Rüttgers will höheres Schonvermögen für ALG II Bezieher
NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU) erklärte beim Dreikönigs-Essen des NRW-Handwerks, dass auch Hartz IV Empfänger aufgrund der Wirtschaftskrise entlastet werden sollten.
So soll nach dem Willen des Ministerpräsidenten das erlaubte Sparguthaben für die Altersvorsorge annähernd verdreifacht werden. “Wir müssen das Schonvermögen für Langzeitarbeitslose erhöhen”, sagte Rüttgers.
Die derzeitige Gesetzeslage sieht vor, dass Langzeitarbeitslose lediglich 250 Euro pro Lebensjahr an Altersvorsorge-Vermögen behalten dürfen. Ersparnisse, die darüber hinausgehen, müssen aufgebraucht werden, bevor ein Anspruch auf ALG II besteht.
Wenn man wie in dieser Krise keine Chance mehr hat, wieder in Arbeit zu kommen, treibt diese Regelung die Menschen in Altersarmut”, kritisierte der NRW-Ministerpräsident. Nach Rüttgers Vorstellungen müsse das Schonvermögen daher auf 700 Euro pro Lebensjahr erhöht werden, um finanziellen Schwierigkeiten im Alter vorzubeugen.
- SPD-Wahlprogramm: Höheres Schonvermögen für Hartz IV Empfänger
- Arbeitsminister: Erhöhung des Schonvermögens noch vor der Wahl
- Nordrhein-Westfalens Sozialminister fordert höheres Schonvermögen
- Koalitionsverhandlungen: Schonvermögen beim ALG II wird erhöht
- betriebliche Altersvorsorge darf beim ALG nicht berücksichtigt werden
am 11.01.2009 um 17:17 Uhr
meine frage? wird eigendlich der dienstwagen
eines ministers oder abgeordnenden auch als
einkommen angerechnet.wenn nicht ” warum
bei einem hartz 4 empfänger.Ist nicht vor dem
gesetz jeder gleich.
am 14.01.2009 um 00:41 Uhr
Zuerst werden HartzIV-Opfer um ihr Vermögen gebracht, doch sobald das Vermögen nicht mehr vorhanden ist, soll die Grenze dafür nach oben angehoben werden. Echt pervers! Glaubt Rüttgers denn die HartzIV-Opfer, die ihr Vermögen schon verloren haben, würden daraufhin CDU wählen? Wer einmal unter HartzIV gfelitten hat, und trotzdem noch bei klarem Verstand geblieben ist, wird doch wohl nie wieder CDU, CSU, SPD, Grüne oder FDP wählen! Für HartzIV-Opfer kann es doch als Wähler nur noch zwei Alternativen geben: entweder DIE LINKE oder NPD bzw. DVU!
am 14.04.2009 um 17:49 Uhr
Hallo,
schonvermögen ?? Das ich nicht lache!!
Wir mussten ALLE Versicherungen zur Altervorsorge auflösen und verbrauchen!!!
Und jetzt ?????
Jetzt haben mein Mann und ich keinerlei Absicherung mehr für die Rente!!!
DAS ist FAKT!
Ich weiß, was wir später an Rente bekommen, davon Kaufen wir uns dann einen Strick… Erst der eine aufhängen, dann der andere!
Den Strick kann das Amt dann ja verkaufen, ist ja fast wie neu !!! Nur Kurz benutzt……
Ich könnte Kotzen vor Wut!!
Man hat uns alles genommen, wofür wir hart gespart haben, damit wir unserer Rente ohne Geldsorgen entgegensehen konnten….
Und ?? Jetzt werden wir in Armut Leben müssen im Alter!!
Danke an den Staat!!!!
am 18.04.2009 um 10:49 Uhr
Ich hoffe nur, daß allen klar ist, daß das Schonvermögen nur dazu dient, den Leuten bei geringer Rente keine zusätzlichen sozialen Leistungen in Form der Grundsicherung zahlen zu müssen, denn wer Grundsicherung bezieht, was viele heutige Hartz IV Empfänger treffen wird, dessen Schonvermögen schrumpft von heute auf morgen auf lächerliche 2600 Euro. Und anders als im SGB II, also Hartz IV, wird bei der Grundsicherung nach SGB XII beispielsweise ein PKW als Vermögen angesehen, ganz abgesehen von anderen Vermögenswerten, die dem Hartzler noch zugestanden werden. Das bedeutet im Extremfall, angespart sind (nach dem Vorschlag der Politiker) 45000 Euro, das Auto ist vielleicht noch 6000 Euro wert, daraus ergeben sich dann 51000 Euro, von denen das Schonvermögen von 2600 abgezogen wird. Somit verbleiben 48400 Euro, die zuerst WIRTSCHAFTLICH !!!! zu verbrauchen sind, bevor man Anspruch auf Grundsicherung erheben kann. Und wirtschaftlich bedeutet für das zuständige Sozialamt, so zu leben, als würde man schon Grundsicherung beziehen. Das heißt, man darf von dem überschüssigen Vermögen nur soviel verbrauchen, daß man zusammen mit der niedrigen Rente auf den gleichen Betrag kommt, der einem theoretisch als Grundsicherungsbetrag zustehen würde. Dies rechnet das Sozialamt dann in Monate bzw. Jahre um, die man durch das Abschmelzen des überschüssigen Vermögens auskommen muß, woraus sich dann der nächste Antragstermin ergibt. Alles Andere gilt als unwirtschaftlich und wird gern mit der Verweigerung der Sozialleistung bestraft. Als unwirtschaftlich gilt übrigens nach eigenem Erleben auch die Anschaffung von effizienteren Elektrogeräten oder der Austausch eines 20 Jahre alten Fernsehers (OT: Nicht, solange er noch geht!!!), bzw das Abschmelzen durch Kauf besserer/modernerer Kleidung oder durch eine Pauschalreise, weil man die letzten Jahre darauf gespart hatte und sie nun endlich antreten will. Zusammengefasst kann man sagen, da absehbar ist, daß man der Gesellschaft nie wieder eine Gegenleistung erbringen wird, wird das, was viele als das absolute Minimum an Lebensqualität empfinden, nochmals stark gekürzt und man ist noch weiter unten als ein ALG II Bezieher, da mit diesen gekürzten Leistungen NICHTS mehr möglich ist, was man sich vielleicht als rüstiger Rentner fürs Alter und den wohlverdienten Lebensabend vorgenommen hat. Und da unsere Gesellschaft immer älter wird, bedeutet das nach Renteneintritt bitterste Armut für die nächsten 20 oder gar 30 Jahre, trotz Sozialleistung. Ich hoffe nur, daß alle die Wahlpropagandalügen der Parteien erkennen und ihr Kreuzchen entsprechend setzen
am 02.06.2009 um 15:05 Uhr
Hallo,
ich kann vossi nur zustimmen!
Diese Lebensweise wird den Menschen vom Gesetzgeber her vorgeschrieben. Wer 40 Jahre oder mehr gearbeitet hat, brauch auf jeden Fall im Alter nichts mehr. Er hat durch seine Arbeit alles getan, um das Kapital der Großen zu vermehren. Da dann für den Arbeitsnehmer nichts mehr übrig bleibt, wird im Rentenalter als unnützer Ballast nur noch soviel bezahlt, das das Lebensalter auf jeden Fall verkürzt wird. Um aber Vossis Beitrag noch um eine Ungeheuerlichkeit zu erweitern folgendes:
Sollte von dem Vermögen noch etwas übrig sein, zwischen ALGII-Ende und Tod noch keine 10 Jahre vergangen sein, wird der ehemalige “Hartzie” noch auf dem Sterbebett enteignet. Diese restliche Erbmasse fließt durch zwingende Rückzahlungsverpflichtung des ALGII dem Staat zu, bevor überhaupt Erbmasse übrig bleibt.
Claudia1 kann ich nur raten, sofern der Ablehnungsbescheid des Zwanges das komplette Altersvorsorgeschonvermögen aufzubrauchen nach dem 1.1.2006 erfolgte, einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X zu stellen, und die Gelder wieder von der ARGE zurückzufordern, einschl. entgangener Zinsen durch eine Schadenersatzklage.
Gruß
Hans-Werner Ernst