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Zu viel gezahltes ALG II darf nicht immer zurückverlangt werden

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 10.09.2009 um 17:52 Uhr

Das Sozialgericht Dortmund hat mit Urteil vom 22.07.2009 die Rechte von Erwerbslosen gestärkt. So muss nicht in jedem Fall fälschlicherweise zu viel überwiesenes ALG II an die Behörde zurückgezahlt werden (Az.: S 28 AS 228/08).

Im verhandelten Rechtsstreit hatte die Arge Märkischer Kreis über einen Zeitraum von zwei Jahren insgesamt 2.314 Euro zu viel ALG II an eine dreiköpfige Familie ausgezahlt, weil der Sachbearbeiter das Kindergeld für die Tochter durchgehend nicht auf den Leistungsanspruch angerechnet hatte. Als der Leistungsträger die Überzahlungen schließlich bemerkte, forderte er von der Familie die Erstattung der 2.314 Euro.

Die hiergegen gerichtete Klage hatte vor dem Sozialgericht Erfolg. So sei für die Familie anhand der Bewilligungsbescheide nicht ohne weiteres zu erkennen gewesen, dass die Arge Einkommen unzureichend angerechnet hatte. Der Rücknahme der Bewilligungsbescheide stehe ein Vertrauensschutz der Kläger entgegen. Folglich dürfe die Behörde in diesem Fall Überzahlungen für zurückliegende Zeiträume nicht zurückverlangen.

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bisher 2 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Silke Berger, Magdeburg am 16. September 2009 um 23:05 Uhr

    Ich habe seit meinem Umzug in eine neue Wohnung und dem gefolgten Teamwechsel im Magdeburger Jobcenter seit März diesen Jahres auch nur Ärger und Streitereien wegen zurück geforderten Leistungen.
    Ich bin erwerbstätig und musste monatlich meine Lohnzettel einreichen. habe ich auch mit absoluter Selbstverständlichkeit und dem damit verbundenen Glauben daran, dass ich monatlich berechnet werde, getan. Im Februar dann das böse Erwachen. Mein damaliger hatte bei Antragstellung einen Fixbruttobetrag eingetragen und den trotz eingehender Verdienstnachweise nie geändert. Ich, der festen Überzeugung, dass mir der monatlich überwiesene Betrag auch zusteht nichts ahnend das so hingenommen. Nun stellte sich aber heraus, dass mir die überwiesenen Beträge nicht zugestanden haben. Jetzt habe ich Rückforderungen von gut 1000,00 € und das Jobcenter weist jede Schuld von sich. Mich verlässt langsam der Glauben an die Menschheit bei so viel Willkür. Meine Widersprüche wurden abgelehnt und ich hab den schwarzen Peter gezogen. Bei Antragstellung hat mich niemand darauf hingewiesen, dass ich meinen monatlichen Anspruch selber berechnen muss, damit die Mitarbeiter in dieser Behörde keine Fehler machen. Wäre vielleicht mal eine Verbesserung in den Info-Broschüren. Wenn man dann solche Sprüche von der Familienministerin hört, dass die Ämter verpflichtet sind die Bürger umfangreich zu beraten und zu informieren, frage ich mich von welchem Planeten diese Frau spricht, weil das weit an den Realitäten auf der Erde vorbei geht. Und das ist nur ein Beispiel von vielen Ungereimtheiten, die ich hier in den letzten Monaten erlebt habe. Man ist doch einfach nur eine Nummer und kein Mensch, der versucht sein Schicksal zu meistern.

  2. Menschlein am 22. September 2009 um 11:02 Uhr

    Liebe Silke,

    Du denkst ja wenigstens noch darüber nach und versuchst eine Logik im Handeln der Behörden zu erkennen! Meinen Respekt!

    Tummeln sich bei Euch in Magdeburg auf der ARGE auch so viele Security-Leute herum? Bei uns in Dresden wirst Du inzwischen schon an der Eingangstür angesprochen und mit Anmerkungen dorthin geführt, wo du wie zu warten hast ….. Mein Fazit: erst Gehirn ausschalten, dann ARGE betreten. Für Mutige ist eigentlich der Zutritt nicht erwünscht.

    Kannst Du Dir eventuell jemanden zu den Gesprächen mitnehmen? Wäre wegen Deiner noch nicht anspruchslosen Lebenseinstellung eventuell wichtig….nimm Dich wichtig, bleib so!!!

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