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Kinder haften für Ihre Eltern

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 07.08.2006 um 01:44 Uhr

CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla plädiert für eine Einstandspflicht von Kindern für deren ALG II beziehenden Eltern und erhält dafür neben recht vereinzelten Zustimmung von Parteifreunden und dem deutschen Städtetag in erster Linie harsche Kritik.

Profalla sprach sich dafür aus, dass Kinder mit ausreichend hohem Einkommen zur Finanzierung des Unterhalts der arbeitslosen Eltern verpflichtet werden sollten.
Die Kritik am Vorschlag Profallas fiel mit Kommentaren von “völlig undenkbar” (Bundesarbeitsministerium) bis “das Ziel sei sozialstaatliche Sippenhaft” (Björn Böhning, Jusos) vielfältig, aber dennoch meist richtungsgleich aus.
Mit der Aussage “es sei nicht einzusehen, dass ein 35 jähriger Millionär” nicht für die anfallenden “Arbeitslosengeld II Kosten seines Vaters einstehen können soll” formulierte Jürgen Gehb ein einleuchtendes, aber in der Praxis wohl selten anzutreffendes Beispiel, weshalb er hinzufügte, dass “angemessene Freibeträge vorzusehen wären, um unzumutbare Belastungen zu verhindern”.
Ein unserer Meinung nach natürlich sinnvoller Zusatz, auch wenn dieser dem ALG II beziehenden und daher mit dem Begriff der “Zumutbarkeit” vertrauten Bürger wohl eher die Sorgenfalten um Ihre Kinder als die Erleichterung ins Gesicht schreiben dürfte

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bisher 3 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Ricarda  (Website)  am 10. Oktober 2006 um 13:08 Uhr

    Komplettes internes CDU Arbeitspapier

    Im Vorfeld der in der kommenden Woche anstehenden Koalitionsberatungen über eine “Hartz-IV” verlangt die CDU weitere weitere radikale Verschärfung und Sanktionen gegen Erwerbslose. Gewerkschaften, SPD, Sozialiniativen und Linksfraktion üben Kritik an den Plänen. Doch welche Pläne hat die CDU und was wird ausgehandelt?

    Die wichtigsten Eckpunkte sind bereits bekannt:
    - Schärfe Sanktionen bei “Arbeitsunwilligkeit”
    - Keine “teuren” Autos
    - Amtsärzte statt Krankmeldungen
    - Kinder haften lebenslang für ihre Eltern

  2. Geheimes CDU Dokument  (Website)  am 10. Oktober 2006 um 13:09 Uhr
  3. bk1948 am 28. Dezember 2010 um 19:04 Uhr

    Dass gut verdienende Kinder für ihre in Not geratene Eltern einen Obulus entrichten, halte ich für gerechtfertigt, denn es wäre nur ein Bruchteil dessen, was die Eltern für ihre Kinder aufbringen mußten.

    Allerdings sollte die Kindererziehung auch vom Staat entsprechend berücksichtigt werden, z.B. bei der Rente, denn ohne die Kinder hätten die Paare ein höheres Einkommen erziehlen können, auch die Kinder würden dem Staat als heutige Beitrags- und Steuerzahler fehlen.

    Wir haben immer noch den Generationenvertrag. Sowohl Politiker als auch Manager verweisen und bestehen ja auch auf Einhaltung ihrer vertraglich vereinbarten Gehaltsansprüche, selbst dann, wenn sie wegen unfähigkeit suspentiert wurden.

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