur kommt nun alle drei Wochen vorbei, überprüft, ob das Zimmer und die Heizung auch wirklich nicht genutzt wurden. Wird das Verbot missachtet, muss Miete nachgezahlt werden. Die Lehrerin ist in Löbau nicht der einzige Fall. 95 Zimmerverbote wurden verhängt.