Elterngeld: Bundesagentur für Arbeit eilt dem Gesetzgeber voraus

Das sogenannte Sparpaket der Bundesregierung sieht unter Anderem vor, dass das Elterngeld künftig in voller Höhe bedarfsmindernd als Einkommen auf das ALG II angerechnet wird. Allerdings haben einer dementsprechenden Gesetzesänderung sowohl Bundestag als auch Bundesrat bislang noch nicht zugestimmt.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) sieht darin anscheinend kein Problem. Nach Informationen der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) hat die Behörde trotz fehlender gesetzlicher Grundlage damit begonnen, an
Hartz IV Empfänger diesbezügliche Bescheide zu verschicken. Jene Schreiben kündigen die Anrechnung des Elterngelds als sonstiges Einkommen ab dem 1. Januar 2011 an.

„Wir wollen so den Verwaltungsaufwand möglichst niedrig halten“, rechtfertigte eine BA-Sprecherin das Vorgehen. Außerdem könne auf diese Weise vermieden werden, dass die BA im Jahr 2011 zu viel bezahlte Leistungen zurückfordern muss.