Elterngeld-Bezug übersteigt selten den Mindestbetrag

Nach einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden erhielten knapp 47% der Elterngeldempfänger im Zeitraum zwischen Januar 2007 und Juni 2008 lediglich den vorgesehenen Mindestbetrag beim Elterngeld in Höhe von 300 Euro pro Monat.

Die betroffene Personengruppe setzt sich im Wesentlichen Arbeitslosen und Studenten zusammen, lediglich 7% der Bezieher erhielten den Mindestbetrag aufgrund ihres vorhergehenden erzielten Einkommens. Von den rund 230.000 Beziehern des Elterngeldmindestbetrags erhalten allerdings rund die Hälfte zusätzlich einen Geschwisterbonus oder Mehrlingszuschlag.

Bei der Verteilung bestehen jedoch erhebliche regionale Unterschiede. So erhalten von den bayrischen Elterngeld-Beziehern beispielsweise lediglich 40% den Mindestbetrag, in Bremen hingegen müssen rund 58% der Berechtigten mit 300 Euro monatlich auskommen. Insgesamt zählte das Statistische Bundesamt im genannten Zeitraum über 750.000 Elterngeldempfänger.