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Wohngelderhöhung wird vorgezogen

Nachricht zum Thema Wohngeld vom 10.12.2008 um 15:49 Uhr

Nachdem bereits vor Monaten eine Anhebung des monatlichen Wohngeldsatzes um durchschnittlich 62 Prozent ab Januar 2009 beschlossen worden war, steht nunmehr fest, dass Wohngeldbezieher rückwirkend zusätzlich für das vierte Quartal 2008 eine Einmalzahlung zum Abfedern der steigenden Heizkosten erhalten. Daraus folgt rechnerisch ein Vorziehen der Wohngelderhöhung auf den 1.10.2008.

Die Kosten in Höhe von 120 Millionen Euro sollen zur Hälfte von Bund und Ländern getragen werden, allerdings muss der Bundesrat dem Gesetz am 19. Dezember noch zustimmen.

Die geplante Einmalzahlung ist nach Haushaltsgröße gestaffelt. Dem Gesetzesentwurf nach erhält ein Einpersonenhaushalt einmalig 100 Euro sowie ein Zweipersonenhaushalt 130 Euro. Bei vier Haushaltsmitgliedern sind es 180 Euro, 5 Haushaltsmitgliedern stehen 205 Euro als Einmalzahlung zu und jede weitere zu berücksichtigende Person bekommt 25 Euro.

Voraussetzung für die Zahlung des zusätzlichen Betrages ist jedoch, dass für mindestens einen Monat zwischen Oktober 2008 und März 2009 Wohngeld bewilligt wurde. Einen gesonderten Antrag müssen die Wohngeldbezieher aber nicht stellen.

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bisher 6 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Bassem am 10. Dezember 2008 um 19:26 Uhr

    hallo

    was meinen sie bei (Wohngelderhöhung wird vorgezogen)

    ich wohnen in 5 zimmer wohnung mit mein frau und 4 kinder. Mein miete is 887 euro >>>>die job center zalht nur 755 euro da von .

    Wohngelderhöhung gilt das auch ffur uns??? oder nur fur arbeiter ?

    danke

  2. pr am 10. Dezember 2008 um 21:30 Uhr

    Das Wohngeld ist nicht zu verwechseln mit dem Kosten der Unterkunft im Rahmen des Bezuges von Leistungen nach dem SGB II (“Hartz IV”).
    Das Sie vom “Job Center” schrieben, nehme ich an, dass Sie ALG II beziehen, insofern dürften Sie von den Reformen beim Wohngeld nicht betroffen sein, denn der Bezug von Wohngeld und ALG II schließt sich grundsätzlich gegenseitig aus.

  3. nicole am 12. Dezember 2008 um 11:04 Uhr

    Wohngeld bekommen nur Personen,die nicht Hartz 4 beziehen.

  4. Kaynak am 8. Januar 2009 um 18:56 Uhr

    wir sollen von Hartz 4 auf Wohngeld weckseln weil mein mann arbeitet heist das wir krigen dan weniger gelt alls jetzt schon

  5. Dine am 28. Januar 2009 um 08:34 Uhr

    Hallo!

    Ab wann soll es denn ausgezahlt werden?Habe heute mein ganz normalen Betrag erhalten .Oder wird das extra Überwiesen?
    Lieben Gruß Dine

  6. Kirsten am 10. März 2009 um 21:29 Uhr

    Hallo…..
    Wir, mein Mann und ich, bekommen auch Hartz4.Die Kinder sind nicht mehr in der Bedarfsgemeinschaft, da ihr Bedarf laut Gesetzgeber durch Unterhalt vom leiblichen Vater und Kindergeld gedeckt ist.
    So mussten wir Wohngeld für die zwei beantragen, dieses bekommen wir nun auch schon seit Okt.08.
    meine Frage wäre ob uns nun auch diese 130 Euro Einmalzahlung zusteht, ist es überhaupt schon vom Bundesrat genemigt worden und wie muss man vorgehen?
    LG Kirsten

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