vollständige Elterngeld-Anrechnung möglicherweise verfassungswidrig

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) Schweinfurt / Würzburg rät Personen, die von der seit dem Jahreswechsel geltenden bedarfsmindernden Anrechnung des kompletten Elterngeldes auf Leistungen des Arbeitslosengeld II, der Sozialhilfe und des Kinderzuschlags betroffen sind, zum Widerspruch gegen die entsprechenden Bescheide.

DGB Regionsvorsitzender Frank Firsching hält eine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes aus Artikel 3 des Grundgesetzes für gegeben, da das Elterngeld auf andere Sozialleistungen, wie beispielsweise BAföG oder Wohngeld, nicht angerechnet wird und eine Rechtfertigung für diese Ungleichbehandlung nicht erkennbar sei.

Um von einem möglicherweise erfolgreichen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gegen diese Regelung profitieren zu können, rät die DGB-Region Schweinfurt / Würzburg zum Widerspruch gegen die Bescheide, mit deren Hilfe eine Anrechnung des Elterngeldes vorgenommen wird und stellt hierfür auch eine Mustererklärung bereit.