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Bei neuer und verfestigter Lebensgemeinschaft geht der Unterhaltsanspruch verloren

Nachricht zum Thema Unterhaltsrecht vom 11.09.2009 um 15:16 Uhr

Wer mit einem neuen Partner fest zusammenlebt, verliert seinen Unterhaltsanspruch gegen den Ex-Partner. Die Richter am Saarländischen Oberlandesgerichts (OLG) stellten ausdrücklich fest, dass es dabei keine Rolle spiele, ob die Ehe bereits geschieden wurde oder nicht (Az.: 9 WF 19/09).

Im Streitfall ging es um eine Frau, die von ihrem ehemaligen Partner schon seit Jahren getrennt lebt, allerdings noch nicht geschieden ist. Trotz der Tatsache, dass sie sich schon seit langer Zeit in einer neuen Lebensgemeinschaft befindet, machte sie vor Gericht einen Anspruch auf Unterhalt gegen ihren Ex-Partner geltend. Der Mann
verweigerte allerdings jegliche Unterhaltszahlung und argumentierte dahingehend, dass seine Ex mit ihrem neuen Partner bereits ein Hausgrundstück gemeinsam erworben habe. Dies spreche schließlich für das Vorhandensein einer für die Zukunft und auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft.

Die Richter des OLG schlossen sich den Ausführungen des Mannes an. So lasse der gemeinsame Erwerb von Immobilieneigentum und die damit verbundenen finanziellen Verflechtung keinen Zweifel daran aufkommen, dass es sich um eine sogenannte verfestigte Lebensgemeinschaft handele. Für den Ex-Partner wäre es daher eine unzumutbare Härte, wenn er in so einem Fall weiter Unterhalt zahlen müsste.

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bisher 7 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Fluppi am 16. September 2009 um 21:34 Uhr

    Von zwei Partnern bzw. Expartner und neuem Partner gleichzeitig “kassieren” finde ich auch unfair.

    Also, das mit dem Unterhalt sehe ich so: wenn die getrennte bzw. geschiedene Frau Kinder versorgt, soll der Vater zahlen – damit das Kind versorgt wird. Ohne Kind(er) sollte die Frau selbst für ihren Unterhalt sorgen – und der Mann für seinen (ich kenne da nämlich von einer Freundin den umgekehrten Fall – Exmann weigert sich zu arbeiten, und kassiert), außer natürlich, sie ist z.B. krank.
    Und wenn sie mit einem neuen Partner zusammenlebt, sollte der Ex nur für das Kind/die Kinder zahlen müssen, wenn dieses Zusammenleben eheähnlich ist.

  2. hu.ms am 25. September 2009 um 15:50 Uhr

    Der Betriff “neue verfestigte Lebensgemeinschaft” muss genauer definiert werden:
    Genügt es wenn mit einem neuen Partner mit eingenen Einkommen ein gemeinsamer Haushalt geführt wird und damit Kosten eingespart werden ?
    Oder ist die “Verfestigung” an einen Zeitraum des Zusammenlebens (z.B. mind. 12 Monate) zu definieren ?
    Oder ist, wie im obigen Fall eine größeres gemeinsames finanzielles Engangement (hier: Immobilenkauf) notwendig ?

    Aus meiner Sicht sind die wirtschaftliche Aspekte, also die Einsparung von Haushaltskosten durch die gemeinsame Wohnung mit dem neuen Partner zutreffend.
    Im Gegenzug muß sich dann aber der Unterhaltszahlende auch eine solche Wohngemeinschaft mit einem neuen Partner mit eigenen Einkommen anrechenen lassen.

  3. Julchen am 19. November 2009 um 18:32 Uhr

    Für Kinder ist der Unterhalt ja ohnehin “extra” gedacht.
    Ansonsten finde ich auch, dass beide- wenn sie einen neuen Partner haben, mit dem sie zusammenleben, gleich behandelt werden müssen, wenn beide neuen Partner arbeiten.
    Das Problem liegt sicher auch an den vielen Konstellationen des Zusammenlebens.
    Grundsätzlich sollte ein Mann nicht für den neuen Lebensgefährten seiner Frau zahlen müssen- umgekehrt auch nicht.
    Nur wenn die Partnerin z.B. alleine bleibt – ist der Mann in der Pflicht- wenn Kinder vorhanden sind, die noch kleiner sind. Hier gibts aber soweit ich weiss auch eine Neuregelung fürs Kindesalter.
    Ich habe vor vielen Jahren auch Unterhalt bekommen, den hätte ich nicht eingefordert- wenn ich einen Lebensgefährten gehabt hätte- Fürs Kind natürlich ja!

  4. sabi am 29. Dezember 2009 um 12:44 Uhr

    Ich habe für meinen Mann, damit der Karriere machen kann, auf meine eigene berufliche Laufbahn verzichtet. Dadurch habe ich nun erheblich weniger eigene Einnahmen als er. Warum soll er mir das nicht honorieren? Wir haben beide ein Studium absolviert. Er verdient entsprechend, ich nicht. Das ist unabhängig von einem neuen Partner. Soll der mich mitversorgen? Er kann doch nichts dazu, dass das zwischen meinem Ex und mir so lief. Ich sehe diese Zahlungen für mich – unabhängig von den Kindern – nur als gerecht an.

  5. zicke  (Website)  am 16. Februar 2010 um 11:04 Uhr

    Bin 47.Jahre,seit über zwanzig Jahren verheiratet,fast 29.Jahre zusammen.Lebe mit meinen Sohn 23.Jahre noch in Ausbildung,in Deutschland,war noch nicht bereit mit ins Ausland zu ziehen,da mein Mann seit 2004 im Ausland arbeitet und auch Ende 2004 in Deutschland aus Steuerlichen Gründen abgemldet ist.Unsere Ehe läuft schon seit vielen jahren nicht mehr so,da Er gern mal Außerehelich sich vergnügt,Da unser Sohn demnächst mit der Ausbildung fertig wird,möchte er nun das ich zu ihm ins Ausland ziehe.Ich möchte aber nicht,möchte hier bleiben,Mein Mann hat .sich beruflich weiter entwickeltich.Hab ihn soweit wie möglich unterstützt.,Meine Frage nun.wie sieht es mit Trennungsunterhalt und Nachehelichen Untrehalt für mich aus.Es gibt da schon eine Anderen aber nicht fester Partner,jeder hat seins

  6. bird am 18. Februar 2010 um 20:13 Uhr

    wir sind seit2003 geschieden . seit 2007 bekomme ich berufsunfähigkeitsrente wegen bandscheibe habe auch 30% schwerbehinderung . bin seit 2008 zu meinem freund gezogen. habe 4 töchter(18,16,12,11). die mit 11 ist seit november zum vater gezogen habe da wir zwei und zwei kinder hatten keinen kindesunterhalt gefordert. seit herbst forder ich für meine 12 jährige unterhalt. vollständige arbeit ist so gut wie aussichtslos. nur auf 325 euro habe ich zur zeit. mein ex-mann hat ein netto einkommen von 3099,-euro. unterhalt hat er bis jetz verweigert. ich soll mir eine andere arbeit suchen.desweiteren hat mir jetzt sein rechtsanwalt mitgeteilt das mir 600,- euro monatlich für die haushaltsführung meines lebensgefährten angerechnet wird. ist so etwas zulässig? wie kann ich mich dagegen wehren?

  7. piper am 17. März 2010 um 19:23 Uhr

    ich habe mit 15jahren mit jemanden geschlafen und habe dardurch ein kind bekommen was ich nicht sehen darf garnix das kind ist jetzt 10 jahre alt habe früher weil ich keine ahnung hatte wie so weshalb alles was unterhalt an ginge nie rehagiert da ich auch nicht berufstätig war war mein stand punkt immer warum solle ich zahlen wenn ich auch nix von mein kind habe und es ist hart wenn man arbeiten geht mann hat ne wohnung und mann verdient nur 700€ und lohnfändung von 68€ leuft auch nur deswegen unterhaltvorschusskasse so was ist da dran noch gerecht dann sagen die noch ganz frech hartz 4 reich für sie dann brauche ich nicht mehr arbeiten gehen das ist für mich ne harte sache mann kann sich selbs nix gutes tun weil alles teurer wirt und am leben hat man dann auch kein spass mehr ist zwar nicht zu deisem thema aber wollte ich mal sagen das ich das nicht gerecht finde

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