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Hartz-IV-Familien werden bei Kosten für Klassenfahrten unterstützt

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 11.12.2007 um 22:59 Uhr

In Brandenburg muss kein Kind aus einer Hartz-IV-Familie bei einer mehrtätigen Klassenfahrt zu Hause bleiben, weil das Geld für die Deckung der Kosten der Klassenfahrt fehlt.

Die Kosten, welche durch eine mehrtätige Klassenfahrt entstehen, werden in jedem Fall durch die Träger der Grundsicherung bezahlt. Das antwortete die Sozialministerin Dagmar Ziegler (SPD) auf eine parlamentarische Anfrage.

Immerhin lägen die Kosten für eine mehrtätige Klassenfahrt im Schnitt bei etwa 115 bis 140 Euro. Solche Sonderbelastungen seien mit den knappen Mitteln aus dem Arbeitslosengeld II kaum zu finanzieren, so Ziegler. Daher stünden einmalige Beihilfen für solche Fälle bereit. Nach einem entsprechenden Antrag könnten diese Beihilfen sofort gestellt werden.

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bisher 4 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. richter am 17. November 2008 um 15:50 Uhr

    Und was ist mit Empfängern von Kinderzuschlag?

  2. espe am 16. Februar 2009 um 20:58 Uhr

    Kinderzuschlagempfänger haben auch nicht die Möglichkeit mit dem nahezu identischen Einkommen Klassenfahrten zu finanzieren. Kinderzuschlag wird meist an Familien mit mehreren Kindern gezahlt. Bei den Nichtvergünstigungen (Klassenfahrten, GEZ Befreiung, Heiz- und Unterkunftkosten, Schulbücher u.s.w.) die aus eigener Tasche bezahlt werden müssen, bleibt am Ende weniger über, als bei manchen ALG II Empfängern. Man kann sich bald gar nicht mehr leisten Arbeiten zu gehen, da es den eigenen Kindern (3 Kinder) ungerecht gegenüber ist. Weniger Zeit und weniger Geld. Schade….

  3. sandy am 23. Juni 2010 um 23:11 Uhr

    Hallo, ich habe mal eine Frage.Ich habe eine Kostenübernahne bei der ARGE für die Klassenfahrt meies Sohnes beantragt.Dies wurde aber abgelehnt weil ich das Geld schon bezahlt hatte und danach den Antrag auf Erstattung gestellt habe.Die Schule wollte das Geld vorher.Grund für die Ablehnung war ich habe das Geld schon aus anderen Mitteln bezahlt. Da ich aber keine anderen mittel sondern das geld von ALG 2 bezahlt habe.Was kann ich machen?Den Antrag habe ich aber vor Fahrtantritt gestellt.

  4. sabine  (Website)  am 29. August 2010 um 21:38 Uhr

    hallo,
    ich habe gerade gelesen mit dem -Kinderzuschlag, es ist nicht so einfach mit dem Kinderzuschlag. Da ich den Beantragt habe weil ich drei Kinder habe, müsste es mir normaler weiße zu stehen, die sagten mir aber das es höstverscheinlich abgelent wird, da mein Ehemann in der Ausbildung ist, und angeblich zu viel verdienen würde, was aber nicht der fall ist.
    Bei dem Kinderzuschlag ist es so, das mann kein Hartz4 ist ,dann kann man glück haben das man was bekommt.
    Dann habe ich gelesen,
    mit den Fahrtkosten überhnahme, wegen Klassenfahrt fahrt. Also ich habe ein Brief bekommen vom Landkreis , du musst dem Landkreis auch zeigen was du an Hartz4 bekommst, so war es bei mir, dann wird es ausgerechnet und das was noch fehlt muss man selber zu zahlen.
    Da meine große Tochter in der Klinik war hat die Schule, das geld natürlich zurück überwiesen,was ich auch verstehen kann aber jetzt fahren sie in 2 wochen los, und die schule sagte mir das es ein schreiben vom Jugendamt gibt,wo die schule nur ein Stempel setzt und wieder ab geben, ich verstehe das aber net so ganz.

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