BGH: Hohe Fahrtkosten zum Studienort führen nicht zwangsläufig zu höheren Unterhaltszahlungen

Ein Student, der noch bei einem Elternteil lebt, kann darauf verwiesen werden kann, einen Umzug zum Studienort vorzunehmen, um hohe Fahrtkosten zu vermeiden. Dies entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 21.01.2009 ( AZ: XII ZR 54/06).

Die Richter hatten darüber zu entscheiden, ob einer Studentin, welche bei Ihrer Mutter wohnt und an einer Fachhochschule studiert, aufgrund der ihr entstehenden Fahrtkosten zur Fachhochschule höhere Unterhaltszahlungen seitens des Vaters zustehen.

Nach Abwägung der wechselseitigen Interessen kam das Gericht zu der Überzeugung, dass die des unterhaltspflichtigen Vaters überwiegen. So sei der Sudentin ein Umzug zum Studienort wegen der hohen Fahrtkosten durchaus zumutbar. Da die von ihr dargelegten Argumente, die ihrer Meinung nach gegen einen Umzug sprächen, nicht überzeugten, hätten die finanziellen Interessen des Vaters Vorrang.