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Warmes Wasser gehört nicht zu den Regelleistungen

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 11.05.2007 um 08:17 Uhr

Empfänger von Arbeitslosengeld II haben ein Anrecht darauf, dass warmes Wasser von der Arbeitsagentur bzw. der Arge bezahlt wird. Nur so, sagt das Landessozialgericht Chemnitz, sei ein menschenwürdiges Dasein gesichert (Aktenzeichen L 3 AS 101/06).

Ein Paar aus dem Erzgebirge hatte geklagt. Die Job-Center-Arbeitsgemeinschaft hatte von ihren Unterhaltskosten pauschal einen Betrag für warmes Wasser einbehalten. Dieses Vorgehen ist nach Ansicht der Richter nicht mit den geltenden Regelungen für Hartz IV zu vereinbaren. Warmes Wasser gehöre nicht zu den Kosten, die in den Regelleistungen enthalten seien wie beispielsweise die Energiekosten.
Leistungsempfängern könne nicht zugemutet werden, von den Unterhaltszahlungen auch noch das warme Wasser aus der Leitung zu zahlen. Das Urteil des Landessozialgerichtes Chemnitz ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

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bisher 5 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. H.B. am 22. Mai 2007 um 08:27 Uhr

    Sehr geehrte Leser,
    ich bin seit Beginn an Hartz IV Empfängerin. . .
    und auch keine wahre Lust mehr auf Leben !
    Meine Miete beträgt warm 380€ auf 43m² – das ist dem Land Berlin zu viel ! Ich zahle jeden Monat von DIESEN 345 € einen Teil zu meiner Miete, dann ist noch kein Strom , Telefon u.s. dabei !
    Im Monat bleiben für mich nach Abzug der Fixkosten ( einschließlich Unfall-und Personenhaftpflichtvers. ) ca 80 – 100 €, d.h. wöchentlich ca. 25 € zum Leben.
    da ich schon in meinem Arbeitsleben immer wenig verdient habe, sind auch keine Ersparnisse da.
    Seit Jahren habe ich mir nichts anzuziehen gekauft, lebe mit geschenkten Sachen, das Schlimmste dabei ist die Unterwäsche…
    Und KEINE Arbeit !!!!!!!!!!!!!!! da !
    NIE hätter ich mir träumen lassen, daß es mal so kommt für mich…Unser Land backt jeden Monat mehr Leute, die auf der Straße landen usw. usw. usw.

  2. Jochen M. am 7. Juni 2007 um 05:42 Uhr

    Hallo!

    Es sollte auch erwähnt werden, dass in dem Urteil steht, das dies (=”Warmes Wasser gehört nicht zu den Regelleistungen”) nur vor der Neuregelung des § 20 Abs. 1 SGB II zum 01. August 2006 gilt. Für die Zeit ab dem 01. August 2006 wurde im Rahmen dieses Urteiles nicht untersucht und deswegen trifft das Urteil zu der Zeit ab dem 01. August 2006 keine Aussage.

    Aber das sollte einen ja trotzdem nicht davon abhalten zu versuchen die Warmwasserkosten bezhalt zu bekommen.

  3. Joachim Grehl am 14. Juli 2007 um 16:17 Uhr

    Es wurde ja auch mal Zeit, dass die Nebenkosten ( warmes Wasser ) mit anrechnungsfähig werden.
    Ich hoffe nur, daß nict eine gerichtliche Instanz wieder mal dem Staat, sondern diesmal den Betroffenen rech gibt.

  4. Schneeball am 10. November 2008 um 14:02 Uhr

    Mir ist auch zu viel wenn SGB Immobilienmarkt unterstützt?

  5. Biggi am 17. Januar 2009 um 16:37 Uhr

    Hallöchen, ich habe einen Überprüfungsantrag gestellt, weil ich mein Wasser mit einem 80 Literboiler erwärmen muss. Jetzt habe ich den Bescheid erhalten, es wurde seit Beginn meiner Beantragung Juli 05 überprüft und ich bekomme noch Geld nachgezahlt, ECHT SUPER wa?

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