Bildungspaket: Antragsfrist bis 30. Juni verlängert

Das geringe Interesse am Bildungspaket für bedürftige Kinder hat die politisch Verantwortlichen dazu veranlasst, sich auf eine Verlängerung der Antragsfrist zu verständigen.

Eigentlich sollten Eltern nur bis Ende April die Leistungen aus dem Bildungspaket beantragen können. Im Rahmen eines von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) anberaumten Krisentreffens beschlossen Vertreter von Kommunen und Ländern, die Frist bis zum 30. Juni zu verlängern.

Insgesamt können Leistungen im Wert von rund 1,6 Milliarden Euro abgerufen werden. Antragsberechtigt sind sowohl Hartz IV Empfänger als auch Geringverdiener. Nach Schätzungen des Bundearbeitsministeriums könnten etwa 2,5 Millionen Kinder von den Zuschüssen profitieren, etwa für Nachhilfe, Schulausflüge, Mitgliedschaften im Sportverein oder für ein warmes Mittagessen.