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Hartz IV: Spesenzahlungen gelten als Einkommen

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 10.09.2010 um 09:35 Uhr

Das Sozialgericht Dresden (SG) hat am 01.09.2010 entschieden, dass es sich bei Spesenzahlungen wegen berufsbedingter Ortsabwesenheit um Einkommen handelt. Folglich darf die zuständige Arge eine solche “Auslöse” bei der Berechnung des ALG II als Einkommen bedarfsmindernd berücksichtigen (Az.: S 36 AS 5042/08).

Konkret ging es um einen als Kraftfahrer arbeitenden Hartz IV Bezieher, dessen Spedition aufgrund seiner berufsbedingten Ortsabwesenheit Spesenzahlungen leistete. Diese “Auslöse” wurde ihm schließlich komplett als Einkommen auf das ALG II angerechnet. Die hiergegen erhobene Klage blieb ohne Erfolg.

Nach Ansicht der Dresdner Richter würde es sich bei der “Auslöse” grundsätzlich nicht um eine zweckbestimmte Einnahme handeln. LautUrteilsbegründung ergebe sich eine Zweckbestimmung weder aus einer privatrechtlichen Vereinbarung noch aus einer öffentlich rechtlichen Norm, insbesondere nicht aus dem Einkommensteuergesetz. Dementsprechend sei die Auslöse als Einkommen zu werten.

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bisher 36 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Julchen am 10. September 2010 um 10:39 Uhr

    Ist ja klar. In diesem Land ist es nicht erwünscht, das auch nur ein einziger Hartz IV Bezieher wieder auf die Füsse kommt.
    Die Auslöse hat ja seinen Sinn und Zweck- aber will man jetzt noch hingehen- und den Richtern eine Spesenabrechnung erklären oder das man unterwegs auch essen muss?
    Eventuelle übernachten?

    Es ist echt nur noch ekelhaft.

    Hoffe, der Chef gibt dem Mann das nächste Mal das Geld blank….und fertig, dann kann der Richter ja seine Ansicht und Aussicht behalten, wenn er schon nicht weiss- was ein Kraftfahrer leistet und welche Verantwortung er auf dem “Bock” hat.

  2. Streetfigther am 10. September 2010 um 11:39 Uhr

    @1.Julchen-Hoffentlich klagt der Mann weiter.Wenn man die Warschauer Allee benutzt(A2) kostet eine Bockwurst 4 Euro,ein Kaffee im Papbecher 2,75 Euro und eine kleine Selter 1,50 Euro.Eine Pause ist laut Gesetz Ruhe und Lenkzeiten vorgeschrieben.
    Wenn ich die Woche über in NRW war und noch im Hotel übernachten musste kann man ja an Speisen und Getränken vorbeigehen.
    Trotzdem geht ohne Geld garnichts.Die Spesen sind dazu da um das Übernachten und die Verpflegung abzusichern.
    Bundestagsabgeordnete bekommen Aufwandsentschädigung wenn sie unterwegs sind.
    Warum wohl?
    Niedriglohn und Spesen als Einkommen-Hartz IV nimmt jedem die Arbeitsmöglichkeiten um ein normales Leben zu führen.
    Hartz IV ist verlorene Lebenszeit die unwiederbringlich ist!!
    Wegen unserer Meinung werden wir dann von einem Phantom als radikal bezeichnet-oder hat der das radikale Hartz IV Gesetz das in Wirklichkeit alles verhindert gemeint?

  3. Isabhb am 10. September 2010 um 13:53 Uhr

    Wenn ich auf ein Becher Kaffe eingeladen werde, muss ich das der Arge melden und 1,30 € zurückzahlen???
    Ist doch klar das Essen Ausserhalb oder Unterwegs vor allem auf Raststätten wesentlich mehr kostet als wenn man für die Familie einkauft und kocht. Das geht im LKW ja wohl auch schlecht. Ist doch echt lächerlich. Auch wenn man arbeiten geht, gibt`s noch Arschtritte hinterher. Hab ich auch erlebt. Nur sch…

  4. Flynn64 am 10. September 2010 um 17:52 Uhr

    Und wieder Mal ein Beispiel dafür, wenn Richter vorschnell ein Urteil fällen, wie schnell aus einer legalen Sache, vermutlich eine illegale Sache wird.

    TOLL!

  5. Streetfigther am 11. September 2010 um 11:57 Uhr

    4.Flynn64- ich war einiege Jahre unterwegs,ich weiß was Autobahnraststätten,Übernachtungen Parkplätze kosten.Auch wenn Du auf einem abgelegenen Parkplatz übernachten kannst mußt Du etwas in der Kühlbox haben,das meistens schon von ALDI oder anderen Discounter stammt,keiner nimmt Spielgeld weil weil Du Aufstocker bist und ein prekäres Beschäftigungsverhältnis hast.
    Deshalb-gegen diese Schweinerei weiterklagen und nicht aufgeben!

  6. ich am 11. September 2010 um 13:45 Uhr

    wenn ich gesundheitlich könnte würde 8ich schwarz arbeiten – bei der politik bleibt einem nix anderes übrig um zu überleben.

  7. Streetfigther am 11. September 2010 um 17:12 Uhr

    6.ich -das haben die wahrscheinlich schon in den Regelsatz eingerechnet,geht aber nicht überall.
    Nun ist die Höhe des Regelsatze nicht alleine entscheidend,millionenfache Schikane und Demütigungen,Kriminalisierung usw. müssen weg.Man braucht nur die richtiegen Zeitungen zu lesen.
    Gut das das Gerichtsurteil vor dem europäischen Gerichtshof gelandet ist.
    http://www.sozialticker.com/hartz-iv-der-kampf-geht-nun-vor-den-eu-gerichten-weiter_20100806.html
    Und ich klage von hier aus weiter solange wie es nur geht.
    Die Mauer ist nicht beseitigt worden um eine neue Mauer und eine neue Stasi aufzubauen.Wer die Geschichte miterlebt hat der weiß da bescheid.
    Selbst wenn alles so geblieben wäre wäre es besser wie heute.
    Verraten,verkauft,ausgequetscht weggeworfen mehr ist da nicht rausgekommen für die Masse.

  8. Streetfigther am 11. September 2010 um 17:23 Uhr

    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/aus-hartz-iv-regelsatz-wird-basisgeld-3933.php
    Den Namen Hartz IV werden die nicht mehr los dazu hat das sogenannte Betrugsgesetz zuviel Schaden angerichtet!

  9. Julchen am 11. September 2010 um 22:02 Uhr

    @Streetfighter
    das ist der entscheidende Auszug:

    Diese verlogene, unwahre, niedrigst-schäbige neuerliche Hartz-IV-Volksverhetzung, die auf Veranlassung der Merkel-Regierung derzeit durch die Medien tobt, erinnert an üble Zeiten in Deutschland!!!

    Deshalb müssen Hartz-IV und seine Umsetzer überall und ständig weiter bekämpft werden – also auch vor den Europäischen Gerichten.
    http://www.sozialticker.com/hartz-iv-der-kampf-geht-nun-vor-den-eu-gerichten-weiter_20100806.html
    link aus Nr.7

  10. Streetfigther am 12. September 2010 um 18:18 Uhr

    @-9.Julchen Richtig-Hartz Emfänger sollen als Laborratten getestet werden wie weit man sie chikanieren und belasten kann wieviel Druck und psychologischen Terror sie aushalten,dabei ist jedes Mittel recht und man bedient sich der öffentlichen Hetze,ist aber nicht in der Lage Arbeitsplätze zu schaffen von denen man leben kann ohne aufzustocken.
    Das Grundgesetz wird außer Kraft gesetzt und die Hetzer werden angeheizt.
    Wenn die Hetzer in diesem Forum nicht mal das Grundgesetz und das SGB II kennen muß man ihnen wirklich das Recht absprechen hier ihren geistigen Mist loszulassen.
    Sarrazin Job weg,Rausschmiß aus der SPD wird kommen, und genauso ist es mit den Hetzern hier ,sie wissen erst wovon sie reden wenn sie von dem Virus Hartz IV befallen sind.Schnell kann es jeden wirklich jeden treffen.
    An alle Hetzer die für Hartz IV sind:Geliebt wird nich der Verräter sondern der Verrat

  11. Julchen am 14. September 2010 um 10:06 Uhr

    @Streetfighter

    die Bundesbank hätte Sarazin nicht ohne weiteres “raus”bekommen und der Bundespräsident wäre arg in die Kritik gekommen, wenn er das Gesuch unterschrieben hätte. Das war ein Deal, das Sarrazin nun geht. Dafür bekommt er ab sofort 1000 Euro Pension mehr. Also das ist in meinen Augen die größere Sauerei- das die nicht auf dem Rechtsweg was machen- sondern nur um das Gesicht zu wahren, mit Staatsgeldern dealen.

    Als hätte der nicht schon genug Rente gehabt. Ein einfacher Mann, der 40 Jahre geschuftet hat, kann froh sein, wenn er 800 Euro rausbekommt.
    Dieses Land ist verkommen, verkommener geht es nicht mehr.

    Die Hetzer haben Hass auf die falschen Leute, aber bis die das kapieren- ist schon die nächste Katastrophe da und sie kommen vielleicht schneller selbst dran, als sie denken.

  12. Streetfigther am 14. September 2010 um 17:32 Uhr

    @11.Julchen kann ich nur zustimmen,das ist alles nur noch……..
    Ich werde mein Ding durchziehen mit oder ohne Hilfe solange wie es geht.Ich sehe keine andere Alternatieve.
    Hartz IV ist unwiederbringlich verlorene Lebenszeit ob für deutsche oder Ausländer.Was sie tun können oder müssen ist wohl der Situation entsprechen unterschiedlich.Die Hetze wird wohl genau das Gegenteil erreichen.Eine sachliche Diskussion wäre wohl angebrachter.
    Wir hatten schon immer Ausländer,Russen .Polen,Vietnamesen und auch noch andere Nationalitäten.Wir haben zusammen gearbeitet und manchmal gefeiert.Man konnte auch so manches Problem lösen.Mir ist aus dieser Zeit keine Hetze bekannt.
    Es gab ja auch kein Hartz IV und keine Sanktionen.Wenn man glaubt das man mit Sanktionen egal für wen etwas erreicht da irt man sich.Die schaffen nur Arbeitsplätze für Richter,Anwälte usw.

  13. maga am 14. September 2010 um 21:02 Uhr

    Ich finde das auch hammerhart, das die Spesen als Einkommen auf Hartz IV gerechnet werden.
    Wann muss bedenken, das Geld, was der z.B. Kraftfahrer auslegt bzw. vorstreckt um einen Kaffee zu bekommen, wurde ja bei der Lohnzahlung schon versteuert und auf die Hartz IV-Leistung angerechnet.
    Also wird hier meiner Meinung nach doppelt angerechnet!
    Sorry, liebe Abgeordnete, da wundert es mich nicht, das manche keine Lust mehr haben, arbeiten zu gehen und lieber auf Staatskosten leben.

    • ich210_2 am 11. März 2011 um 10:50 Uhr

      Ich bekomme gar kein harz 4 weil die spesen meines freundes Voll als Lohn mit angerechtnet werden.
      Ich und mein kleiner sohn(4Jahre) sind dadurch noch nicht mal mehr Krankenversichert!
      Das ist ne totale Sauerei! Wir werden berrechnet als eheähnliche gemeinschaft für die Arge. die krankenssen sehen das aber nicht so und daher müsste ich mich freiwillig versichern! Das geht aber nicht wenn man kein geld bekommt! Was Tun die Arge will Qittungen sehen für die Ausgaben der Spesen, Aber ich glube nicht das ne Pommesbude oder n Dönerstand ne Quittung ausstellt!
      Außerdem sieht das sehr blöd aus wenn du in ner TAnkstelle nach ner Quittung fragst wenn de dir da ne Bockwurst bestellst!
      Schöne Gesetzte!

  14. baghira_gr am 14. September 2010 um 22:24 Uhr

    Na, dieses Urteil würde ich, beträfe es mich, bis zum Bundessozialgericht anfechten,da eine “Auslösung” Erstattung für Mehraufwand ist, z. B. bei sogenannter “Einsatzwechseltätigkeit”,

    Zitat aus Haufe-Steuerlexikon:
    Verpflegungsmehraufwand bei Einsatzwechseltätigkeit

    Bei Einsatzwechseltätigkeit greifen die Grunsätze zur beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit. Sie können daher Verpflegungspauschbeträge geltend machen. Es ist nicht möglich, Verpflegungskosten gegen Nachweis abzusetzen.

    Bei Einsatzwechseltätigkeit ist der Abzug der Verpflegungspauschbeträge ab 2005 – anders als bisher – nicht mehr zeitlich unbegrenzt möglich, sondern nur noch für die ersten drei Monate an derselben Einsatzstelle zulässig.

    Die Abwesenheitsdauer richtet sich nicht mehr generell nach der Abwesenheit von der Wohnung: Falls die Fahrt von der Wohnung aus direkt zur Einsatzstelle erfolgt, ist – wie bisher – die Wohnung maßgebend und die Fahrtzeiten einzubeziehen. Wird jedoch zunächst der Betrieb angefahren, wird die Abwesenheitsdauer nun von dort aus berechnet (BFH-Urteil vom 11.5.2005, BStBl. 2005 II S. 789).

    Abwesenheitsdauer Verpflegungspauschbetrag
    24 Stunden 24 Euro
    14 bis unter 24 Stunden 12 Euro
    8 bis unter 14 Stunden 6 Euro
    weniger als 8 Stunden keine Pauschale

    Will heißen, Erstattungen in dieser Höhe durch den Arbeitgeber (Auslöse) dürften wohl kaum als “Einkommen” anrechenbar sein. Somit wären nämlich Arbeitnehmer, die kein ALG II (wie z. B. bei Aufstockern der Fall) beziehen, gegenüber diesen bessergestellt, was einen Grundrechtsverstoß nach Art. 3 GG bedeuten würde, ich würde bis nach Karlsruhe gehen!!!

    • ich210_2 am 11. März 2011 um 10:53 Uhr

      Mit diesem gesetztsregelungen bin ich der FRau von der Arbe auch gekommen ist egal wiederspuch wurde Abgelehnt. Gerichtstermin Nähsten Freitag. Auch die sind der Meinung Quittungen vorlegen!

  15. baghira_gr am 14. September 2010 um 22:39 Uhr

    Den wollte ich noch nachlegen: So schreint das Einkommensteuergesetz in § 3 Nr. 2, EstG, Zitat:
    “…§ 3
    Steuerfrei sind…
    …2. das Arbeitslosengeld, das Teilarbeitslosengeld, das Kurzarbeitergeld, das
    Winterausfallgeld, die Arbeitslosenhilfe, der Zuschuss zum Arbeitsentgelt,”

    Was also nicht der Besteuerung unterliegt, ist kein Einkommen, somit wohl auch Spesen, denn diesen Begriff an sich findet man im EstG nicht!!!

  16. Bramfelder am 15. September 2010 um 08:12 Uhr

    Könnt Ihr denn alle nur hetzen und meckern? Besonders Julchen ist da sehr aktiv.Hartz ist keine Leistung aus der Alo-Versicherung,sondern wird von allen Steuerzahlern finanziert.Die Spesen sind Einkommen und die müssen berücksichtigt werden.

    • Jockertruck am 21. Oktober 2010 um 18:20 Uhr

      Hallo mein guter !
      Ich wünsch dir 3000 Km Strecke zu fahren und furchbaren Dünnschiss , aber kein Geld für eine anständiges WC mit Papier.

  17. diogenes am 15. September 2010 um 10:25 Uhr

    was kann man denn auch anderes von der deutschen rechtsprechung erwarten.
    die hand die einen füttert beißt man eben nicht.
    dem richter kann ich nur fehlenden sachverstand oder auch inkompetenz vorwerfen.
    denn zu dieser thematik gibt es bestimmt auch schon anders lautende gerichtsurteile.
    und außerdem haben äußerungen von politikern und anderen leuten die der meinung sind das sie etwas von hartz4 verstehen sowie die darstellungen der medien dazu geführt das empfänger von hartz4 als asoziale,arbeitscheue und schmarotzer hingestellt werden.

  18. TheOrakel am 15. September 2010 um 10:45 Uhr

    Ihr lieben Leute,

    eins vorneweg, das Urteil find ich auch zum kotz…,
    aber betrachtet die Sache mal differenziert.

    Das demMann das Geld auf die Art “Weggenommen” wird finde ich auch nich ok, aber er hätte es vermeiden können, wenn er etwas mehr aufgepasst hätte.
    Er hätte wirklich jede Quittung aufheben sollen und iese zu der Auslöse als Werbungskosten mit einreichen sollen.. Dann hätte er bestimmt auch alles angerechnet bekommen (bis auf die 100,-€uro die sowieso schon berücksichtigt werden).
    Mag zwar etwas mühsam sein die ganze Sammelei, aber es hilft. So kommt die Auslöse, wenn auch auf umwegen, dann doch zu den guten Mann wo sie auch hingehört.

    Und einwas lernt mann bei der ARGE ja wirklich als erstes.

    FÜR ALLES BRAUCHST DU BELEGE, BELEGE UND NOCHMAL BELEGE !!!

    Ich konnte das übrigens früher recht einfach lösen, hatte da noch eine kreditkarte die ich nur für die Spesen benutzt habe. Da hatte ich Monatsende alles auf einer zentralen Kreditkartenabrechnung die ich dann eingereicht habe.
    Das gute darn war, man hat zwar die Tankstelle gesehen, aber nich das neben den Sprit noch der Kaffee mit drauf war :-)

  19. diddili am 15. September 2010 um 11:09 Uhr

    ob der richter diäten von politikern auch als einkommen rechnen würde? allein wegen der steuer

  20. Conni am 15. September 2010 um 11:25 Uhr

    Ich verstehe maga´s Kommentar nicht so richtig. Wieso doppelt besteuert? Hä?!
    Ich finde es schon in Ordnung, daß Spesengelder zum Einkommen herangezogen werden. Und die Trucker unter euch kennen doch die Möglichkeiten auch billig über die Runden zu kommen: Einkaufen im Discounter und dann eben was für Unterwegs mitnehmen. Dann ist dann auch “mal” unterwegs ein Kaffee für 2,30 Euro drin, oder ´ne Wurst… Mein Ex war LKW Fahrer. Er hatte stets ´ne Kaffeemaschine und ´ne Kühltasche mit an Bord. Zwar waren wir keine Leistungsempfänger, aber die Spesengelder waren immer so üppig, daß sogar ein bißchen was davon in den Haushalt fließen konnte. Reine Einteilungssache! Also wohl eher doppelt gespart!!! Denn wenn so ein Familienvater seine Spesen für sich beansprucht und die ganze Familie daheim, incl. Familienvorstand noch Sozialleistungen beziehen, haben die einzelnen Familienmitglieder doch um so mehr Geld, das sie für sich beanspruchen dürften.

  21. baghira_gr am 15. September 2010 um 20:27 Uhr

    Ist eigentlich der Verwaltungsaufwand, den SGB IIer so betreiben müssen, im Regelsatz berücksichtigt? Wenn ich da so meine regelmäßigen Druck-, Kopier, Versandkosten zusammenrechne, komme ich im Monat locker auf 100 Euro???

    Sollten wir vielleicht mal in Karlsruhe klären lassen, Trulla von der Leyen kann halt eh nicht rechnen, muß so ein Erbfehler der Albrecht-Dynastie sein, um im Tonfall von unser aller Thilo zu bleiben, siehe auch “Raider heißt jetzt Twix…” mal wieder ein Volltreffer vom Spiegelfechter…
    http://www.spiegelfechter.com/wordpress/4077/raider-heist-jetzt-twix

    G. R.

  22. baghira_gr am 15. September 2010 um 20:35 Uhr

    Zu 20 Conni

    am 15.09.2010 um 11:25 Uhr

    Ich verstehe maga´s Kommentar nicht so richtig. Wieso doppelt besteuert? Hä?!
    ———————————————————————————————————————-
    Hääää, Conni, schwer zu begreifen??? Hatte mich ja schon unter 14 und 15 zur Sache geäußert!
    Wieso ist es gerecht, wenn ein seriös bezahlter Kraftfahrer / Fernfahrer die Spesen behalten darf, da eer ja nicht aufstocken muß, während ein Kraftfahrer der zu Hungerlohn kutschiert und deswegen aufstocken muß, die Spesen anrechnen lassen muß?

    Ich bekomme da schon ein Gerechtigkeitsproblem in Sachen Art 3 Grundgesetz.

    Kann man verstehen, muß man aber nicht, darf aber trotzdem Jungelcamp auf RTL gucken!!!

    Irgendwie muß wohl Herr Sarrazin wohl doch Recht haben, deutschland schafft sich selber ab, zumindest in intellektueller Hinsicht!!!

    G. R.

  23. baghira_gr am 15. September 2010 um 20:43 Uhr

    Zu 16 # Bramfelder

    am 15.09.2010 um 08:12 Uhr

    Könnt Ihr denn alle nur hetzen und meckern? Besonders Julchen ist da sehr aktiv.Hartz ist keine Leistung aus der Alo-Versicherung,sondern wird von allen Steuerzahlern finanziert.Die Spesen sind Einkommen und die müssen berücksichtigt werden.
    ——————————————————————————————————————————————-
    G-Tiefflieger!!!
    1. bezahlen auch SGB IIer Steuern,
    2. sind Spesen – so sie Zuschüsse zum Arbeittsentgelt sind, eben kein Einkommen, nicht behaupten, sondern im EstG nachlesen Hat wohl meine Beiträge unter 14, 15 – also unmittelbar davor nicht gelesen, oder Analphabet!!!

    Herrschaftszeiten, kann ich bei solch gequirlter Merde sauer werden!!!

    G. R.

  24. baghira_gr am 16. September 2010 um 02:19 Uhr

    Zu #
    Streetfigther

    am 11.09.2010 um 17:23 Uhr

    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/aus-hartz-iv-regelsatz-wird-basisgeld-3933.php
    Den Namen Hartz IV werden die nicht mehr los dazu hat das sogenannte Betrugsgesetz zuviel Schaden angerichtet!
    # Hartz IV wird “Basisgeld” #
    —————————————————————————————————————————————-
    Hihi, verBIS, dieses verbogene Datenverarbeitungssystem der JobCenter und AGGEn funktioniert doch jetzt schon weder hinten noch vorn, liegt halt alles im ARGEN!
    Und COLEI (COmputergestütztes LEIstungsabrechnungssystem) der Arbeitsagenturen und JobCenter ist da auch nicht viel besser. Wenn da jetzt in dieser Art an diesem Monstrum von SGBII rumgeferkelt wird, können sowohl die Mitarbeiter der JobCenter als auch die Sozialrichter gleich aus dem Fenster anstatt aus der Hose springen.

    Denn per Pfötchen und Köpfchen konnten die Leistungsmitarbeiter der JobCenter das Ganze eh nie wirklich und richtig berechnen!!!

    Herr Priol, machen Sie bitte noch ein paar Zimmer frei, ich will wieder REIN!!!

    G. R.

  25. Streetfigther am 16. September 2010 um 12:46 Uhr

    24.baghira_gr-die Wochenshow ZDF,die Mitternachtsspitzen WDR,Neues aus der Anstalt ZDF usw.werden wieder genug Stoff haben um medienwirksam den Begriff Basisgeld zu erklären.

  26. Streetfigther am 16. September 2010 um 13:38 Uhr

    @-16.Bramfelder-geistiege Tiefflieger von deiner Sorte gibt es hier genug oder wechselst du bloß den Namen?
    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-kuerzungen-verschaerfen-soziale-lage-1882.php

  27. VolvoHighway am 16. September 2010 um 22:14 Uhr

    Also zum einem bzw.zum ersten sag ich mal-und das in aller Ernsthaftigkeit…..
    heeeee..Ihr sogenannten Richter vom Sozialgericht Dresden die diesen Urteilspruch zu Verantworteten habt…..Ihr solltet in Keller gehen und Euch dermaßen von sowas schämen . . .das Euch beim nächsten Gourmet – Essen nach Feierabend diesen im Halse hängen bleiben soll……schämt Euch!!!!!!!!

    So und nun mal weiter – Spesen sind und waren immer Steuerfrei – was ist denn der nächste Schritt – bitte??? wäre ja für unsere sog.Politiker ein gefundenes Fressen auf gezahlte Spesen noch Steuern erheben.

    Mein lieber ich hoffe du klagst weiter gegen diesen Unsinn und ich hoffe innständig und von ganzem Herzen Du bekommst Recht.

    Und Bramfelder –dir sei gesagt – halt dich mit solch dummen Sprüchen doch einfach nur zurück–von Hartz 4 Leben ( allein schon Leben ) zu müßen – ist kein Zucker schlecken!!!!
    Und die da oben können ihre Fresse aufreißen und über Hartz4 hin weg ziehen – wenn sie für jeden Arbeitslosen einen Job haben von dem man auch in Würde Leben kann – was haben denn viele alte noch von denen nach dem Krieg gemacht auf m Schwarzmarkt – oder Kohlen geklaut – warum??-zum Überleben!!!
    Bei solchen Richtern – armes armes Deutschland!!!!

    Gruß an alle Auflehnenden Euer VolvoHighway.

  28. 45.Streetfigther am 17. September 2010 um 11:59 Uhr

    27.VolvoHighway-so ist es-eines Tages kommt man noch drauf-die bekommen ja Speesen dann brauchen die keinen Lohn mehr!
    Die die hier so einen Schwachsinn ablassen waren wahrscheinlich noch nie von der Haustür über Nacht 5 m entfernt.
    Nach vielen Jahren Montage weiß ich wasdas Leben unterwegs kostet.Über so viel Dummheit kann man nur den Kopf schütteln.Wenn die Firmen nur die Hälfte an Spesen zahlen muß man sich gezwungener Maßen die andere Hälfte am Jahresende wiederholen.Man muß in Vorleistung treten.
    Alle weiteren Erklärungen erspare ich mir das ist mir einfach zu blöd!
    Der Ex wird froh sein das er Ex ist!

  29. Jockertruck am 2. Oktober 2010 um 09:17 Uhr

    Es dreht sich mir der Magen um , wen ich an diese sauerei denke. Auch ich bin Kraftfahrer ,aufstocker und bekomme Spesen angerechnet. Spesen sind entschädigunden für sachen die ich unterwegs bezahlen muß ,die zu Hause oder am Festen Arbeitsplatz kostenlos oder weitaus billiger sind. Allein die WC benutzung auf Raststätten kosten schon 70 Cent wildpinkeln schon 10 Euro strafe.Kaffeemaschienen sind bei uns verboten (unfallgefahr) und dumme argumente wie Kühlbox usw. sind er blanke hohn. Jeder der in unsere lage ist, weiß wovon ich rede. Wir brauchen die Spesen und es kann doch wohl nicht sein ,daß mir das auf mein lebensunterhalt angerechnet wird. Alle betroffenen sollten sich zusammenschließen und eine sammelklage an das Bundessozialgericht richten.
    Und jeder der schon mal versucht hat unterwegs für 12 Stunden mit 6 Euro auszukommen wird mir recht geben.

  30. Frank am 21. Oktober 2010 um 10:34 Uhr

    Bravo, sehr geehrte Damen und Herren Richter am Sozialgericht Dresden. Sie haben auch diesmal wieder unter Beweis gestellt, dass die Welt, in der Sie leben, nichts aber auch gar nichts mit der Welt zu tun hat über die Sie urteilen. Im günstigsten Falle kann Ihnen absolute Lebensfremdheit attestiert werden.
    Wie sonst soll man es beurteilen, wenn der sogenannte “Aufstocker” von Ihnen dafür abgestraft wird, dass er sich nicht zurücklehnt und auf die monatlichen “Bezüge vom Amt” wartet, sondern sich für viel zu geringen Lohn um die Welt schicken lässt. Dass dabei Aufwendungen entstehen, die nicht mit denen zu vergleichen sind, die bei einer Lebensführung ohne Reisetätigkeit entstehen, erschließt sich einem Kind, nicht jedoch unserer Sozialrechtsprechung. Haben Sie schon einmal Gelegenheit gehabt, dass Imbißangebot einer Autobahnraststätte oder eines Bahnhofes in Anspruch zu nehmen? Holen Sie das bitte unbedingt nach, dann wird möglicherweise auch Ihnen aufgehen, dass das, was Sie entscheiden grober Unfug ist.

  31. Jockertruck am 21. Oktober 2010 um 18:11 Uhr

    Danke Frank !!!!
    Du sprichst mir aus der Seele.
    Ansonsten fehlen mir die worte.
    Alle Menschen sind gleich ( ausser Hartz 4 rer ) die können bettel und kriegen doch nichts.
    Ach doch 5 Euro mehr im Monat . Das heißt für mich , ich kann zwei kaffee und drei mal mehr als vorher auf s Klo gehen.
    Oder soll ich es lieber in einem Bausparvertrag anlegen ?

  32. Matze am 12. Mai 2011 um 08:24 Uhr

    Also ich hab grad das selbe problem, bin immer über 12 stunden unterwegs und bekomme spesen und die ARGE rechnet das an.ausser die bekommen von mein Arbeitgeber ne Auflistung wann ich ich wo mehr wie 12 stunden war, bin auch grade im widerspruchsverfahren bin ja mal gespannt wie das ausgeht,

    • susi am 26. Juli 2011 um 12:20 Uhr

      hallo..

      ich habe diesen fall auch gerade und wollte mal nachfragen, was bei dir rausgekommen ist. heißt es wenn man nachweisen kann das der kraftfahrer länger als 12 stunden von zu hause abwesend ist darf man das geld nicht als einkommen abrechnen. mein mann ist grundsätzlich von sonntag 21 uhr bis freitag ca. 18uhr nicht zu hause.
      gruß

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