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Urteil: Anteiliges Sozialgeld für Tagesbesuche
Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 06.04.2011 um 23:38 Uhr
Gemäß einem Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG) vom 20.02.2011 steht einem Kind anteiliges Sozialgeld zu, wenn es einem getrennt lebenden Elternteil regelmäßig Besuche abstattet (A.: L 7 AS 119/08).
Im konkreten Fall lebte ein 2002 geborenes Kind mit seiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft. Der getrennt lebende und ebenfalls ALG II beziehende Vater beantragte für sein Kind anteiliges Sozialgeld. Schließlich würde die Mutter weder Geld noch Essen zur Verfügung stellen, wenn sich das gemeinsame Kind bei ihm aufhält. Der Antrag wurde vom zuständigen Leistungsträger negativ beschieden. Die gegen das Behördenhandeln eingereichte Klage hatte vor dem LSG schließlich Erfolg.
Das Gericht bejahte einen Anspruch auf Sozialgeld für alle jene Tage, an denen das Kind länger als zwölf Stunden beim Vater zu Besuch ist. Schließlich müsse dann von einer “temporären Bedarfsgemeinschaft” gesprochen werden. Für jeden Tag bestehe ein Anspruch auf Zahlung von einem Dreißigstel des Monatsbetrags an Sozialgeld.
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Kanzlerin steht zum Betreuungsgeld
Wenn der Vater die Anteile für den Besuch seines Kindes erhält, bekommt die Mutter sie dann abgezogen? Wäre logisch, oder?
Wovon denn? Vom Lebensmittelgeld des Kindes?
Die Ausgaben für Strom, Kleidung, Schuhe, Beförderungskosten, Kitabeitrag oder Schulmittagessen, Schulmaterial und alles was ein Kind so benötigt sinken ja nicht, wenn ein Kind zu Besuch beim Vater ist.
aber vom unterhalt gehört es abgezogen…
warum sollen immer die väter die dummen sein die unterhalt zahlen und auch noch selber das kind versorgen, abholen und noch alles selber zahlen.
ich bin selber mutter und würde meinem kind geld mitgeben wenn es zum vater ginge mein freund hat dieses problem und ich muss das alles hin nehmen ohne ein pfennig von ihm zu sehen und auch noch ein mal im monat für 5 tage sein kind versorgen und die fette freut sich ein loch in A… das sie die kohle zum fenster raus schmeißen kann
Mit Sicherheit wird das so sein.- Stell Dir nur mal dann wieder den Verwaltungsakt vor. Und wenn das Kind mal 6 Wochen nicht kommt? oder krank ist- das ist alles so bescheuert- man darf nicht drüber nachdenken.
dem würde ich nur zustimmen, wenn der vater auch regelmäßigen unterhalt zahlt.
Unterhalt? Wovon denn? Er bezieht Hartz!!! Und außerdem würde dieser Unterhalt bei der Mutter mit dem Hartz eh verrechnet – also ist Unterhalt für Hartz-Bezieher eh völliger Quatsch… Traurig für die Kiddies!!!
Tja dem Vater steht ein Besuchsrecht auch zu, wenn er kein Unterhalt zahlt! Und wer sich alleine am finanziellen fest macht gehört erschossen… Für Kinder ist der Umgang 1000 mal wichter als der Unterhalt, nur die Mutter denkt dabei ans Geld, das is so traurig ey. @ ich
Was das Thema an sich betrifft, finde ich es gut das der Vater auch Anspruch drauf hat! Der Verwaltungsakt sollte hier keine Rolle spielen…
natürlich hat der vater anspruch und genauso das kind, aber auch väter haben pflichten. jemand der wegen h4 nicht zahlen kann u sich trotzdem kümmert, der sollte schon geld bekommen, sowas sollte übers jugendamt geregelt werden.
habe mich eher falsch ausgedrückt.
als der vater meiner kinder sich mal (alle 6 monate) gekümmert hat u sie abholte, habe ich mit ihm eingekauft u das essen u trinken und süßes bezahlt.die schmutzige wäsche brachte er mir mit u ich habe sie dann gewaschen.mein ex wollte zb jedes kleine eis bezahlt haben.
klar denkt eine mutter auch ans geld, denn wenn der vater nicht zahlt fehlt dieses geld dem kind.die mütter müssen ja auch alles zahlen, der vater erstattet auch keine fahrkosten wenn die mutter das kind zu ihm bringt.
man sollte den vätern die sich regelmäßig kümmern einen pauschalen betrag zahlen für die wochenenden, an denen die kinder wirklich dort waren.also muss ein vater das nachweisen.
Lol..
1.
Wenn ich mit dem Kind alleine Lebe, mache ich mich strafbar, wenn ich kein Unterhalt fordere. Ich bin als sorgeberechtigter Elternteil dazu verpflichtet dafür zu sorgen, das der Elternteil, der nicht mit dem Kind lebt den Unterhalt AN DAS KIND zahlt.
2.
Wenn du vom Amt lebst, dann wirst du aufgefordert eine Beistandschaft für das Kind einzurichten, damit du keine Unterhaltszahlungen an deiner Leistung vorbei schleust.
Die Beistandschaft handelt dann im Unterhaltsinteresse des Kindes.
Nur mal um das ewige Bild von der gierigen Mutter, die sich tolle Klamotten auf Papas kosten kauft, richtig zu stellen.
Übrigens zahlen Mütter deren Kinder beim Vater leben zuverlässiger als Väter deren Kinder bei der Mutter leben.
Auch werden Unterhalt und Unterhaltsvorschuss in die Leistungen eingerechnet.
Niemand bereichert sich. Im Gegenteil, das was ein Kind unter Harz-IV ” zuviel” hat mit Kindergeld und Unterhalt(svorschuss) wird bei dem Alleinerziehenden Elternteil eingerechnet.
Das ist dann Sippenhaftung, die es ja angeblich nicht gibt.
Und noch was: Würden Väter alle schön brav, pünktlich und das Zahlen was sie sollen, ( was ja nachweislich viele nicht tun), würden ihre Kind weniger oft in Harz-IV leben, denn Mutti fehlt immer ein Gehalt was sie allein mit 1,2, oder 3 Kindern gar nicht kompensieren kann.
Und dann kommen die Vorhaltungen, das man keine Zeit für die Kinder hat.
Und! Der Mindestsatz für ein Kind in Harz-IV ist weitaus weniger als nach der Düsseldorfer Tabelle.
Der Unterhalt steht nicht dem Kind zu, sondern wird in der Bedarfgemeinschaft verrechnet! Beschweren sollte man sich genau, wie bei der Verrechnung des Kindergeldes. Nichts, rein gar nichts macht es aus, ob der Vater Unterhalt zahlt oder nicht, es ist pillepalle darüber zu diskutieren…
@Ossi!
Und dann kommt das noch!
http://www.sozialticker.com/jobcenter-gelsenkirchen-verschlaeft-das-hartz-iv-bildungspaket_20110408.html