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Pauschale für Neumöbel bei Arbeitslosengeld II

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 07.09.2007 um 20:02 Uhr

Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entschied nun mit einem Urteil (Az.: L 2 B 261/06 AS ER), dass ein Pauschalsatz in Höhe von 1100 Euro für einen allein stehenden Bezieher von Arbeitslosengeld II ausreicht, um die Möbel anschaffen zu können, die für eine geordnete Lebensführung notwendig sind.

Arbeitslosengeld II-Empfänger haben auf diese Pauschale ein Anrecht, wenn sie zum Beispiel aufgrund einer Haftentlassung oder eines Wohnungsbrands ihre Wohnung mit Möbeln und Hausrat neu ausstatten müssen.
Nach Ansicht der Richter reicht die Höhe der Pauschale sogar dafür aus, sich mit Neuware versorgen zu können. Zudem sollte es für die Bezieher von Arbeitslosengeld II auch zumutbar sein, sich unter Umständen mit gebrauchten Wohnmöbeln auszustatten.
Die Pauschale ist zudem auch nur auf die wirklich benötigte Wohnungseinrichtung ausgerichtet. Weniger wichtige Möbelstücke, wie zum Beispiel eine Flurgarderobe, können nach Ansicht der Richter auch aus dem im Arbeitslosengeld II vorgesehenen monatlichen Ansparbetrag angeschafft werden.
Ein Anspruch auf zusätzliche Leistungen besteht zudem, wenn zum Beispiel eine Renovierung der Wohnung nötig ist. Die Kosten für Renovierungen sind im dem Pauschalbetrag von 1100 Euro nämlich nicht vorgesehen.

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bisher 8 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Sandra Salvers am 15. Mai 2008 um 08:35 Uhr

    Das ist ja wohl ein Witz, als ALG II Empfänger bekommst du überhaupt nichts von der ARGE, es sei denn du bist grad von zu Hause ausgezogen und hast noch keine Möbel, aber als erwachsener kriegst du überhaupt nichts, noch nicht mal was für eine renovierung, möcht zu gerne wissen wo diese Information her kommt. Ich soll und muß alles aus eigener Tasche zahlen, quasi vom Munde absparen. Gar nicht so einfach wenn man nur das Hartz Geld bekommt.

  2. annabella am 7. Februar 2009 um 16:55 Uhr

    hallo

    Meinem Sohn wird das Hartz4 gestrichen weil er in seiner Wohnung nicht angemessen eingerichtet ist und er im Moment ohne strom in der wohnung haust , armes Deutschland
    Er ist von seiner Freundin in eine Kleine Wohnung gezogen und von der Zeitarbeit wieder in Hartz4 und soweiter.
    Er hat nun jeden cent in den Führerschein gesteckt weil er dann den Bildungsgutschein bekommt und in den Kurs kommmt EU Kraftfahrer zu werden, dann ist er von der Strasse. Und braucht kein Hartzu4 mehr, wo er so stolz drauf wäre wenn er das Schafft.

  3. east am 8. Dezember 2009 um 20:08 Uhr

    also sandra lesen sollte helfen

    es heisst erstaustattung beispiel brand der wohnung oder zb trennung /scheidung von den ehepartner

  4. east am 8. Dezember 2009 um 20:08 Uhr

    und nicht ich brauche ein neues sofa amt zahlt

  5. run away.mp³ am 6. Juli 2010 um 23:45 Uhr

    Hey liebe User dieser Seite <3.

    mein Freund wurde zu Hause rausgeschmissen und muss nun auch in eine eigene Wohnung ziehen. Er bezieht nun Hartz 4 und fragt sich, ob er Möbel vom Amt bezahlt bekommt. Andere Einkünfte hat er bisher nicht.

    vielen Dank im Vorraus für eure Antwort. ♥

  6. Martin am 11. Januar 2011 um 19:58 Uhr

    Ich Wohne seit ca. 3 Jahre in einer Wohnung die Möbliert ist darauf hin werden mir 33 Euro vom Regelsatz abgezogen! Das kapiere ich nicht. Kann mir einer helfen?

  7. Jürgen am 12. September 2011 um 13:59 Uhr

    Also, ich lebe in den von den tief tropfenden roten Zahlen Landkreis Bremerhaven, wo fast die Mehrheit Arbeitslos ist. Nun ich bin gerade mal aus dem Asyl rüber nach Arge gekommen und beantragte mein erstes mal Hartz 4 – habe eine Wohnung gefunden ( schlief ein Jahr auf eine alten Couch in einer 2 Zimmerwohnung bei meiner Mutter ) und möchte gern auch dafür Möbel in der Wohnung stellen, nun ich fragte die gute Fee wie es aussieht mit Erstausstattung von Möbeln, sie sagte zu mir ” Es wird einer mal vorbei kommen und Ihre Wohnung sehen, und wir werden Ihnen ein Darlehen geben, das Sie Möbeln kaufen können aber wir werden es von Ihrem Hartz 4 abziehen ” – Wenn ich mir das Urteil durchlese oben ” Das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt entschied nun mit einem Urteil (Az.: L 2 B 261/06 AS ER), dass ein Pauschalsatz in Höhe von 1100 Euro für einen allein stehenden Bezieher von Arbeitslosengeld II zu steht ” frage ich mich warum muss ich es dann wieder zurück zahlen ? – Ich denke mal das das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.

    ” Leute habt keine Angst von den Sacharbeiter, denn die arbeiten nur für den korrupten Staat.
    Mein Tipp: suche es im Internet raus die ganzen Paragraphen und schreibe auf ein Stück Papier und beim nächsten Besuch bei Arge, sagt ” Nach Paragraph xxxxx steht es mir zu oder nach dem Urteil xxx steht mir das auch zu ” “

  8. mike am 19. Oktober 2011 um 09:55 Uhr

    naja, ich komme auch aus dem ausland nach 8 jahren wieder und werde eine erstaustattung beantragen. da ich im prinzip obdachlos bin und die arge mir sogar bei der wohnungssuche hilft, gehe ich stark davon aus das ich auch eine erstaustattung bekomme, da die wohnung die ich beziehe leer ist!

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