www.sozialleistungen.info

Jetzt kostenlos anfordern und wöchentlich die aktuellsten News bequem per E-Mail erhalten [mehr erfahren]

ALG II-Anspruch auch bei Folgeantrag erst ab Antragstellung

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 06.03.2010 um 23:50 Uhr

Aus einem Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 18.12.2009 geht hervor, dass die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II nicht für Zeiten vor Antragstellung in Betracht kommt (Az.: L 7 AS 413/09).

Im Streitfall hatte ein Hartz IV Empfänger versäumt, vor Ablauf des Bewilligungszeitraums einen Folgeantrag zu stellen. Die zuständige Behörde bewilligte ihm die Leistung daraufhin erst wieder, nachdem der Antrag auf Weitergewährung des ALG II bei ihr eingegangen war.

Das Sozialgericht Frankfurt (SG) urteilte zwar zugunsten des Hilfebedürftigen. Nach Rechtsauffassung des SG würde nämlich ein Leistungsantrag seine Wirkung nicht verlieren, solange eine konkrete Hilfebedürftigkeit vorliege.

Das LSG stellte allerdings klar, dass der Zeitpunkt der Antragstellung für den Beginn der Leistungserbringung entscheidend sei. Dies gelte zumindest dann, wenn der Leistungsträger den jeweiligen ALG II Empfänger zuvor auf die Notwendigkeit eines derartigen Folgeantrags rechtzeitig und zutreffend hingewiesen hat.

diese Nachricht jetzt Freunden empfehlen
bisher 19 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. MD am 8. März 2010 um 02:18 Uhr

    Das LSG stellte allerdings klar, dass der Zeitpunkt der Antragstellung für den Beginn der Leistungserbringung entscheidend sei. Dies gelte zumindest dann, wenn der Leistungsträger den jeweiligen ALG II Empfänger zuvor auf die Notwendigkeit eines derartigen Folgeantrags rechtzeitig und zutreffend hingewiesen hat.

    Ist auch richtig!
    Wer ist denn in der Beweispflicht?

  2. Julchen am 8. März 2010 um 07:46 Uhr

    Normalerweise bekommt man den “Folgeantrag” rechtzeitig mit der Post.
    Bei mir ist dass jedenfalls so.

    Ab einem bestimmten Zeitpunkt achte ich besonders darauf, ansonsten frage ich bei der ARGE nach.

    Der Deutsche Amtsschimmel kann ja gar nicht ohne “Anträge” arbeiten, Flexibilität ist doch da gar nicht drin. War wohl schon bei Kaiser Wilhelm so. Altbackenene Bürokratie und dass im Zeitalter der Computer.

  3. nur zu besuch am 8. März 2010 um 15:41 Uhr

    Interessant ist aber schon das ab dem letzten Quartal 09 viele Folgeanträge nicht mehr rechtzeitig mit der Post/Pin verschickt worden. Das Problem hatten wir nämlich auch. Ob dahinter System steckt? Man nutzt da wohl bewusst kreativ jedes Mittel zur Senkung der Hartz IV kosten. Besonders nett wenn man gleichzeitg für einen Euro anschaffen muss und nur schlechte Möglichkeiten hat überhaupt zum Amt zu rennen. Da man aber von den “Freunden” eh nicht anderes erwarten kann stellt man sich besser schon im Vorfeld darauf ein.

  4. jumba am 9. März 2010 um 08:01 Uhr

    ja und? für den folgeantrag ist im endeffekt doch jeder hilfebedürftige selbst verantwortlich. man weiß doch wann der bewilligungszeitruam abläuft u. ein neuer antrag fällig wird.

  5. nur zu besuch am 9. März 2010 um 11:11 Uhr

    @jumba
    Sag mal macht dir das Spaß nur zu trollen? Hab bisher noch zu keinem Thema einen konstruktiven Beitrag von dir gelesen. Also muss ich feststellen du bist ein Troll!

    Es ist mir eh unverständlich warum ein ALG II Empfänger alle 6 Monate einen neuen Antrag stellen muss? Wozu? Änderungen in meiner persönlichen Lebenslage muss ich eh direkt mitteilen sonst mache ich mich strafbar, sei das nun eine Rentenerhöhungen, eine Mieterhöhungen, die Aufnahme einer Arbeit, Auszug/Einzug eines Familienmitgliedes u.v.a.
    Was soll also dieser Bürokratismus? Man will wohl nur mit diesen mehr als unverständlichen Antragsformularen die Leute davon abhalten etwas zu beantragen. Da nimmt man dann sogar in Kauf, dass deswegen die Mitarbeiter sich nicht um die wirklichen Probleme der ALG II Empfänger kümmern können. Das ist doch alles nicht als reine Schikane.

    Trotz Hochschulabschluss fällt mir das Ausfüllen eines solchen Antrages nicht leicht und vieles dort kommentiere ich nur noch handschriftlich ohne es wirklich auszufüllen. Frage mich immer, wie es wohl dabei jemanden ergeht der diese Möglichkeiten nicht hat oder für den die Sprache schon die erste Barriere darstellt (und davon sind sicher nicht nur Ausländer betroffen)?

  6. Sancho am 9. März 2010 um 14:48 Uhr

    Hier hat eine Gericht zu Gunsten wie so oft der Kassenlage der Staatskasse entschieden. Man darf zum Beispiel als Hartz IV – Empfänger, niemals so schwer bettlägerig Krank werden, dass man seinen Weiterbewilligungsantrag nicht ausfüllen kann. Eine Verletzung der Hände die einen beim Schreiben behindert ist dem gleichzusetzen. Den sonst schlagen die unbarmherzigen Amtsschimmelreiter der ARGE´n zur Kosteneinsparung unter fadenscheinigen Vorwänden zu. Diese beschäftigen mit ihrem Denken, dann kostenaufwendig die Gerichte die dann nach entsprechenden Verfahrenverschleppungszeiten tätig werden.

  7. 77 Sunset Strip am 9. März 2010 um 15:42 Uhr

    Folgeantrag vergessen. Kann ich nicht verstehehen. schlage doch die Behörde mit eigenen Mitteln. Folgeantrag im internet ausfüllen und audrucken.
    Vorab als Anhang zur E-Mail (PDF Datei) an Leistungsabteilung ARGE.
    Original mit Post.

  8. Geli am 9. März 2010 um 18:06 Uhr

    ist es wirklich zu viel verlangt, alle halbe Jahr auf ein paar Seiten ein paar Kreuzchen zu machen?
    Das kann doch wohl nicht zuviel verlangt sein?
    Und dann zu schreiben, die schicken die Anträge absichtlich nicht und und und……
    Wenn Ihr bei der Arge seid, nehmt Euch so ein Teil mit oder ladet es im Internet runter und gebts einfach ab wenn das halbe Jahr rum ist.
    Ihr schreit nach Eigenverantwortung…und dann ist es zuviel, sich eigenverantwortlich drum zu kümmern, wann der Bewilligungsabschnitt um ist?
    Seid mir nicht böse aber das ist albern.

  9. nur zu besuch am 9. März 2010 um 21:04 Uhr

    @ geli

    Füll mal einen Antrag aus und dann unterhalten wir uns gerne noch einmal darüber. Paar Kreuze, da kann ich nur den Kopf schütteln. Schau dir mal einen Antrag an und versuch ihn zuverstehen!

    Des weiteren kannst du zur Arge alles nur als Einschreiben schicken sonst verschwinden deine Papiere auf dem Weg. Abgeben vor Ort nur mit Bestätigung und Einwurf in den Briefkasten nur mit Zeugen.

  10. Juli am 9. März 2010 um 23:22 Uhr

    zu 2 Julchen

    wie Du bekommst Dein Folgeantrag zugeschickt. So werdet Ihr schön verwöhnt. Du bist doch selbst verantwortlich Deine Anträge zu stellen oder zu holen.Ich muß selber daran denken und finde es auch richtig so. Schließlich brauche ich das Geld und nicht mein Sachbearbeiter.Es ist meine Aufgabe mich darum zu kümmern und nicht Andere.

    zu Jumba

    genau das finde ich auch

    zu nur zu Besuch

    hast Du denn mal Deine ganzen Berichte gelesen? Auf Andere rum hacken und selber nicht besser sein.
    Dir sollte der Sachbearbeiter wohl noch am Besten mit einem Blumstrauss Deinen Folgeantrag nach Hause bringen oder? Bloß sich garnicht mehr bewegen und mich um nichts mehr kümmern. Sag mal wartest Du auch darauf das ein Arbeitgeber zu Dir kommt und sagt genau Dich brauche ich?

    zu Geli

    genau das ist das was ich auch meine. Es wird immer rum geschrienen das die ALGII Empfäger entmündig werden und keine eige Verantwortung übernehmen dürfen, aber sich um Ihren Foleantrag sich zu kümmern um gotteswillen das ist dann doch zu viel.

  11. Julchen am 10. März 2010 um 08:54 Uhr

    Die Leistungsabteilung ist doch eine ganz andere Sache als die “Betreuung”.

    Ich habe nie Probleme mit der Leistungsabteilung gehabt, nur beim 1.Antrag, aber da hat wirklich keiner durchgeblickt, ich auch nicht. Danach ging alles reibungslos.

    Ich könnte mir den Antrag holen gehen bei der ARGE und habe das auch gesagt, aber die sagen bei uns hier, brauch ich nicht, die schicken dass Automatisch von Nürnberg aus. Also warum soll ich dann einen andern Antrag hingeben- den die nicht haben wollen?

    Ich weiss nicht, wie es bei euch ist- aber ich muss hier an den Empfang und den dort abgeben, dass dauert eben manchmal, weil es dort voll ist. Alternativ könnte ich den auch in den Briefkasten geben, aber ich machs lieber persönlich, vor allem schauen die nach- ob alles richtig ist, und er Eingangstempel kommt sofort drauf.

    Die Folgeanträge sind nicht schwierig auszufüllen, es wird ja nur nach “Veränderungen” gefragt und die Anlagen, die man nicht ausfüllen muss, gibt man zurück oder wirft man weg.

    @ Juli- ich habe mich nicht über die Anträge beschwert! Also lass solche Aussagen bitte.

    Ich bin allerdings der Meinung, dass eine Überprüfung 1 x im Jahr reichen würde. Die Sachbearbeiter sagen selbst, es ist blöd 2 x im Jahr. Letztlich muss man sagen, alle 5 Monate reicht man den Folgeantrag ein, denn die brauchen ja noch Zeit, das zu bearbeiten, wenn der Bescheid Ende des 6. Monats neu kommt.

    Was meine “Arbeit” angeht @ Juli dann kannst Du ja meine SBs mal fragen. Nicht viele Firmen warten auch eine Frau die 57 wird, eine Krankheit hat und kaum gehen kann. Wenn Du eine Stelle hast, dann setz sie hier ein.
    Meine Bewerbungen schreibe ich regelmässig und schicke sie per Post oder werfe sie ein.
    Das Problem ist nur, dass es keine Stellenausschreibungen gibt, die kriegen zu Hauf Bewerbungen. Ich habe viele Initativbewerbungen- das wäre dann Glückssache, wenn jemand eine Stelle zu vergeben hat.

    Ich bin 2 Stellen Rechenschaft schuldig, und die bekommen sie auch, regelmässig und ohne Aufforderung. Also was mockerst Du mit mir rum?

    Ich sage lediglich- der Ton macht die Musik und wenn ich da freundlich reinkomme und mein Gegenüber hat Scheisslaune oder mault mich an, dann gibts eben Kontra. Wie Du mir – so ich Dir.

  12. ich am 10. März 2010 um 15:06 Uhr

    ich kann mich dem Bericht nur anschließen. Ich finde auch in diesem Fall ist es nicht gerechtfertigt, das Kosten übernommen werden die der Empfänger selbst verursacht hat. In der Regel wird man 4-5 Wochen vorher schriftlich informiert und muß dem natürchlich auch frühzeitig nachkommen.
    Nun darf man nicht den Fehler machen und alle Fälle die beim Verfassungsgericht eingehen die mit Hartz4 zu tuen haben schon im Voraus für nicht gerechtfertigt zu halten. Aber noch wichtiger alle Empfänger unter Generalverdacht zu stellen nur ungerechtvertige Forderungen zu erheben, wie im Bericht oben aufgeführt. Ja die gibt es auch. Es leben Überall Menschen die weder Mitte noch Maß kennnen und natürlich alles versuchen an sich zu reißen ohne sich zu fragen ob sie das Recht dazu haben oder nicht. Aber das ist nicht die Mehrheit. Es gibt auch gewissenhafte Menschen die es zu schätzen wissen, das ihnen geholfen wird und zeigen dies durch gute Mitarbeit, Freundlichkeit und Verlässlichkeit. Man muß wirklich differenzieren und jeden Vorfall individuell, einzeln prüfen, Ungerechtigkeiten klar aufzeigen und Grenzen setzen aber auch die Tatsache erkennen das viele Gesetzgebungen nicht mit der Würde enes Menschen vereinbar sind und in diesem Fall eischreiten. Ich bin der Meinung, das der respecktvolle Umgang miteinander die höchste Priorität haben muß.

  13. nur zu besuch am 11. März 2010 um 12:57 Uhr

    @ Juli

    1. Ich lese alle meine Beiträge!
    2. Wie jeder andere Hartz-IV Empfänger bin auch ich dazu verpflichtet mich zu bewerben. In meinem Fall sind das 10 Bewerbungen pro Monat.
    3. Wo hacke ich auf andere rum? Beleg es!
    4. Es ist völlig unnötig und unsinnig alle 6 Monate einen Antrag auszufüllen. Das nennt man Bürokratie!
    5. Das Hartz-IV-System ist menschenverachtend! Das spiegelt sich schon in seinen Anträgen.
    Ein Antrag ist eine Willenserklärung die muss eigentlich auch ohne das Ausfüllen dieser vorgestalteten Anträge akzeptiert werden. Es gibt aber schon Gründe dafür, warum diese so verständlich ausgestaltet sind.
    6. Leb mal in meiner Hartz-IV-Welt, die gegen die Verfassung verstößt und dann können wir uns gerne mal unterhalten wie toll du das dann findest.

    Ihr schreibt einfach nur und habt noch nie vor den Problemen gestanden! Wenn du von deiner “heilen Arbeitswelt” nach Hause kommst hast du Ruhe und keinen täglichen Kampf um’s Überleben. Wenn ich von meiner unheiligen Arbeitswelt nach Hause komme muss ich mich wieder mit der ARGE beschäftigen.

  14. MartinaBC am 14. März 2010 um 12:02 Uhr

    Julchen, dann hast du aber Glück mit deiner Leistungsabteilung.

    Hier werden oft Bescheide falsch berechnet (natürlich meistens zu Unguinsten des Hilfeempfängers).

    Bei Kindergelderhöhungen stimmen die Bescheide vorne und hinten nicht mehr, weil die SBs der Leistungsabteilung anscheinend zu inkompetent sind, um KG-Erhöhungen von 10 oder 20 Euro abzuziehen (Mathematik 1.-3. Klasse).

    Heizkostenguthaben, die ich einreiche und die dem Jobcenter zustehen, werden falsch gegengerechnet, so dass ich und andere plötzlich wegen der Falschberechnung der Leistungsabteilung Mahnbescheide kriegen. (Mathematik 2.-4. Klasse).

    Da ärgere ich mich dann immer, dass die Sachbearbeiter der Leistungsabteilung einen gut bezahlten Job haben und ich nicht. Ich könnte das besser.

    Nur zu Besuch:
    Die meisten Arbeitnehmer , die heute noch einen festen Job haben, haben eben noch nicht begriffen, dass weiteres Lohndumping, Kurzarbeit , Arbeitslosigkeit und Verdrängung ihrer Jobs durch Ein-Euro-Jobber sie irgendwann auch treffen wird.

    Alls, was seit der Ära Kohl in unserem Land passiert, ist von Unternehmern und Politikern so gewollt.

    Viele Rentnter und Berufstätige stecken eben lieber den Kopf in den Sand und wiegen sich in scheinbarer Sicherheit oder folgen sogar den Hetzparolen der Politiker und der Presse und Medien. – Bis es irgendwann auch für sie zu spät ist. Das erlebe ich in Gesprächen immer wieder.

  15. Julchen am 14. März 2010 um 16:46 Uhr

    Hallo Martina,

    was ich so höre von anderen, habe ich wohl da wirklich Glück. Nun ändert sich bei mir ja auch nichts und ich habe ja kein Kindergeld- oder anderes, was hin und her gerechnet würde.

    Heizkosten habe ich bis jetzt immer “nachzahlen” müssen, dass wurde auch übernommen. Für 2009 habe ich allerdings nur die Pauschale- wie dass sein wird, weiss ich ja noch nicht,
    weil die Abrechnung noch nicht da ist.

    Ich bin jedenfalls auf Probleme “vorprogrammiert”.

    Deinen letzten Absatz von Beitrag Nr. 14 kann ich nur unterstützten. Es wird uns noch härter treffen – und wenn die (noch) Berufstätigen dran kommen, dann wird es sie im freien Fall treffen, wir sind ja schon ziemlich abgehärtet.

    Auch ich stelle in Gesprächen beider von Dir benannten Gruppen fest, dass es die Leute a) nicht sonderlich interessiert- (weil noch nicht betroffen) und b) sie es gar nicht glauben, dass es sie treffen könnte.

  16. Highlander977  (Website)  am 15. März 2010 um 01:51 Uhr

    Jepp… Julchen hat Recht… auch ich hättemir nie träumen lassen, jemals Hartzi zu werden… aber es kam schneller als ich dachte!!! Und ich muß sagen, ich weiß das es noch nicht zu Ende ist… es werden aufgrund der Krise noch einige abstürzen, die heute noch eine vorgefertigte Meinung über uns haben… ich habe kein schlechtes Gewissen, mein Recht einzufordern, denn ich habe in meinem Leben schon so manchen Tausender in die Sozialversicherung einbezahlt… Aber in dem oben geschilderten Fall frage ich mich, was war der Grund für die verspätete Abgabe??? und wäre es bei entsprechender Begründung nicht doch möglich, den Antrag rückwirkend zu genehmigen??? denn wer weiß denn, ob der jenige nicht genau über diesen Zeitraum im Krankenhaus war, unfähig einen ANtrag zu stellen… denn es ist leider Gottes so, das viele wegen Hartz auch ihre Freunde, die mal nach dem Rechten sehen könnten verlieren… weil wir ja Aussätzige sind!!!
    Hat er es einfach versäumt, wegen desinteresse, so muß man dem Gericht Recht geben, wenn es wichtige Gründe gibt, muß auch nachträglich zu gunsten des Empfängers entschieden werden, denn keiner darf uns in den Insolvenz treiben!!!

  17. Julchen am 15. März 2010 um 15:08 Uhr

    Hallo Highlander-

    danke für Deinen Beitrag. Ich würde mal so sagen… es gibt nun mal in allen Gesellschaftsschichten Leute, die gern Termine verpassen- und eben so sind. Das betrifft dann auch andere Dinge- wie eben die Ablage, das “verschieben” auf morgen, etc.
    Ich bin da eher ein pingeliger Mensch und bin mein Leben lang im Büro gewesen- überwiegend jedenfalls. Ich habe in jungen Jahren eben gelernt, dass man unangenehme Dinge sofort erledigt und dann viel “Luft ” hat anderes zu tun.

    Dennoch- wenn derjenige bisher immer pünktlich seinen Antrag abgegeben hat, kann man ja “mal ein Auge zudrücken” In Deutschland geht immer alles gleich vor Gericht und sture Beamte ( oder SBs) gibts genug.

    Was die Insolvenz angeht- da war ich durch H4 schneller drin, als ich gucken konnte.
    Hartz IV hat mich finanziell ruiniert und generell mein Leben. Mir geht es derzeit relativ dreckig was auch meine Gesundheit angeht- und es wird Zeit, dass die Leute die (noch) Arbeit haben mal ins Grübeln kommen, was sie denn teilweise ablassen.

    Meine langährigen Freunde haben sich pö a pö zurückgezogen und die bucklige Verwandtschaft auch. So isses – da machste nix. Dann bleib ich lieber allein- als dieses hinterfotzige mír anzuhören.

    ***
    weil wir ja Aussätzige sind!!
    ***
    und- dieser Aussatz- ist dank der letzten 3 Regierungen ansteckend. Nur gibts keine Impfung dagegen- es kommen alle dran, der Reihe nach.

    Wünsche allen Kraft- die das seit Jahren durchmachen.

  18. Daduil am 1. Juli 2010 um 11:37 Uhr

    Ich finde es so dumm von einigen leuten hier, das ich jetzt auch mal was dazu sagen(schreiben) will!!!
    1. Es kann nicht sein, das sich die Arge aussuchen kann mal schicke ich den folge Antrag mal nicht.Das ist Irreführung und nicht die feine Art!!!
    2. Ja man wird entmündig bis es an die Leistungen geht da mu man dann mehr machen als die Sachbearbeiter.
    3. Es kommt immer auf die Sachbearbeiter der Leistungsabteilung an denn:” letzten Monat hab ich kein Kindergelt bekommen, also zur Arga gegangen vorgesprochen und da hieß es nein, sie kriegen es nicht von uns… ich wieder nach hause erneut bei Familienkasse angerufen und da hieß es wieder doch sie können es sich von der Arge holen.Also wieder angerufen andere Sachebearbeiterin bekommen und die hat mir in ca 30min doch geholfen und nächsten Tag konnte ich meinen Scheck abholen!!! Komisch, das hier viele schlauer als der Papst sind und mit Sicherheit einige noch nicht mal selber den Antrag ausfüllen?!
    4. Wenn Ihr noch keine Probleme mit der Arge hattet dann könnt Ihr irgendwie auch nicht wirklich mitreden denke ich mir mal also nicht immer alle über einen Kamm scheren.

    Lg

  19. Cagliostro am 1. Oktober 2010 um 09:14 Uhr

    Ich bin auch reingefallen. Es kam kein Erinnerungsschreiben wie beim Vorzeitraum und dann hat es eine Woche gedauert, bis ich kapiert habe, warum die Zahlung ausbleibt. Das wirklich üble daran ist, dass man für die Zeit so gestellt wird, als hätte man Einkommen gehabt. Miete , Nebenkosten, sogar Kranken und Pflegeversicherungsbeiträge werden nur anteilig berechnet. Man fragt sich da: Wo, glauben die vom Amt, soll man das Geld hernehmen? Anscheinend ist man dort der Meinung Hartzler sitzen auf Bergen von Geld und beantragen ALG II nur so zum Spaß,

eigenen Kommentar hinterlassen


» eigene Webseite angeben?

» eigenes Facebook-Profil angeben? (Vanity-Name oder Profil-ID)

VGW 1916
meistgelesene News
meistkommentierte News
Interesse an...
jetzt eigenen Kommentar abgeben