Kinderzuschlag als Anreiz für die Erwerbstätigkeit

2005 wurde in der Bundesrepublik der so genannte Kinderzuschlag eingeführt. Die Bundesregierung hat nun eine Forsa-Studie in Auftrag gegeben, um die Effizienz des Fördermittels zu überprüfen. Es hat sich bewährt, heißt es in einer Mitteilung vom Mittwoch.

Den Kinderzuschlag können Eltern beantragen, deren Einkommen nicht ausreicht, um den eigenen und den Lebensunterhalt der Kinder zu sichern. Familien mit geringem Einkommen werden auf diesem Weg unterstützt, ohne auf Arbeitslosengeld II angewiesen zu sein. Ansprechpartner für den Kinderzuschlag ist die Bundesagentur für Arbeit. Wird der Antrag positiv beschieden, gibt es bis 140 Euro monatlich für einen Zeitraum von maximal 36 Monaten.
Die Studie hat gezeigt, dass der Kinderzuschlag als Anreiz empfunden wird. Er honoriert, so die Bundesregierung, die Erwerbstätigkeit der Eltern. Daher soll dieses Instrument weiter ausgebaut werden, denn in Familien, die auf ALG II angewiesen sind, leben über zwei Millionen Kinder. Bezahlt wurden im vergangenen Jahr rund 138 Millionen Euro für den Kinderzuschlag.