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Unfallrente wird auf Arbeitslosengeld II angerechnet

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 07.09.2007 um 20:00 Uhr

Wie das Bundessozialgericht in Kassel nun in einem Urteil (Az: B 11b AS 15/06 R) entschied, muss eine Unfall bzw. Verletztenrente bei der Berechnung des Arbeitslosengeld II im vollen Umfang angerechnet werden.

Der Senat begründete seine Entscheidung damit, dass die Verletztenrente schließlich als Lohnersatz gelten würde und damit den Lebensunterhalt des Versicherten. sicherstelle. Einzig nicht zweckbestimmte Einnahmen, wie zum Beispiel Zuwendungen zur Wohlfahrtspflege oder Entschädigungen, seien nicht als Einkommen zu werten. Allerdings würde keiner dieser konkreten Ausnahmefälle bei diesem Fall vorliegen, so die Richter und begründeten damit auch ihr Urteil. So habe sich laut der Richter der Gesetzgeber auch bewusst von der früheren Arbeitslosenhilfe abgewendet und das Arbeitslosengeld II an das Niveau der Sozialhilfe angenähert und hier seien Unfall bzw. Verletztenrenten schon immer angerechnet worden.
Im konkreten Fall hatte ein Thüringer, der 1992 einen Arbeitsunfall hatte, der seine Erwerbsfähigkeit um 30 Prozent minderte, zusammen mit seiner Ehefrau gegen die Anrechnung der Verletztenrente geklagt. Der Kläger erhält eine Teilverletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung in Höhe von etwa 325 Euro pro Monat. Diese Teilverletztenrente wurde von der ARGE des Landekreises Nordhausen bei der Berechnung des Arbeitslosengelds II voll auf das Einkommen angerechnet. Allerdings waren der Thüringer und seine Ehefrau der Auffassung, dass die Verletztenrente von der Einkommensanrechnung auszunehmen sei und reichten daher Klage ein.

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bisher 7 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Hartmut am 28. Januar 2009 um 16:16 Uhr

    warte auch auf Änderung bin 90 % und bekomme keine Arbeit kein HartzIV muß mich noch selbst versichern und das alles nur wegen ein Arbeitsunfall
    hoffe das es sich bald ändert

  2. Roy Askew am 13. März 2009 um 20:19 Uhr

    ich bin 30% habe laut ARGE auch keine Aussicht auf Vermittlung.Lebe zur Zeit nach Abzug von Strom,Telefon und diversen Versicherungen von ca.220 Euro im Monat.So wie ich das sehe ist der einzige der von meinem Arbeitsunfall etwas hat, nur der liebe Vater Staat !Habe mir schon überlegt ob ich mir meine Ansprüche nicht aus bezahlen lassen soll um mich mit einem Kurierdienst selbstständig zumachen.Dies ist leider nicht möglich da ich ja Arbeitslos bin,und ich nicht nachweisen kann das ich in der Lage bin meinen Unterhalt selber zu bestreiten und ich in absehbarer Zeit dann wieder Hartz 4 beantragen müsste.Das ist natürlich rein Hypothetisch.So vegetiere ich halt mit 45 Jahren sozial vollkommen abgeschottet und es gibt keine Aussicht auf Besserung.Ich danke dem Gesetzgeber dafür nach einem Arbeitsunfall mich lebendig begraben zu haben!

  3. Steffen am 18. März 2009 um 15:43 Uhr

    Hallo Roy,mich bekleidet das selbe Schicksal,ich stehe vor der Endbegutachtung(Handverletzung).
    Gibts die Rente monatlich oder auch auf einmal und wie hoch ist sie?

  4. Steffen M. am 14. Juli 2009 um 16:41 Uhr

    Ich hatte auch einen Arbeitsunfall und habe 30% von der Berufsgenossenschaft anerkannt bekommen. Ich bekomme 205,94€ Rente, die bis auf 30€ vom JOB CENTER in Eberswalde einbehalten wird.Das nennt sich EINKOMMENSBEREINIGUNG. Da bei dem Arbeitsunfall das rechte Ellenbogengelenk ausgerenkt wurde, und ich den Arm nie wieder strecken kann, darf ich nicht mehr auf dem Bau arbeiten. Ich habe jetzt über die Berufsgenossenschaft den LKW-Schein Klasse CE gemacht und suche nun einen Job als Fahrer (auch Fernfahrten).Aber keine Chance.
    Ich finde es unfair das die Rente mit einberechnet wird. Ich hab´s mir doch nicht ausgesucht jetzt nen halber Krüppel zu sein. Die Rente sehe ich eher als Ausgleich das ich nicht mehr in meinem erlernten Beruf arbeiten kann.

  5. Cindylady am 13. März 2010 um 13:36 Uhr

    Ich habe seit meinen arbeitsunfall eine linke steife Hand und habe 40% bekommen von der Berufsgenossenschaft. Und bekomme da rauf hin ca 570 Euro. Ich werde nie wieder arbeiten können. Läuft das als verdiens ausgleich oder als ein kommen? Denn ich habe einen schaden in meiner Hand bis zum lebensende. Bin jetzt 56 und ca 9 jahre vor der Rente. Da ich aber ins gesamt 60%habe mit Schwerbehinderten ausweis habe ich gehört könnte ich schon mit 60 voll in Rente gehn ohne abzug.

  6. Theodoridis Georgios am 24. April 2011 um 12:22 Uhr

    ich habe keine Angst weil hier so so oder die Politick mit Körperteilen des Menschen spielen,ich arbeitete in einen Firma ,meine kolege hat mir einen Unfall verusacht und meine Linke hand ist zerstörtich leide und bin immer agresiv,Der Körperschaden ist 60%,das jugendamt rechnet voll als einkommen,und die Arge auch,was passiert,ich werde immer in Abgrund geraten,weil die eine Behörde rechnet hoch den Unterhalt die andere runter und somit werde ich weiter in schulden geraten,und der schutz ist dami ausgenutzt Blöde Politicker die keine ahnung haben von politick,Bei mir dickt die Bombe so lange hier in Lande irgendwan raste ich aus, dan wissen alle wer das verursacht hat.amen Deutschland für deine Gerechtigkeit

  7. silvia_sch. am 28. Oktober 2011 um 01:51 Uhr

    ich bin 26 jahre und wurde mit 16 jahren in italien angefahren und habe seitdem auch 70%, und bekomme knapp 800 unfallrente die man ja leider angeben muss. Bei ALG I war das egal, das hat die nicht interessiert. Ich weiß jetzt nur nicht wie die das anrechnen und was das zu bedeuten hat, heißt das Hartz 4 ist geringer, das konnte ich hier nicht wirklich raus lesen. Vermögen habe ich gott sei dank nicht und schmerzensgeld wird nicht angerechnet, da hat die Politik die behinderten ganz schön gestraft das man das angeben muss, es heißt nicht das man bescheißen will, es ist ja ein ausgleich das man nicht voll arbeiten gehen, kann auch wenn man möchte es geht leider nicht.
    Das einzigste was einem da übrig bleibt ist was zu finden, aber leider ist das mit dem ausweis nicht so einfach wegen dem besonderen Kündigungsschutz und der körperlichen Einschränkung.

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