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Gemäß einer unter Mitarbeitern der Hamburger Sozialberatungsstellen durchgeführten Umfrage beraten die Jobcenter ihre “Kunden” oftmals gezielt falsch, anstelle sie ausreichend über mögliche Ansprüche aufzuklären. Das berichtet der Radiosender NDR 90,3.
Die vom “Netzwerk SGB II” initiierte Untersuchung kommt darüber hinaus zu dem Schluss, dass den Hilfebedürftigen nicht selten rechtswidrig das Geld gekürzt wird. Laut Netzwerk-Vertreterin Pia Peddinghaus würden beispielsweise in vielen Fällen für Mietkautionen gewährte Darlehen unberechtigterweise vom ALG II Regelsatz abgezogen.
Ferner bezeichnen viele Leistungsbezieher die Behandlung in den Jobcentern als demütigend und menschenverachtend. Die Fallmanager verschweigen angeblich auch regelmäßig mögliche Vergünstigungen wie etwa eine Fahrkarte für Bus und Bahn.
Was soll denn das nur die Hamburger kommt mal nach NRW was hier ab geht.
Hier wirst Du nicht behandelt wie ein “Kunde” sondern wie der Abschaum der Gesellschaft.
Und die ARGE Mitarbeiter Belügen und Betrügen dich nach strich und faden.
Die Menschenverachtung wird hier Groß Geschrieben.
Radiosender NDR 90,3. kommt mal zu uns nach NRW.
Selbstverständlich verschweigen die Fallmanager die Möglichkeit- Begünstigungen zu bekommen, wenn man nicht selber fragt und es ggf. durchdrückt. Es interessiert die gar nicht und sie haben wahrscheinlich von “oben” den Befehl- nichts freiwillig rauszurücken.
Ich wusste Anfangs vieles nicht, was ich hätte bekommen können. Auch heute verweigert man mir Auskünfte- und einen Anwalt kann man nicht ohne Extrakosten fragen.
Anwälte sind nur da, wenn sie etwas übers Gericht abrechnen können- wie bei einer Klage beim Sozialgericht. ( muss ja auch leben können, das Hascherl- die Masse bringst ja gut )
Jo- immer fein verschweigen- dass kennt man ja von unserem Staat, der so gerecht ist, dass er fleissige und ehrliche Leut in den Abgrund treibt mit “nicht zahlen” und Sanktionen.
Menschenverachtend ist vieles, wenn man zu einer ARGE muss, jedoch gibt es Unterschiede, die berühmten Ausnahmen. Ich habe beides erlebt.
Schlimm sind auch die anderen Stellen der BA. Da ist es gewaltig- wie beim Amtsarzt. Mein lieber Schulli, was ich da schon mitgemacht habe, auch bei “Drittstellen”- die dann die “Führung” des Arbeislosen übernehmen wollen für viel Geld.
Mittlerweile beachtet man mich eher gar nicht, Auskünfte erhalte ich nur bedingt- nach Nachfrage, zwar relativ freundlich, aber ich denke mal-die ARGEn brüten grad mit der von der Leyen neue Schweinereien aus- die wir dann noch verbraten kriegen. Ebenso die Kommunen- alle ALG II Empfänger, mit denen ich Kontakt habe,- dass eine Ruh ist- weil sie eben am brüten sind.
Dazu kommt zum 1. Mai ein neues EDV Programm und die Zahlungen werden wieder sehr oft nicht pünktlich sein.
kein Einkommmen= Rückbuchungen und Ärger, auch mit dem Vermieter und eben ein paar Tage Hunger mehr.
Jo- am 3.5. ist Zahltag in Köln und Bonn- und dann schauen wir mal, was da alles Menschenwürdiges abgeht.
Also seit ich ALG II beziehe- ist meine Menschenwürde im Eimer- mein Humor und meine Kraft gegen “Hartz IV” anzugehen nicht. Da gehört schon mehr zu, als ein paar Beamte.
Ansonsten kann ich sagen- es wäre fein gewesen- wenn ‘”meine” ARGEn mal ein paar Stellenangebote rürbergeschoben hätten, anstatt mir die Last alleine aufzubürden- und obwohl sie wissen, dass ich keine weiteren Möglichkeiten habe – kommen nur zwei Dinge:
1. Achselzucken
2. keine Antwort, wenn man was fragt.
“Hartz IV” ist ein vom Staat verordnetes Unrecht- und dagegen muss man was tun.
Wenn jedoch ein Institut nach 5 Jahren kommt- und feststellt- was denn so ist, da muss ich lachen- denn man braucht keine 5 Jahre um die Dinge zu erkennen.
Das war vom 1. Tag an so !
Hartz IV: Empfahl Arge Leitungswasser zu Ostern?
Köln. Schneeschippen, Hundekot entfernen, Leitungswasser trinken. Hartz IV macht aus Menschen Gebrauchswesen. Monat für Monat stehen in Köln vermutlich mehrere Hundert Hartz-IV-Betroffene ohne Geld da. Vor allem dann, wenn der sogenannte Weiterbewilligungsantrag abgegeben wurde. Die Leistungsabteilungen sind personell hoffnungslos ausgedünnt, sowohl in der ARGE Mülheim als auch in Kalk zeugen reihenweise verwaiste Büros vom Notstand. “Die Kollegen werfen das Handtuch”, verrät eine Mitarbeiterin achselzuckend und weist resigniert auf einen beachtlichen Stapel unbearbeiteter Anträge.
So stand Familie S. [Name ist der Redaktion bekannt.] Ostern ohne Geld da und weiß nunmehr, was Hungern ist.
Ihr Weiterbewilligungsantrag wurde mit Eingangsbestätigung allemal rechtzeitig abgegeben. Als am 31 März kein Geld überwiesen wurde, wandte sich die Familie an das Callcenter der Kölner ARGE.
Über das Callcenter wird ein sogenanntes Ticket-System betrieben. Der Anrufer wird notiert und die zuständigen Sachbearbeiter werden angehalten, binnen zweier Tage zurück zu rufen. Erfolgt dieser Rückruf nicht und meldet sich der Anrufer erneut beim Callcenter, wird ein weiteres Ticket erstellt, das diesmal beim Teamleiter landet.
Die Familie S. hatte sich insgesamt vier Mal beim Callcenter gemeldet und nicht einen Rückruf erhalten. Statt dessen erhielten sie von der netten Dame im Callcenter interessante Überlebenstipps. “Ich war ziemlich aufgeregt, angesichts der Vorstellung, über Ostern ohne Geld zu sein und dem ganzen Ärger mit der Bank bzw. den Daueraufträgen.”, berichtet Herr S. “Dann empfahl mir die Dame, mir irgendwoher Geld zu leihen und meinte allen Ernstes, dass man so schnell nicht verhungert, solange man noch Leitungswasser hat.”
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-empfahl-arge-leitungswasser-ostern-5142.php
Dass kenne ich auch- gut gemeinte behördliche Ratschläge, warten auf den Rückruf, Termine machen und keiner da- Fahrgeld futsch… und so weiter und so weiter.
Mein bester Ratschlag war: Sie können sich ja bei Verwandten “durchfressen” *LOL*
Jo- und wie komm ich dahin?
Ich glaube ja, dass die gar nicht mehr wissen, was sie da überhaupt machen- oder sie sind so abgebrüht, dass es mehr als druckreif ist.
@ Julchen http://www.erwerbslosenforum.de/ kann meistens weiterhelfen,wer Hartz IV bezieht ist einem ständigem Lernprozess unterzogen,da die zuständigen Behörden selten etwas freiwillig erklären.Die haben eher ein Intresse Geld zu sparen egal wie,also muss man sich selbst weiterbilden um sich zu wehren,ich bitte darum jeden Link hier zu veröffentlichen der weiterhelfen kann.Keiner kann alles alleine auf einmal wissen und jeder hat privat eine andere Situation.
Es liegt also viel an uns selbst wie wir gegenüber dieser Behörde auftreten,über welches Fachwissen wir selbst verfügen,und wie wir uns dementsprechend wehren können.
Grundsätlich muss man eine ausgebildete Fachkraft vor sich haben sonst nützt das ganze System nur der Leistungskürzung,weil nicht der Mensch zählt sondern das was er kostet!Auch wenn eine sogenannte Fallmanagerin schon 20 Jahre hinter sich hat deswegen muss sie noch lange nicht kompetent sein,villeicht hat sie nur Akten sortiert und lässt jetzt ihren Frust an den Abhängigen aus.Das heist man muss sie nach ihrem Beruf fragen und nach ihrer sozialen Ausbildung-sonst ist doch jedes Gespräch sinnlos.
Und genau da fängt es an.
Die hätten nämlich keine Arbeit wenn es uns nicht geben würde,also wollen wir auch fachgerecht beraten werden,denn auch wir sind Steuerzahler(Mehrwertssteuer,Benzinsteuer usw.Falls wieder einer etwas anderes behauptet)!
Hartz IV ist wie der Mauerbau. Enteignung, Demütigung sind an der Tagesordung auf eine ganze Bevölkerungsgruppe wird rumgetrappelt wie man gerade Lust hat. Deutschland brauch wahrscheinlich immer eine Bevölkerungsgruppe die man demütigen und erniedrigen kann, anders scheint es wohl nicht zu gehen.
@Streetfighter,
dankeschön, ich kenne ja dieses Forum und habe dort schon viel gelesen- jedoch in dem “Forum” selbst, wo User Fragen stellen- da findet man keine rechtsverbindliche Auskunft- es sei denn es geht um so alltägliche Sachen bei ALG II. Ich habe spezifische Fragen, die eben auch mit Arbeitsrecht zu tun haben und Insolvenzrecht. Da nützt mir auch kein User, der sich blimm-blamm nennt- oder so was. Kann ich auch direkt den “gehts noch” oder “wie jetzt” fragen. Dass stinkt mir an manchen Foren- dass da keiner ist, der das richtig weiss alles.
Ich bin kein Mensch der sich mal einfach so auf jemanden verlässt. Ich bin da fies pingelig, weil ich genaue Daten und Fakten brauche um in meine ‘Fussnoten’ in den Schriftsätzen einzubringen. Ich suche mich oft blöd_ auch wegen Urteilen. Was nützt mir ein Urteil aus Sachsen oder Hessen- wenn ich nicht weiss- es auch für NRW gilt. Da fehlen schlichtweg die Informationen. Im Zivilrecht ist das einfacher, da gibt es Präzedenzfälle und gut ist.
Es ist nicht einfach- auch was die EU-Rente angeht oder eben die gesundheitlichen Dinge, dann haben wir noch die Dinge wie den Fahrtweg- wie lange “darf” der sein- wenn ich nur 3- oder 4 Stunden arbeiten kann? Bei einem 8 Stunden Job sind 2,5 Stunden (oder 3) für den Hin und Rückweg zumutbar.Weisst- wenn Du spezifisch was suchst- findest Du nichts.
Wenn ich mal frage- “wo steht dass”? weiss dass wieder keiner. Schrecklich.
Dann immer noch die leidige Heizkostengeschichte- bis ich da zig threads gelesen hätte mit zig Meinungen- da wär ich ja in 1 Jahr noch dran. Ich werde in den sauren Apfel beissen und dann eben einen Rechtsanwalt für Sozialrecht anrufen.
Dennoch sind diese Foren gut- für Informationen, die man dann auch noch nachrecherchieren kann. Auch Tacheles hat oft Informationen- aber das Forum selbst ist mir zu unruhig und ich komme nicht gut klar damit.
Unsere lieben Steuerzahler, die immer hier motzen- die können mich mal, ich hab auch lang genug Steuern bezahlt- und habe NICHT gemotzt- denn wir hatten ja auch genügend Sozialhilfeempfänger, die wir unterstützt haben- ohne sie zu verknechten.
Ansonsten stimme ich Deinem Beitrag sehr zu. Man muss sehen, dass man sich vernetzt und unterstützt.
Schade dass es keinen Anwalt gibt, der Auskunft gibt- in einem “bezahlten” Forum, dass wäre eine Hilfe, ein Forum zu betreiben, wo eben ein Jahresbeitrag ist oder monatlich. Allerdings wenn man dann einen Dummbatzen hat, der bei einer Frage bei Adam und Eva anfängt-ist das auch wieder nix. Aber es ginge wohl, wenn man sich komplett registriert und dann eben nur die Frage umformuliert wird- und die Antwort dazu. Wär direkt ne Marktlücke.
Also keine threads- wo andere Kommentare zu lesen sind- Nur Frage- und Antwort- fertig
mit Urteilsnummer und Hinweis- etc.
Ich gehe aber davon aus, dass ein Anwalt dass gar nicht darf- in diesem Land darf ja echt keiner mehr was. Ausser den Fatzken und den blondgefärbten Rottweilern.
die Steinzeit wär mir grad recht- da könnt ich mit dem Knüppel los und mir mein Recht holen. ;-)) oder ne wilde Sau die ich braten könnte.
Ist wieder mal ungeheuerlich, was da abgeht. Gezielt falsche Beratung in der Arge? Der Sparzwang treibt damit wahrlich erschreckende Blüten.
Die HARTZ4-Gesetze und Auflagen sind eh schon undurchsichtig und ohne Anwalt kaum zu “übersetzen”….weder für Bezieher noch für Berater…aber die Berater MÜSSEN ja Bescheid wissen um gezielt und effektiv zu beraten.
Ich kann nur jedem ALG2-Bezieher raten sich da gezielt im Internet zu belesen. Ich kannte meine Rechte und auch meine Pflichten und musste es mehr als einmal erleben, dass mein Berater nicht kompetent genug war um mich zu beraten….vielmehr hab ich den beraten und der hat sich das vom Teamleiter bestätigen lassen müssen, nach dem dieser nachgesehen hat. Also auch die Teamleiter sind da nicht ganz auf der Höhe der Zeit wie mir scheint. Ich hab es dann meist einfach gemacht….ich bin (unter Verweis auf die Inkompetenz meines Beraters) gleich beim Teamleiter vorstellig geworden. Wichtig ist auch, dass ich nie angerufen habe…das bringt bei denen eh nix. Ich hab mir einfach die Mailadresse geben lassen und ne Mail geschrieben….mit Lesebestätigung, die ich mir dann ausdrucken konnte…aber meist bin ich früh am Morgen selbst hin. OK…das geht nun nicht mehr…weil man ja erst Nümmerchen ziehen muss um dann zu einem Menschen zu kommen, der einem einen “zeitnahen” Termin beim chronisch überlasteten Berater gibt. Bis der Termin ran ist, ist das Kind dann schon in den Brunnen gefallen. Eine mehr als unmögliche Praxis weil die dann, wie in Julchens Beispiel, gar nicht schnell und effektiv genug helfen können.
Allerdings sollte man nicht die Boten also die Berater verurteilen….die sind auch nur kleine Lichter, die es von “unten” (man entschuldige den Ausdruck) und von oben bekommen. Ich kann mir vorstellen, dass die unter mörderischem Druck stehen. Die sollten mehr Berater einstellen, die auch entsprechend geschult sind und die Gesetze und Verordnungen in elektronischer Form zum Nachlesen in die PCs der Berater packen. Das würde auch Jobs schaffen…denn es werden ne Menge Berater zusätzlich gebraucht. Die sollen auch beraten und nicht abwimmeln.
Übrigens Julchen….ab wann hat man “genug” Steuern gezahlt und ab wann zuviel? Ich lese dieses Argument immer und immer wieder….und es ist untauglich…:-)
Hartz-IV-Empfänger müssen sich in der zweiten Aprilhälfte und im Mai auf längere Bearbeitungszeiten ihrer Leistungsbescheide einstellen.
Die Job-Agentur bekommt zum 1. Mai ein neues EDV-System. Das bedeute für die Mitarbeiter eine Menge Mehrarbeit, heißt es. Man werde aber alle Vorkehrungen treffen, damit die Umstellung für die Kunden möglichst reibungslos verlaufe, erklärt Regionalstellenleiterin Anke England.
http://www.derwesten.de/staedte/witten/Laengere-Bearbeitungszeiten-fuer-Hartz-IV-Empfaenger-id2844085.html
komplett hier-
da wirs wohl dann auch nichts mit “Beratung” sein.
Das ist auch wieder so ein unnützes Ding- man kann erklären und machen und tun, die Lumpen probieren es immer wieder. Nichts Beratung oder Fairness.
Wird Zeit dass am
(sorry) .. am 1. Mai die Arbeiterdemonstratinen los gehen und zwar richtig laut.
Einem Hartz IV-Empfänger, der eine «angemessene» Wohnung allein bewohnt, hat einen Anspruch darauf, dass die zuständige ARGE die gesamte Miete übernimmt. Dies gilt auch dann, wenn seine Eltern den Mietvertrag mit unterschrieben haben. Dies hat das Sozialgericht (SG) Magdeburg entschieden.
Das SG Magdeburg verpflichtete die ARGE nochmals, die Miete ganz zu übernehmen. Die Eltern hätten den Mietvertrag nur aus Bonitätsgründen unterschrieben und seien nicht Mieter geworden. Sie hätten dem Vermieter nur ein Schuldversprechen gegeben, damit ihr verschuldeter Sohn überhaupt eine Wohnung anmieten könne.
http://www.anwalt.de/rechtstipps/hartz-iv-empfaenger-hat-anspruch-auf-volle-miet-uebernahme-auch-wenn-eltern-mietvertrag-mit-untersch_009306.html
5. Mauerbau: Die Mauer verläuft nicht mehr zwischen Ost und West, sondern zwischen OBEN und UNTEN. Nur leider wollen es manche unten nicht wahr haben. (Dumpinglöhner)
Mich hätte auch mal jemand aufklären müssen, als ich vorzeitig aus dem Erziehungsurlaub kam, um wieder zu arbeiten: Ein Kind darf pro Jahr nur 20 Tage krank sein. Als wir nach der x-sten Mittelohrentzündung des Kindes von einer OP kamen, lag ein nettes Schreiben vom Amt im Briefkasten: Sie haben zu Unrecht …bezogen, also zahlen sie mal zurück.
Abgesehen davon, dass diese Regelung völlig lebensfremd ist: Ich hätte mir von der Frau im Amt, mit der ich mich lang und breit über die Vor- und Nachteile einer vorzeitigen Rückkehr auf den Arbeitsmarkt unterhalten habe, diese Information erwartet. Als ich dann ins Telefon brüllte: Was soll man denn mit seinem Kind machen, wenn´s länger krank ist?! Einfrieren oder was??!; antwortete die Tussi ganz entsetzt: Das würden Sie wohl machen?
Natürlich nicht. Aber mit ein bisschen mehr Information vom Amt hätte ich gewußt, dass ich Anspruch auf Krankengeld hatte. Dafür war es aber zu spät, als ich es erfuhr.
Steffen, in dem Zusammenhang gleich noch ein Gesetzesbruch: Es ist gängige Praxis, dass berufstätige Mütter sich krankschreiben lassen, wenn die Kiddis krank sind. Weil das viel unkomplizierter ist als die umständliche Beantragung von Krankengeld, was auch niedriger ist als die Lohnfortzahlung im eigenen Krankheitsfall. Den Rat gaben mir dann andere berufstätige Mütter.
@ Steffen Steuerzahler sind wir alle,Mehrwertssteuer,Benzinsteuer usw.das bleibst du solange bis du elendig verreckt bist weil du die Beerdigungssteuer nicht zahlen kannst!!
Hallo Julchen!
Du darfst Dich nicht wundern, daß Dir keiner rechtsverbindliche Auskünfte geben kann. Die werden nämlich nicht veröffentlicht. Die liegen geheim in den Ämtern, das weiß ich. Es soll ja keiner auf die Idee kommen, Leistungen zu fordern. Z.B. Beiträge und Ausrüstung für den Sportverein, die Anschaffung eines Computers oder die Kosten für die Klassenfahrt der Kids.
Viele Grüße Holger
Beim Arbeitsamt *** ist es so. Man verlangt vom Vermieter der weder mit einem verwandt noch verschwägert oder sonstige Kontakte pflegt, dass er sein Vermögen offen darlegen möge. Man schreibt dem Arbeitslosen am 23.3.2010 ein Vorladung die einen am 27.3.2010 erreicht für einen Termin zum 25.3.2010 . Da man dann nicht vorgesprochen hat, Sperrt man Ihm die Leistungen.
Man verlangt von Ihm die Vorlage des Mietsvertrages, obwohl der Vermieter eine komplete
Vermieterbescheinigung ausgefüllt , ferner noch eine Haushaltsbescheinigung.
Beides wird weder Laut BSHG noch SGB verlangt und ist dort auch nicht vorgeschrieben.
Laut BSHG und SGB ist eine Komplett ausgefüllte Vermieterbescheinigung für die Berechnung der Unterkunftskosten vollkommen ausreichend. Kann nur sagen vom Arbeitsamt *** wird man belogen betrogen erpresst genötigt.Das alles mit der Zustimmung der Geschäftsleitung
Herr K.
Hoffe das es hier bald eine Änderung gibt, und der ganze Verein ausgetauscht wird
@ Streetfighter.
grad haben die wieder die Versicherungssteuer erhöht, ist auch alles Willkür.
Übrigens zahlen wir ja auch innerhalb der Dinge noch Steuer, wie Tabaksteuer oder ähnliches.
Wir haben ja über 60 Steuerarten ( völlig bekloppt ) und keiner weiss- was die damit machen.
Das BGE muss her- und die andern Steuern weitgehend abschaffen, dafür die Konsumsteuer hoch, wie Götz Werner es vorgerechnet hat.
@ Wühlmaus
dass ist auch völlig richtig so- ein krankes Kind lässt man nicht allein. Eine Krankmeldung
ist immer das einfachste. So ein Formular- und Gesetzesquatsch wie in Deutschland gibts echt nirgendwo. Und was heisst hier Gesetzesbruch- da gibts genügend Gründe, warum der Körper mal Ruhe braucht oder was weh tut.
Ich hatte das Glück, dass ich zu Hause sein konnte, als die Jungs Kinder waren, aber wenns anders gewesen wäre, hätte ich dann eher die Arbeit geschmissen als nicht da zu sein.
Wehrt euch – egal wie und egal womit.
Hallo Holger,
sicher wird dass so sein, wie Du sagst. Man hört es ja auch oft genug.
Schade- in kenne noch Zeiten- da galt der Bürgerentscheid- und die Beamten haben einen auch aufmerksam gemacht auf die Dinge- und einen nicht so hängen lassen. Da waren Behörden für den Menschen, der Hilfe benötigt.
Das waren aber auch ältere Beamte, die den Krieg ja erlebt hatten- und die Scham lag noch auf den Behörden. Heute ist dass nicht mehr so.- Erst muss man wieder ein paar Millionen sterben lassen, ehe die sich wieder schämen. Man kann ja auch Hungers sterben oder an sonst was, Hartz IV liefert genug Keime und vor allem Gefahren durch diese wieder aufsteigende Farbe im Land. Man muss sehen- wie man durchkommt.
Alles Gute für Dich !
Julchen
BGE muss her, Sanktionen töten die Menschen, Hinrichtungen machen die Beamten als Henker.
Bei mir ist jetzt alles sehr knapp, und paar Monate dauert es noch, wenn es vorbei ist, schreibe ich ausführlich, was mit mir und meiner Familie Willkür der Beamten jetzt macht… ist ähnlich zu dem Fall wo die Familien Hungerstreik machen mussten…
Wie zu Nazizeiten glauben die vielleicht, dass ich mit meinen 3 Kleinen und meiner Familie einfach verhungere, und so aus der Statistik und von Hartz4 verschwinde… die irren sich…
hartz IV ist mit sicherheit nicht das gelbe vom Ei. Es könnte sehr viel verbessert werden.
Allerdings wenn ich diese Kommentare hier lese, mach ich mir keine Sorgen, daß auch nur einer hier seine Rechte nicht kennt. Ganz im Gegenteil, es sieht so aus, als würden die bis zum letzten ausgereizt.
http://nachrichten.t-online.de/provinzfuerst-soll-gruene-bestochen-haben/id_41263360/index,
also NRW???
Nun, was hier für Hamburg belegt wurde, steht stellvertretend für ganz Deutschland… man wird über all beschissen!!!
Bestes Beispiel ist ein persönlich erlebter Fall…
Ich hatte im Jahr 2008 während Alg I Bezug, einen 400€ Job… dieser wurde von mir Ordnungsgemäß gemeldet… auch die Einnahmen daraus habe ich dem bearbeitenden Sachbearbeiter in der Eifel mitgeteilt… soweit so gut… Ende 2008 zog ich dann in ein anderes Bundesland… und dort wurde nach 3 Monaten ein Strafverfahren gegen mich eingeleitet… weil wohl nicht alle Unterlagen den Argewechsel überstanden haben… nach meinem Verweis darauf, wie des gelaufen sein kann, wurde das Verfahren wegen Nichtigkeit eingestellt… Das bedeutet, das die Kohle, die man mir zwischenzeitlich einfach einbehalten hatte, war futsch immerhin 190€ unbegründeter weise, denn die Verrechnung war ja schon lange geschehen… Die entsprechenden Unterlagen hatte meine Ex jedoch mitgenommen, somit hatte ich keine Belege mehr… dafür durfte ich die Kosten für Anwalt usw. aus eigener Tasche zahlen, da in Strafsachen grundsätzlich niemand die Kosten übernimmt, selbst wenn man eindeutug unschuldig ist… alles in allem kostete mich dieser Job mehr als er mir einbrachte denn mit Anwalt und den zweimal eingezogenen 190,- € waren es mehr als 540,- €
Aber Hauptsache man hat mir die Kohle abgezapft… wovon ich Lebte in dieser Zeit, hat niemanden interessiert…
auch das mit den Terminen zwei Tage vor eintreffen der Einladung kann ich nur bestätigen… Vielleicht sollten wir unsere Erfahrungen einfach mal gesammelt an den Radiosender senden, gemeinsam um die Berichterstattung bitten… oder wir sollten uns an Stern TV oder sowas wenden…
@ Pjatrus
wenn ich Dir in irgendeiner Weise helfen kann- mit Rat und Tat, dann kannst Du gerne schreiben und wir können auch telefonieren, wenn Du das möchtest.
Falls Du was für die Kinder brauchst, kann ich sicher das eine oder andere organisieren,
dass kannst Du mir ja dann sagen. Du weisst dass wir hier untereinander Kontakte haben und irgendwas geht immer.
Hast Du noch meine mail?
sonst hier:
Julchen53(at)arcor.de
Mach ja keinen Blödsinn, hörst du !
Lieben Gruss, Julchen
@20.hartzmussweg
am 13.04.2010 um 17:46 Uhr
weisst Du, natürlich kennt man das eine oder andere Recht, wenn man mehrfach mit Anträgen zu tun hatte. Dennoch gibt es so knifflige Sachen, und wenn Du Dir mal die Mühe machst und das SGB II ( oder ein anderes) liest, wirst Du erkennen, dass dieses Juristengeschwafel nicht einfach zu lesen ist. Wenn Du unten fertig bist, kannst grad oben wieder anfangen. Auch nach mehrfachem Lesen hat mans oft nicht kapiert, weil es so schwierig ist.
Selbst die Bibel ist einfacher zu lesen- und die ist eines der schwierigsten Bücher der Welt.
Und vor allem- es sind nicht die glatten Dinge, die man da sucht- es gibt immer Dinge, die nicht einkakuliert waren- oder sind, von beiden Seiten.
Es kann aber nicht sein, dass man als Mensch und Bürger auf der Strecke bleibt, nur weil da einer oder eine nicht denken oder helfen will und vor allem sich auch mal einsetzen will für einen “Fall”. Das könnte mancher, aber dazu gehört eben Mut- auch gegenüber dem Vorgesetzten, die meisten haben den nicht. Auch im normalen Berufsleben nicht.
Dem Chef/Amtschef die Füss lecken- und nach dem der auf dem Boden liegt- treten, dass ist der Normalfall. Man kann auch mit Gleichgültigkeit einen Menschen mürbe machen.
Soviel nur zu Deinem wissenschaftlichen Beitrag.
22.Julchen
Danke für die Hilfe! Ich werde Dir schreiben! Was alles die Behörde sich ausdenkt, nur um die Mitbürger verhungern zu lassen… ich werde schon morgen hier Diakonische Hilfe kontaktieren und versuchen doch den Teamleiter am Donnerstag zu erreichen – am Mittwoch haben die Herrschaften Toilettentag – die sitzen da massenweise – solchen Eindruck hat man beim Besuch. Die haben uns aufgrund eines unbegründeten blossen ausgedachten fantastischen Verdachts alle Leistungen eingestellt.
Ich werde denen kein Gefallen tun, indem ich irgendeinen Blödsinn mache. Ausserdem steht der Vermieter uns zur Seite, Gott sei dank.
@ Streetfighter
danke für den LInk.
‘Wenn dass stimmt, dann ist aber was gebacken. Irgendwie haben sie doch alle Dreck am Stecken.
Schlimm, Spendengelder sind immer eine unsaubere Sache.
Heute kam endlich meine Wahlbenachrichtigung. Morgen hol ich mir die Unterlagen und dann seh ich mir mal die Parteien an, die alle eingetragen sind.
Die LINKEN stehen aber fest für uns. :-)
Kunden, wenn ich das höre, kommt mir was hoch.
Selbst schuld wenn DIESE alles glauben.
Hängt wohl auch mit dem IQ zusammen
PRO
Es wundert mich, daß es dem NDR 90.3 bzw. dem Netzwerk SGB II erst jetzt auffällt, daß die Mitarbeiter der ARGEn absichtlich falsch beraten, Informationen vorenthalten und gesetzwidrige Willkürkürzungen vornehmen.
Bei uns im Süden ist das schon mindestens seit 4 Jahren bekannt und Beratungsalttag.
Freundlichen Gruß aus dem Süden
Friedrich-Karl Heuser
Soziales Netzwerk Deutschland e. V.
Die Argen bekommen regelmässig von ihrer übergeordneten Stelle die Anweisung, innerhalb eines Zeitraumes X-Prozente einzusparen. Die Arge-Mitarbeiter versuchen dann natürlich, ihre Vorgesetzten zu befriedigen, oder auch ihren Arbeitsplatz zu sichern. Man sollte auf jeden Fall bei Verdacht Widerspruch einlegen und notfalls klagen. Wer keine fundierten Rechtskenntnisse hat, sollte sich genau informieren. Das H4 ist nun einmal ein unausgerorenes Machwerk.
Diese Falschberatung findet nicht nur an der Hamburger Sozialberatungsstellen statt, sonder grundsätzlich an allen ARGE´n der Bundesrepublik Deutschland. Dies geschieht aus drei logischen Gründen, zum Schutz der Staats – und Kommunalkassen vor Pleitegefahr. Die eingesetzten Fallmanager kommen zum großen Teil aus anderen Berufen und werden nur mit Kurzschulungen auf ihre Aufgaben vorbereitet. Zuletzt ist das Motto in den ARGE´n grundsätzlich erst einmal ablehnen möglicherweise gibt der Antragsteller Dummerweise nach. Es ist damit kurz und bündig, so glaube ich alles zu diesem traurigen Thema gesagt und deshalb habe ich jetzt fertig.
Das ist nichts Neues das bei den Argen betrogen und erpresst wird bis zum Abwinken.
Wir Hartz4-Geschädigten sind ja bissel Doof und raffen eh nichts.
Auch hier in Dresden ist es noch immer Gang und Gebe Mietkaution als Darlehn zu bieten mit der gleichzeitigen NÖTIGUNG der Argemitarbeiter das erst die Kaution überwiesen wird wenn eine 50 Euro monatliche RATENVEREINBAHRUNG abgeschlossen wird.
Wurde bei meiner Tochter im Januar 2010 versucht. Mein Wiederspruch hatte erfolg und die Forderung von Raten auf unbestimmte Zeit verschoben da kein zusätzliches Geld außer Hartz4 vorhanden ist um derartige Raten rechtfertigen zu können.
Ich habe es mir mittlerweile zur Aufgabe gemacht alle Bekannten darauf hin zu weisen und das weiter zu sagen das es schon 2007 ein Gerichtsurteil gab was besagt,, das zum notwendigen Lebensbedarf bestimmte Hartz4-Geld keinen Spielraum bietet um Raten zahlen zu können und das verlangen der Argen gesetzwiedrig ist.,,
Ich habe auf meinem Pc einen Musterwiederspruch gespeichert, den Ich nach Änderung der Persönlichen Daten und bezuges auf dieses Urteil ( http://www.gegen-hartz.de/urteile/0344e199aa0fa3116.html ) für jeden der es wünscht in meinem Umfeld ausdrucke.
Desweiteren verlinke Ich, bei Google Alerts neu erschienene Gesetze, in meinen Communitis wo Ich registriert bin um Menschen die nicht so versiert sind im Umgang mit der Suche im Netz zu helfen Sich und Ihrem Umfeld selbst zu helfen und Gesetze oder auch Urteile in Bezug auf Hartz4 und Soziales weiter zu sagen ,selbst Quellen zu nutzen um Ihre Rechte und die von Leidensgenossen besser warnehmen zu können und dem Nachdruck verleihen.
Wie hier schon oft Jemand schrieb ,,Wir sitzen alle im selben Boot ,, sollten Wir uns auch gegenseitig Unterstützen ! Das kann man nicht nur mit Geld (was Wir sowiso nicht haben) sondern auch mit dem Wissen was uns das Internet bietet. WISSEN IST MACHT.
Stimmt es,daß der 10Jahre getrennt lebende Ehg den Krankenkassenbeitrag zahlen muß,wen Ehg auf H4 Fällt? Begründung: weil nicht geschieden,zahlen.Denke H4 übernimt die Sozialvers.
Joachim
…und dann gibts noch die fälle,wie meinen,wo man trotz arbeitsaufname(selbstverständlich selbst arbeit gesucht!) einfach nicht aufhört einen verhartzen zu wollen.hab mich abgemeldet(wohlgemerkt schon vor zwei monaten!),persönlich,schriftlich,nochmals telefonisch,alles belegt-man zahlt weiter und weiter…na,der staat hats ja anscheinend zur genüge.andererseits wird immer bei denen gekürzt,die ja wirklich meistens nur unter der willkür ihrer bearbeiter leben sollen. schönes system,in dem man sogar “mit arbeit” immer noch geld bezieht-obwohl immer wieder betont,man keins mehr will-wo doch die kassen anscheinend soo…leer sind.jetzt stapel ich erstmal das geld was ich nicht will und werde dann irgendwann,so das jobcenter gnädig ist,auch noch gebühren für dir rückzahlung am bein haben,denn auch das ist nicht so einfach zu händeln(keine offizielle kto-verbindung).na wozu auch. wie gesagt:wir habens ja!
jedenfalls sollte mal unsere nette sozialpolitik nebst ihren jobcentern in ihren akten ne kleine inventur machen.so hätte ich vielleicht auch die möglichkeit endlich in ruhe meiner arbeit nachgehen zu können und mit hartz abzuschliessen.
alles gute für die,die leider noch nicht “wieder im leben”stehen.
Ist doch überall das Selbe. Man muss schon fast ein Jury-Studium absolviert haben, um seine Rechte bei den Argen durchzubekommen. Und selbst die Mitarbeiter dort wissen nocht nicht mal (oder wollens einfach nicht wissen, um dich zu schickanieren) was Recht ist.
Für meine Tochter haben wir 5 Widersprüche eingelegt, eh sie zu dem gekommen ist, was ihr zusteht.
Ob nun Hamburg, Berlin oder Buxdehude – als H4 wirst du überall wie der letzte A… behandelt.
@PRO
Wie hoch dein IQ ist kann jeder an deinen kommentare sehen.
Braun ist keine Farbe sondern ein Zustand.
Warum ist Scheiße braun? DESHALB: Weil braun schon immer. Scheiße war!
Eine Beratungspflicht für MA der ARGEN besteht nach dem §§ 14 bis 18 SGB I. Desweiteren werden auch keine Anhörung nach § 24 SGB X gemacht, wobei auch der § 38 SGB X beachtet werden muss. Liegt dieses nicht vor, handeln die MA rechtswidrig.
@kretzschmar-
Den Zusatz muss man selber zahlen und der kann nur in extremen Härtefällen bei der ARGE beantragt werden, sonst musst Du die Krankenkasse wechseln, wenn Du das Geld nicht hast.
Ruf einfach mal Deine Krankenkasse an- und kannst ja auch die ARGE anrufen und fragen.
Ich weiss es nicht, wie es bei getrennt lebenden ist.
Sonst jemand`?
32.kretzschmar
Wie man so schön sagt: in guten wie in schlechten Tagen…
Wenn getrennt lebend und beide arbeitslos, eigene Krankenversicherung. Einer hat Arbeit, der andere nicht: Familienversicherung. So hat es mir die AOK gesagt.
Sozialleistungen nach Haushaltslage!
Diese systematische Falschberatung kommt ja nicht von ungefähr. Durch die Aufgabenteilung der ARGEN, in der die Leistungsabteilungen der ARGEN als eigene Rechtsbehelfstellen den Kommunalen Trägern unterstellt wurden, werden natürlicherweise die
Kostenverhinderungsmethoden der Kommunen umgesetzt. Mit Hilfe von rechtswidrigen Heizkostenpauschalen und Nicht-Prüfungsgrenzen werden die Bedürftigen um Ihren Rechtsanspruch betrogen und das wird nun durch die neue Jobcenter-Reform seitens der Bundesregierung mit Hilfe einer Grundgesetzänderung legalisiert.
Eigentlich keine neue Nachricht und keine neue Erfahrung, in der Häufung, wie es wohl doch offenbar auftritt, ein Straftatbestand gem.§ 339 Strafgesetzbuch, Zitat:
__________________________________________________________________________
Rechtsbeugung
Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der
Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei
einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu
fünf Jahren bestraft.
__________________________________________________________________________
Als Rechtsbeugung in diesem Sinne wird u. a.
- unangemessene Verschleppung von Verwaltungsverfahren (in einer Behörde),
- erheblich unvollständige oder falsche Beratung über Rechte und Pflichten (durch eine Behörde)
verstanden.
Das SGB I als wesentliche Grundlage für alle weiteren Sozialgesetzbücher – also auch das SGB II, formuliert die Beratungspflichen in den §§ 13 – 17 ganz unmissverständlich, Zitat:
———————————————————————————————————————————-
§ 13 Aufklärung
Die Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten öffentlichrechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch aufzuklären.
§ 14 Beratung
Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch.
Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger, denen gegenüber die Rechte geltend zu machen oder die Pflichten zu erfüllen sind.
§ 15 Auskunft
(1) Die nach Landesrecht zuständigen Stellen, die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sind verpflichtet, über alle sozialen Angelegenheiten nach diesem Gesetzbuch Auskünfte zu erteilen.
(2) Die Auskunftspflicht erstreckt sich auf die Benennung der für die Sozialleistungen zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftsuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftsstelle imstande ist.
(3) Die Auskunftsstellen sind verpflichtet, untereinander und mit den anderen Leistungsträgern mit dem Ziel zusammenzuarbeiten, eine möglichst umfassende Auskunftserteilung durch eine Stelle sicherzustellen.
(4) Die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung können über Möglichkeiten zum Aufbau einer nach § 10a oder Abschnitt XI des Einkommensteuergesetzes geförderten zusätzlichen Altersvorsorge Auskünfte erteilen, soweit sie dazu im Stande sind.
§ 16 Antragstellung
(1) Anträge auf Sozialleistungen sind beim zuständigen Leistungsträger zu stellen. Sie werden auch von allen anderen Leistungsträgern, von allen Gemeinden und bei Personen, die sich im Ausland aufhalten, auch von den amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entgegengenommen.
(2) Anträge, die bei einem unzuständigen Leistungsträger, bei einer für die Sozialleistung nicht
zuständigen Gemeinde oder bei einer amtlichen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gestellt werden, sind unverzüglich an den zuständigen Leistungsträger weiterzuleiten. Ist die Sozialleistung von einem Antrag abhängig, gilt der Antrag als zu dem Zeitpunkt gestellt, in dem er bei einer der in Satz 1 genannten Stellen eingegangen ist.
(3) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden.
§ 17 Ausführung der Sozialleistungen
(1) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß
1. jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer
Weise, umfassend und zügig erhält,
2. die zur Ausführung von Sozialleistungen erforderlichen sozialen Dienste
und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen,
3. der Zugang zu den Sozialleistungen möglichst einfach gestaltet wird,
insbesondere durch Verwendung allgemein verständlicher Antragsvordrucke
und
4. ihre Verwaltungs- und Dienstgebäude frei von Zugangs- und
Kommunikationsbarrieren sind und Sozialleistungen in barrierefreien Räumen
und Anlagen ausgeführt werden.
(2) Hörbehinderte Menschen haben das Recht, bei der Ausführung von Sozialleistungen,
insbesondere auch bei ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen, Gebärdensprache zu
verwenden. Die für die Sozialleistung zuständigen Leistungsträger sind verpflichtet, die durch die Verwendung der Gebärdensprache und anderer Kommunikationshilfen entstehenden Kosten zu tragen.
(3) In der Zusammenarbeit mit gemeinnützigen und freien Einrichtungen und Organisationen wirken die Leistungsträger darauf hin, daß sich ihre Tätigkeit und die der genannten Einrichtungen und Organisationen zum Wohl der Leistungsempfänger wirksam ergänzen. Sie haben dabei deren Selbständigkeit in Zielsetzung und Durchführung ihrer Aufgaben zu achten. Die Nachprüfung zweckentsprechender Verwendung bei der Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bleibt unberührt. Im übrigen ergibt sich ihr Verhältnis zueinander aus den besonderen Teilen dieses Gesetzbuchs; § 97 Abs. 1 Satz 1 bis 4 und Abs. 2 des Zehnten Buches findet keine Anwendung.
© Steffen Wasmund Sozialgesetzbuch (SGB)
____________________________________________________________________________
Und, mir ist nicht bekannt und wäre auch eine klare Grundrechtsverletzung, dass diese Regeln der Beratung und Antragstellung durch die JobCenter und ARGEn nicht einzuhalten wären. Wer da mehrfach und wiederholt anderes erlebt, sollte schleunigst zum § 339 StGB greifen und Strafantrag der Rechtsbeugung gegen die Behörde stellen.
Wer sich nicht wehrt, lebt verkehrt.
PS: Im Übrigen, auch Minister und Kanzler sind “öffentliche Verwaltung”, wenn auch hier die Spitze des Eisberges!!!
G. R.
Zitat:
#
kretzschmar
am 14.04.2010 um 01:08 Uhr
Stimmt es,daß der 10Jahre getrennt lebende Ehg den Krankenkassenbeitrag zahlen muß,wen Ehg auf H4 Fällt? Begründung: weil nicht geschieden,zahlen.Denke H4 übernimt die Sozialvers.
Joachim
Hallo Joachim:
Erscheint mir als völliger Blödsinn. Das SGB II spricht von “Bedarfsgemeinschaft”, was nach einschlägigem Rechtsverständnis das unmittelbare Zusammenleben voraussetzt, also das teieln der Wohnung, gemeinsames Wirtschaften etc. Allein das Bestehen einer “Ehe auf dem Papier” – hier setzt ja auch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) klare Masstäbe, begründet keine “Bedarfsgemeinschaft” im Sinne des SGB II.
Also, der KK-Beitrag muss dann wohl oder unmissverständlich durch den Träger der Leistungen nach § 20 SGB II erstattet werden. Auch müsste die Behörde die o. g. Forderung, dass der getrennt lebende Ehegatte diese übernehmen muss, hinreichend sachlich und rechtlich begründen müsste, wei bei mir üblich, hier die Rechtsquelle, Zitat:
————————————————————————————————————————————-
SGB X § 35 Begründung des Verwaltungsaktes
(1) Ein schriftlicher oder elektronischer sowie ein schriftlich oder elektronisch bestätigter
Verwaltungsakt ist mit einer Begründung zu versehen. In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. Die Begründung von Ermessensentscheidungen muss auch die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist.
(2) Einer Begründung bedarf es nicht,
1. soweit die Behörde einem Antrag entspricht oder einer Erklärung folgt und der Verwaltungsakt nicht in Rechte eines anderen eingreift,
2. soweit demjenigen, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, die Auffassung der Behörde über die Sach- und Rechtslage bereits bekannt oder auch ohne
Begründung für ihn ohne weiteres erkennbar ist,
3. wenn die Behörde gleichartige Verwaltungsakte in größerer Zahl oder Verwaltungsakte mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlässt und die Begründung nach den Umständen des Einzelfalles nicht geboten ist,
4. wenn sich dies aus einer Rechtsvorschrift ergibt,
5. wenn eine Allgemeinverfügung öffentlich bekannt gegeben wird.
(3) In den Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 bis 3 ist der Verwaltungsakt schriftlich oder elektronisch zu begründen, wenn der Beteiligte, dem der Verwaltungsakt bekannt gegeben ist, es innerhalb eines Jahres seit Bekanntgabe verlangt.
————————————————————————————————————————————–
Und diese Begründung dürfte im vorliegenden Fall weder sachlich noch rechtlich möglich sein.
Beste Grüsse,
G. R.
Zitat:
Julchen
am 12.04.2010 um 21:28 Uhr
@Streetfighter,
dankeschön, ich kenne ja dieses Forum und habe dort schon viel gelesen- jedoch in dem
Hallo Julchen,
zur Frage der Wirksamkeit von Gerichtsurteilen erlaube ich mir, wie folgt darzustellen:
“Präzedenzurteile” – wie etwa im anglo-amerikanischen Rechtsraum – gibt es im Bereich deutscher Rechtsprechung GRUNDSÄTZLICH nicht. Urteile sind immer EINZELFALLENTSCHEIDUNGEN:
Es sei denn, diese Urteile werden von den Obersten Gerichten des jeweiligen Rechtszuges (Bundesgerichte) als “Grundsatzentscheidung” gesprochen, da muss nicht immer das BVerfG urteilen!
Warum aber kann es trotzdem sehr sinnvoll sein, sich Urteile zum Thema anzusehen?
Die Begründung des Urteilspruches kann sehr oft wesentliche Anhaltspunkte für die eigene Argumentation sein, weil die Gerichte in ihren Begründungen sehr oft und nachhaltig auf die “Kommentierungen” der jeweiligen Gesetze verweisen.
Grundsätzlich spielt es daher auch keine Rolle, in welchem Bundesland hierzu ein Gericht ein Urteil gefällt hat, so lange die sachlichen oder rechtlichen Aspekte der Urteilsbegründung auch für den eigenen Fall anwendbar sind.
Aber nochmals ganz ausdrücklich: Es ist nicht möglich, sich in einem Gerichtsverfahren auf ein “Präzedenzurteil” (s. o.) in der Begründung einer Klage zu berufen!!!
G. R.
Ich habe auch meine lehre gehabt, wegen arge war ich mit meine famillie acht monate obdachlos, die lassen sich einfach zeit bei mir drei einhalb monate bis das erste geld kam. Nach zweite miete rückstand wurde ich inerhalb zwei woche ausder wohnung rausgeschmissen, ohne anmeldung kein hartz4, obwohl ich 22 jahre gearbeitet habe und in diese kasse was beigetragen, keine fragte danach, wir wurden von amt wie letzte verbrecher behandelt,Wir haben in einem gartenhaus gewohnt bei -14 kälte, unsere ganze möbel sind durch nässe kaputgegangen, es war nur schreklich, sogar die kirche hat uns abgewiesen obwohl das kurz vor weihnachten war. Danach haben wir bei fa dhl angefangen als subunternehmer 900 euro liesing für ein kaputte transporter, und zum schlus, von neun monate arbeit zum tel 12 bis 15 stunden am tag ,von zehn monate 3 monatslöhne, gehalt gekriegt, wussten nicht mehr weiter sind zum hermes übergewechselt, große versprechungen 1 monat gearbeitet kein geld. Manchmal frage ich mich wo wir leben. Haben über eine frühere arbeitskolegin wohnung gekriegt, sitzen in der leere wohnung, habe kaution und sachleistungen beantragt, keine kümert sich werde nur ausgelacht. Rufe jeden tag seit 5 wochen in ludwigsburg bei dem zuständigen sachbearbeiter, soll angeblich jemand vorbeikommen sich die wohnung angucken ,jeden tag enttäuschung wieder nichts. In diese 5 wochen war ich wegen diese sache 17 mal bei amt die schicken mich von einem büro ins andere, und man mus bedenken ich kan mir keinen bus leisten es sind jedes ma 7 km hin und 7 zurück, morgen gehe ich wieder ob ich was erreiche ist in sternen. Ich bin 45 und mein Mann 44 wir haben schon über 120 bewerbungen, von dem 13 absagen rest kam nicht einmal zurück. Langsam wissen wir nicht wie es weitergehen soll. MARIJA
Ich habe auch meine lehre gehabt, wegen arge war ich mit meine famillie acht monate obdachlos, die lassen sich einfach zeit bei mir drei einhalb monate bis das erste geld kam. Nach zweite miete rückstand wurde ich inerhalb zwei woche ausder wohnung rausgeschmissen, ohne anmeldung kein hartz4, obwohl ich 22 jahre gearbeitet habe und in diese kasse was beigetragen, keine fragte danach, wir wurden von amt wie letzte verbrecher behandelt,Wir haben in einem gartenhaus gewohnt bei -14 kälte, unsere ganze möbel sind durch nässe kaputgegangen, es war nur schreklich, sogar die kirche hat uns abgewiesen obwohl das kurz vor weihnachten war. Danach haben wir bei fa dhl angefangen als subunternehmer 900 euro liesing für ein kaputte transporter, und zum schlus, von zehn monate arbeit zum tel 12 bis 15 stunden am tag ,von zehn monate 3 monatslöhne, gehalt gekriegt, wussten nicht mehr weiter sind zum hermes übergewechselt, große versprechungen 1 monat gearbeitet kein geld. Manchmal frage ich mich wo wir leben. Haben über eine frühere arbeitskolegin wohnung gekriegt, sitzen in der leere wohnung, habe kaution und sachleistungen beantragt, keine kümert sich werde nur ausgelacht. Rufe jeden tag seit 5 wochen in ludwigsburg bei dem zuständigen sachbearbeiter, soll angeblich jemand vorbeikommen sich die wohnung angucken ,jeden tag enttäuschung wieder nichts. In diese 5 wochen war ich wegen diese sache 17 mal bei amt die schicken mich von einem büro ins andere, und man mus bedenken ich kan mir keinen bus leisten es sind jedes ma 7 km hin und 7 zurück, morgen gehe ich wieder ob ich was erreiche ist in sternen. Ich bin 45 und mein Mann 44 wir haben schon über 120 bewerbungen, von dem 13 absagen rest kam nicht einmal zurück. Langsam wissen wir nicht wie es weitergehen soll. MARIJA
@baghira_gr
Dann bedanke ich mich sehr für die ausführliche Richtigstellung und Erklärungen,
auch für die Informationen in den andern Beiträgen.
Ich war der Meinung, dass man sich auf gewisse Urteile berufen kann, auch im Arbeitsrecht.
Grundsätzlich finde ich, dass die ganzen Gesetzestexte sehr schwer zu lesen sind, auch in anderen Bereichen, wie bei der EU-Rente und was es alles gibt.
Aus eigener Erfahrung- (und “Hartz IV” muss man “lernen” ) kann ich sagen, dass sich viele Mitarbeiter nicht an alle Gesetze halten. Teils durch Unwissenheit, teils durch (vielleicht) Druck von oben- und auf jeden Fall auch wegen des Zeitdrucks. Ich bin auch mehrfach regelrecht “rausgeflogen” beim Fallmanager, weil er keine Zeit hatte. Man ist auch nicht immer stark und wenn man auf ein Wort “vertraut” ist man sowieso Letzter. (ohne Beweis)
§ 13
§ 14
§ 15 (1) und (2)
sind bei mir schon mehrfach nicht eingehalten worden.
Arbeitsrechtliche, relevante Fragen wurden mir auch nicht beantwortet, mit der Begründung, dass dürfe und könne man nicht.
Akteneinsicht konnte ich auch nur mit einem Rechtsanwalt erlangen. Nur einem Rechtsanwalt, der sich für die Sache selbst einsetzte, habe ich zu verdanken, dass ich in einem Fall direkt weiter kam. Er ist sogar mitgegangen mit mir- ohne Bezahlung.
Man hat eine ganze Abteilung sperren müssen- weil ein Riesentheater auf dieser ARGE war.
Dieser RA hat zeitgleich mehrere Dinge eingeleitet- und so hatten 4 SBs und die zuständige Fallmanagerin, sowie der Direktor keine Zeit mehr gehabt- anderweitig zu agieren.
Ich habe über diesen Handel einen Zusammenbruch erlitten-auch noch auf dem Amt, also kam der Notarzt noch dazu. Es war entzückend um es so auszudrücken.
Am Anfang, wenn man nach so vielen Jahren Berufstätigkeit in Situationen gerät, wie auch in Folge mit der Privatinsolvenz- auch wenn es eine geringe Summe letztlich ist, hat man ganz einfach Angst. Hat man angefangen wütend zu werden und sich zu wehren, dann kommt man in eine Mühle. Ich habe es gewagt- und nun muss ich 3 x mehr aufpassen, was ich in meine Schriftsätze packe, denn ein einfaches “Schreiben” ist nicht mehr drin.
Hand und Fuss muss es haben, denn der Hauptkampf kommt erst noch. Ist man kerngesund-packt man es besser und vielleicht auch, wenn man jünger ist.
Es gibt so viele Rechtsfragen- die um diese Dinge herum sind, die bekommt man dennoch nicht beantwortet.Seit jener Zeit führe ich über alles Buch- auch über Telefonate, Fragen und Antworten, mit Datum und Uhrzeit und Namen. Man schläft mit ALG II ein und wird mit ALG II wach.
Einen Prozess im SGB habe ich noch nicht geführt, aber mich sehr mit der Geschäftsleitung gestritten, da braucht man auch die Begründungen und Argumente und Gesetzestexte.
Letztlich sollte man generell zum “Chef” gehen und nicht zum Verkäufer, wenn man sich beschwert.
Nochmals dankeschön und im nächsten Leben werde ich Jurist.
LG Julchen
@marie
Das ist system der ARGE die wollen und sollen geld einsparen dafür gibt es sogar anweisungen von ganz oben.Von Menschenwürde oder Menschen Rechte wollen die nichts wissen bei denn zählt nur das geld.Und wenn ein ARGE Mitarbeiter Geld sparen kann ist er gut angesehen bei seinem Boss.
@Marie
geh einfach mal deutsch lernen, vielleicht kapierst Du dann um was es geht *arghhhh*
und wenn du langsam nicht weißt wies weitergeht, dann komm vielleicht langsam mal in die Puschen…..
Du wunderst Dich nicht wirklich über Absagen oder????????????
zu kretzschmaron
So lange wie Du nicht geschieden bist wirst Du über Deinen Mann Familienversichert. Du mußt bei Deiner Krankenkasse einen Antrag auf Pflichtversicherung stellen. Und ab warten ob die den Antrag annehmen. Es kann sein das die Krankenkasse es ablehnt und du solange wie Du nicht geschieden bist weiter über Deinen Mann versichert bist.Die ARGE dürf Dich nicht einfach pflichtversichert melden, da die Krankenkasse diese Meldung nicht annehmen wird, wenn Dein Antrag auf Pflicht nicht von der Krankenkasse statt gegeben wird.
zu kretzschmar
So lange wie Du nicht geschieden bist wirst Du über Deinen Mann Familienversichert. Du mußt bei Deiner Krankenkasse einen Antrag auf Pflichtversicherung stellen. Und ab warten ob die den Antrag annehmen. Es kann sein das die Krankenkasse es ablehnt und du solange wie Du nicht geschieden bist weiter über Deinen Mann versichert bist.Die ARGE dürf Dich nicht einfach pflichtversichert melden, da die Krankenkasse diese Meldung nicht annehmen wird, wenn Dein Antrag auf Pflicht nicht von der Krankenkasse statt gegeben wird.
Ich denke Marija ist keine Deutsche und hat es schwer mit der Sprache und dem Schreiben.
Na und? Muss Du Dich darüber echauffieren? Nein, es geht Niemanden etwas an.
Und selbst wenn sie Deutsche ist, und nicht so gut schreiben kann, ist es auch egal- und Käs wie Wurst.
Ferner bin ich sicher, dass Menschen viele Fähigkeiten haben und fleissig sind, auch wenn sie anderswo Defizite haben.
Keiner kann “Alles” und jeder kann “Etwas”
Und vielleicht- was ich hoffe, hatte sie auch Hilfe bei ihren Bewerbungen.
Menschen wie Dich, die so urteilen- die brauchen wir hier nicht.
Es wäre uns allen gedient, wenn Du Dich dahin verziehen würdest, wo Du hergekommen bist, nämlich in “Dein Millieu” der untersten Kategorie.
Du hast nicht mal einen Namen hier, Beitrag Nr. 46- und welch Geistes Kind Du bist,
kann jeder erkennen.
Du meinst wohl auch, dass hier keiner weiss, dass Du schon öfters unter anderem bekloppten Nick hier gestänkert hast. Man erkennt die Leut am Schreibstil und ihren Zeichen, aber- so schlau bist halt nicht. Blöd-sonst nix.
hartzmussweg
Was bist Du denn für Einer ???
Keine Argumente sondern nur Beleidigungen gegen Jemanden der 22 JAHRE in die Kassen eingezahlt hat!
Villeicht vor lauter Arbeit keine Zeit gehabt Deutsch zu lernen?
Es gibt auch ANALPHABETEN die Arbeiten also halt die Klappe und denk erst mal nach bevor Du frech wirst.
46.hartzmussweg-toll
Mir hart mein Vermieter die Miete ab Februar um 50 Euro
gesenkt damit ich nicht umziehen muss.Habe das der Arge
per Einschreiben mitgeteilt mit dem Vermerk einen Termin
bei denen zu bekommen.Bis heute bezahlen die mir Zuviel,
spare jetzt mal die Kohle weil die es ja auch mal merken.
Da sieht man ja was die können .Leute ärgern aber selber
keine Leistung bringen.Da pfeife ich auch auf eine Gerede
die sind überlastet.Wenn ein Facharbeiter seine Arbeit nicht
richtig macht wird der auch ersetzt.Können ja auch den Job
wechseln wenns net past.
Wir sind viele.
….den vielen Beiträgen kann ich mich nur anschließen. Mein jüngster Fall liegt seit gestern beim RA für Sozialrechte.
Wir haben nun auch die Mütze bis oben hin voll. Wir sollen nun für 2008 über 5000€ zurückzahlen. Ja man nehme wenn man Hätte. Im Jahre 2008 wurde mein Mann (Selbstständig) in keiner Weise von der ARGe-MA über neue Gesetzesänderung informiert oder beraten, obwohl er regelmäßig vorgeladen wurde – ach da wird der Alleinkämpfer richtig in die Mangel genommen). Nun gut “Unwissenheit schützt vor Torheit nicht” , besagt ein bekanntes Sprichwort. Wir sind aber nicht “ALLwissend”. Jedenfalls geht es um eine Vorkassenzahlung eines Kunden, damit Ware und Leistung erbracht werden konnte. Es wurde uns als Einnahme angerechnet, obwohl wir dieses Geld bis zur Ausgabenbereinigung nicht zweckentfremden dürfen. ….Ach was sind einmal aus Spaß auf die Malediven geflogen.;-))) ..echt zum tod lachen. Haben treu und brav BWA abgegeben und Erklärungen und Nachweise. Haben Sonderantrag gestellt, dass das Geschäftsjahr 2008 als Betrachtungszeitraum beurteilt wird. Es kam keine Rückreaktion durch die ARGE.
Alleine die Anhörung kam mit durchgestrichenem Datum zu unserer Kenntnis, der Abgabetermin lag in der Vergangenheit. Habe versucht per Internet Termin, per Telefon, usw. Termin zur Klärung zu bekommen….ja man ruft uns zurück…nichts passierte.
Bin nach dem Weiterbewilligungsantrag von 2010 wochen dem Geld hinterher gelaufen und musste fast vier Wochen auf den Bescheid warten. Man braucht aber den Bescheid für andere Institutionen und da liefen auch die Fristen ab. Dies erfolgte erst nach meiner Aufsichtsbeschwerde.
Wir haben seit Oktober 2009 selbst Änderungsbescheide nicht mehr bekommen, obwohl Zahlungsänderungen folgten aber nicht mehr zu zuordnen sind. Keiner hat mehr den Durchblick und es wird immer fragwürdiger, was das SGB II – System betrifft. Wie überall sind die Behörden “NICHT” ausgelastet!!! Hauptsache der Staat kann kassieren bis zum umfallen—siehe auch Benzinpreise—Schweinerei hoch3. Das Preiskartellamt steckt mit dem Staat unter einer Decke.
Ja eine große Medienkampagne über die wahren Zustände sehe ich als sehr sinnvoll an.
Das betrifft alle Medienspektrums–Radio, Fernsehen, Zeitungen (ausgenommen Bild). Dann wäre jede Seite voll mit bürokratischen Horrorszenarien, durchgeknallten MA der ARGEN usw. ….die Auflistung führt zur unendlichen Geschichte.
@ wiederimleben
dann wünsche ich Dir auch viel Glück, Gesundheit und alles Gute für die Zukunft.
Schön, dass Du es geschafft hast !
LG Julchen
@julchen
vielleicht solltest du dich mal als Anwalt der Analphabeten und Dummköpfe bewerben.
Du verdienst dann zwar nichts aber das bist du ja gewohnt.
An Deiner Ausdrucksweise solltest Du dann noch ein wenig feilen aber Du übst ja fleissig in diesem und ca. 20 anderen Foren.
Du merkst nicht, daß du dich lächerlich machst oder?
macht nix, fühl dich weiterhin gut dabei und als Rächer der Armen und Schwachköpfe
und wenns irgendwann mal langweilig wird dann geh einfach mal arbeiten, das erdet Dich dann vielleicht wieder
Also @ komischer Mensch Nr.55
ich finde, dass es auch Dummköpfe geben muss, dass sieht man an Deinem Beitrag.
Analphabeten gibt es auf der ganzen Welt- nur mit dem Unterschied, dass das mit Sicherheit bessere Menschen sind als Du- und Deine braunen Kumpels hier.
Das schlimme ist, dass Du nicht zählen kannst, denn ich schreibe nur in 3 Foren.
Zähl es mal an Deiner Hand ab, dass sind
Daumen, Zeigefinger und Mittelfinger ! extra für Dich, dass Du es einfacher hast.
Und wenn ich ein Rechtsanwalt wäre, dann würde ich gegen Menschen wie Dich vorgehen,
und wenn ich hier Admin wäre, würde ich Dich löschen- einfach so, ohne Vorwarnung, denn dass macht man mit Menschen, wie Du einer bist- weg- futsch- Tschüss.
Denn mit “Meinung” hat dass nichts zu tun, Du bist nur ein kleiner, mieser Stänkerer, sonst nix.
Viel Spass noch und schön, dass Du mal drüber reden konntest.
@hartzmussweg
Ach unserer ” Ich habe auch nur Scheise im Hirn ” ist wieder Da….
Deine schreibweise ist unter aller SAU Du scheinst einer dieser Braunen Pro Leute zu sein.
Aber Denke draran das Scheisse immer Braun ist und bleibt.Es ist besser für dich du bleibst
dort wo du herkommst auf der Müllhalde der Geschichte Du bist so ein Perverser und
psychisch Kranker und eine Gefahr für die Gesselschaft gehe nicht über los gehe SOFORT in die irrenanstalt.
Immerhin WURDEN die Arbeit Suchenden in Hamburg beraten, wenn auch falsch .
In Kiel wird man nie beraten, stattdessen belogen und betrogen, gedemütigt und unter Rechtsbruch sanktioniert vom Jobcenter.
Falsch beraten.. Ja oder gar nicht.
Ich habe letztes Jahr eine Ausbildung angeboten bekommen.
Dankbar bin ich zur Arge und habe mich mit der zuständigen Arge auseinander gesetzt. Denn der Haken an der Sache war, das ich mit Kindern 600Km weit umziehen musste und schon zum 01.07. anfangen sollte und ich gerade so noch zum 30. Juni meine Wohnung kündigen konnte.
Also habe ich alles in die Wege geleitet und beantragt. Zwei Argen , zwei identische Briefe, wo nur die Anschrift und Namen verändert wurden, jeweils mit Kopie des Schreibens an die andere Arge. Mit Eingangsstempel in der Heimat und Einschreiben mit Rückschein in der neuen Heimat.
In meinem Antrag habe ich geschrieben, das ich einem Monat vorher umziehen muss, weil, die Sommerferien anstehen ich mich um die Kinderbetreuung kümmern muss und meine Kinder sich auch erst mal ein bisschen begleitet eingewöhnen müssen.
Die Arge hat zugestimmt und den Umzug bewilligt. Die Arge in der neuen Heimat hat zugestimmt. Also habe ich alles vorschriftsmäßig gemacht und bin umgezogen.
Mit Kindern 600Km weit weg von meiner Heimat und Familie.
Die Kaution für die alte Wohnung habe ich als Abtritt an die neue Arge zahlen lassen (wollen) um keine großen Schulden aufzuhäufen.
Im Juli dann kam ein Brief von meinem alten Vermieter. Darin stand das die Miete für den Monat Juni nicht eingegangen sei.
Also habe ich die Arge angeschrieben und um Klärung gebeten.
Als Antwort wurde mir gesagt, dass ich diese Mietzahlung zu bezahlen hätte, man habe ja den Umzug bewilligt und das mit der Miete von Juni hätte niemals zur Diskussion gestanden.
Ich habe Widerspruch eingelegt, der wurde abgelehnt. ich solle mich an die Übergeordnete Stelle wenden, wenn ich mit der Entscheidung nicht einverstanden bin.
Also habe ich mich an die Stelle gewandt.
Widerspruch abgelehnt. Ich solle doch froh sein, dass man überhaupt so freundlich war und den Umzug übernommen hat. Kinderbetreuung ist Privatangelegenheit und man kann durchaus am 30.06. als alleinerziehende mit zwei Kindern Bundeslandübergreifend umziehen und am 01.07. arbeiten gehen. Wenn Ihnen die Entscheidung nicht passt, dann Klagen sie doch.
Also habe ich Klage eingereicht.
Die gesamte Angelegenheit hat sich echt lange hingezogen. Der Vermieter hat mehrmals und ja zurecht sein Geld gefordert und ich habe stets versucht ihm mit Kopien der Schreiben von Argen, Oberargen, Gericht und mit der bitte doch erst mal noch die Kaution einzubehalten mir vom Hals zu halten.
Als das nicht mehr ging und mir ein richterliches Mahnverfahren angedroht wurde, habe ich Den Vermieter gesagt, er solle die Zahlung von der Kaution abziehen.
Das Urteil lässt noch auf sich warten..
Die neue Arge will Ihre Kaution haben und ich fühle mich ja mal richtig verarscht.
Fordern und Fördern kann mich mal..
Soviel zum Thema falsch beraten.
Übrigens war das nicht in Hamburg, was ja nur wieder zeigt das man sich hier versucht in ein besseres Licht zu rücken, in dem man einen vermeidlichen Sündenbock raus pickt und als bedauerlichen Einzelfall hin zu stellen versucht um das wahre Ausmaß der Unrechtsmaschinerie öffentlich nicht zugeben zu müssen.
55.hartzmussweg-sei froh wenn keiner deine IP Adresse rauskriegt,sonst könnte es sein das man dich mal wieder auf den neusten Bildungsstand bringt.Das reicht dann meist bis zur Rente wenn man dann umlernen muß.
Wenn einer wie du nicht lernfähig ist-na dann wirds ganz schwierig für dich!
@ Roter Ritter
meinste- der ist bei PRO Köln oder PRO NRW-? dass sind eindeutig Nazis.
Es ist schon schlimm, was für Leut da wieder hetzen wie einst!
Widerlich finde ich diese Typen.
@ Martina
also “BEraten” wurde ich in 2 Bundesländern nicht. Verwaltet und gepiesakt – sonst nix.
@ Ossi
das ist schon der Hammer. Ich hoffe, dass Du wenigstens in der neuen Heimat Freunde hast und zurecht kommst. War für die Kinder sicher auch nicht einfach.
Ich musste umziehen, weil meine Wohnung größer war von den m² her- meine Sachen fast alle futsch- weil sie ja hier nicht reingingen. Teure Sachen, aber da kriegt man ja nix mehr für.
Jedenfalls zahle ich hier das an Kaltmiete- was für die größere Wohnung als Warmmiete hatte.
Völlig bescheuert- obwohl KM mässig ist das nicht so viel mit den Landesgrenzen.
Ich habe mir einen Sprinter gemietet- und die ARGE hat den auch bezahlt, aber nur- weil ein Schulfreund, dem die Autofirma gehörte auf die Kaution verzichtet hat, denn die nehmen heute 200 Euro Kaution. Die ARGE hätte das nicht vorgestreckt.
Wenn ich noch mal rausmuss, dann nur mit der GSG 9 und der BLÖD, damit die endlich mal ne gute Reportage kriegen.
Ansonsten- mit diesem Monat der ja doppelt anfällt- ich hab da auch keine Hilfe bekommen.
Ich musste einen Monat so bezahlen. Also hab ich das Geld geliehen und der Mietvertrag musste ja aufs Datum- ab da, wo die neue ARGE zahlte.
Wärs vorher gewesen, hätte die alte ARGE die alte Wohnung nicht mehr bezahlt.
Der Vermieter hat diese Monatsmiete schwarz eingesackt ! Nett, gell. War ein nettes Zubrot.
Hätt ich es nicht gemacht, hätte ich die Wohnung nicht bekommen. Schweinerei war das wieder. Die Wohnung stand eh 1 Jahr leer !!!
Hab das auch der ARGE mitgeteilt- haben die gemeint, ich könnt ja den Vermieter verklagen- aber dann hätte der mir wieder gekündigt- und ich hatte einfach die Schnauze voll.
Ossi, und dein Fall ist leider kein Einzelfall.
Ich wünsche dir, dass zu deinen Gunsten und dem Recht gemäß entschieden wird!
@Julchen
Ja der ist von PRO Köln oder PRO NRW die schreiben immer so einen mist.
Diese Typen Hassen alles und jeden nur Ihre eigene Dummheit nicht.
Nur gut das die eine Minderheit sind und auch bleiben aber aufpassen was die machen sollten wir schon.
@roter Ritter
hast Du eigentlich mit dem Fuss aufgestampft und bist rot angelaufen als Du Deinen Kommentar an mich geschrieben hast?
Eine sehr nette Ausdrucksweise hast Du .. hoffentlich formulierst du Deine Bewerbungen ein wenig anders……
mein kind liegt im krankenhaus, nun kommt zur behinderung noch laktose u fructoseunverträglichkeit dazu. wir haben eine liste bekommen was sie essen darf und das meiste ist sehr teuer. auf dem amt sagte die bearbeiterin, dass sie den antrag nicht annimmt, es wäre keine allergie u somit kein grund für mehrbedarf. am samstag kommt sie nach hause, ich weiß absolut nicht wie ich das machen soll.hab schon überlegt meine medizin die extra kostet wegzulassen. ich hoffe dass mein mann ab mai den 1 eurojob bekommt, vieleicht geht das ja dann für die nächsten monate, ich mache zwar auch den 1 eujiob, falle aber durch meine krankheit auch öfter aus.
Puh , ganz schön hart was man so liest,kann ja noch einiges
auf mich zukommen.Habe schon wegen denn Kabelgebühren
( 8 Euro ) 4 Briefe schreiben müssen.Mein Sachbearbeiter hat
nur selten Zeit , der muss neue Dinge umsetzen ( IFLAS was das
auch immer ist ).Gut daran ist habe meistens meine Ruhe.
Wir sind viele.
@ ich
das tut mir sehr leid- ich wunderte mich schon, wo Du bist
Was darf denn Dein Kind essen?
Schreib das doch mal hier rein- vielleicht weiss ja einer was, wo es etwas günstiger gibt
oder man es besorgen kann.
Was ist mit der Krankenkasse- kann man da nicht was machen- ? und den Arzt mal fragen, ob er eine Bescheinigung fürs Amt schreibt- und noch mal beantragen?
Ich würde dass nur schriftlich machen, damit sie es auch schriftlich ablehnen müssen.
Es bringt nichts- dahinzu gehen- schreiben ! mit EBE damit Du was hast- falls Du anwaltlich was machen kannst. Ich weiss gar nicht- ob die einfach so eine Antragsannahme verweigern dürfen.- dass ist aber auch wieder der letzte Dreck mit denen ihrem Katalog.
Ansonsten könnte ich Dir – zumindest für Dich eine neue Packung Ferro Sanol schicken, sind immerhin 50 Kapseln drin. Kommst du 1 Jahr hin, bei 1 Kapsel die Woche. Das reicht an Eisen aus.
Ansonsten kannst Du schreiben- was für Medikamente Du noch brauchst. Vielleicht ist was bei, dass ich bei meinem Arzt holen kann, der verschenkt mir öfter Musterpackungen von den Vertretern. Also scheu Dich nicht- versuchen kann man es allemale, von vorn herein aufgeben bringt ja nichts. Was Du sonst noch brauchen könntest- können wir über mail machen.
Hier meine Mail, wenn Du magst.
Julchen53(at)arcor.de
Also Kopf hoch- es wird auch wieder werden und freu Dich dass Dein Kind wieder heim kommt
am Samstag. :-))
LG Julchen
Der Bochumer Hartz-IV-Empfänger Michael Galynskij (51) befindet sich im Hungerstreik. Er protestiert gegen die Kürzung seiner Bezüge. Die Arbeitsagentur spricht von einem Formfehler. Galynskij will dennoch weitermachen
Aha ! ‘Ein Formfehler.- was ist wenn wir den machen” ??
**
http://www.derwesten.de/staedte/bochum/Hartz-IV-Empfaenger-aus-Bochum-im-Hungerstreik-id2858711.html
Wie ist das bei euch? Zahlt ihr die Miete selber- oder macht das Amt das?
Ich zahle meine Mieter selber, falls mal was ist- kann ich eine Mietkürzung vornehmen ( díe man vorher ankündigen muss- falls es Mängel gibt in der Wohnung oder sonst was )
In diesem Fall hier- hat doch dann mit Sicherheit keine Beratung stattgefunden, denn so etwas muss ja nun wirklich einkalkuliert werden, wenn man einen Antrag auf ALG II stellt.
Die Anträge werden ja in der Leistungsabteilung bearbeitet- ehe man zum Fallmanager kommt.
Ich finde das schon arg- was da steht.
***
Vom Vermieter können zu Unrecht geleistete Kosten der Unterkunft und Heizung grundsätzlich nicht zurück gefordert werden.
Wie das Sozialgericht Karlsruhe jetzt entschied, können vom Leistungsträger zu Unrecht erbrachte Kosten der Unterkunft und Heizung auch dann, wenn die Leistung direkt an den Vermieter ausbezahlt worden ist, grundsätzlich nur vom Hilfebedürftigen und nicht vom Vermieter zurück gefordert werden.
http://www.rechtslupe.de/sozialrecht/hartz-iv-keine-rueckforderung-vom-vermieter-317939
Der Vermieter hat ja nun auch den Vertrag- und müsste ja merken, wenn er mehr bekommt.
Das so etwas überhaupt passieren kann- finde ich stümperhaft.
Eine Miete verändert sich doch nicht einfach so.
@hartzmussweg
Ach unserer ” **** ” ist wieder Da….
Nein ich bin nicht rot geworden bei so Dummen kommentare wie von dir
kann man nur Mitleid haben und ich hoffe das du es eines tages schaffst
dein Gehirn auch mal zu benutzen.
Leider haben solche Menschen wie du nicht viel vom Leben.
Leben nur für den Hass das kann keine einstellung sein.
danke julchen, wir bekommen vom krankenhaus den arztbrief am samstag , da steht dann alles drin, habe vorhin mit einer sozialarbeiterin telefoniert u die sagte dass dieses essen zum mehrbedarf gehört u will uns helfen und das mit dem vorgesetzten dort klären.wegen den medikamenten ist es echt nett, ferro sonol hab ich gekauft bevor die kleine ins kkh kam, am teuersten sind die hautsalben u tinkturen, auch da will sich diese dame einsetzen, danke dass du deine hilfe angeboten hast, falls was ist maile ich dir, bin gespannt ob ich morgen schon was weiß.
@roter ritter
das könnt ich so nicht behaupten, lach, ich hab ne ganze Menge von und in diesem Leben…und wie das mit dem Hass ist, weiß ich nicht, das mußt Du besser wissen, wenn ich deine Kommentare anseh, da springt der Hass, die Frustration und die schlechte Laune ja förmlich raus….
So ein schönes Wochenende (das macht für Dich keinen Unterschied, ich weiß schon) aber Leute , die arbeiten, haben sich das so angewöhnt, das zu wünschen….
Gezielt falsch beraten, um später zu sanktionieren.
@ Pjatrus
:-))
@ ich
das ist ja schön, wenn die Sozialarbeiterin Dir hilft. Normalerweise gibt es diese Hilfen auch in jeder Stadt. Auch wenn Menschen generell mit Situationen nicht klar kommen, oder bei schriftlichen Dingen, etc.
Nur mal für die Allgemeinheit gesagt.
Alle Gute für Dein Kind.
73.hartzmussweg-last doch den links liegen nicht reagieren der gehört doch nicht zum Thema
an die Moderation……also ich würde den Kommentar Nummer 60 als Drohung auffassen ….und das ist hier erlaubt ja? soll ich dem nächsten dann schreiben, wenn ich seine Adresse raus find, fahr ich hin und knöpf ihn mir vor…… findet die Moderation das gut???? und wozu ist sie hier??
77
die Moderation….
Um so Dummschwätzer wie Dich raus zu werfen! Weil Du nichts anderes machst als Hier Menschen die Dir nicht in den Kram passen zu beleidigen.
Nur die Moderatoren wollen sicher das Du Deinen Frust lieber schreibst und nicht wo anders ablässt. Hier ist auch sicherer für Dich oder würdest Du so mit Deinen Arbeitskollegen diskutieren?
77.hartzmussweg-für deine Auffassungsgabe bist du selbst verantwortlich dafür sind andere nicht zuständig.
Wenn du etwas nicht verstehst oder deine Auffassungsgabe es nicht zulässt bist du hier verkehrt.
Also ich hab damals meine Miete vom Amt überweisen lassen….war für mich einfach bequemer…so hab ich nix mit zu tun und wenn was schiefläuft, dann ist das nicht mein Bier. Ist natürlich jedem seine Sache…wenn Mietkürzungen zu befürchten sind, dann sollte man das natürlich lassen. Meine Bude ist aber trocken und komplett ohne Mängel….und solange ich hier genug Spinnen in der Bude habe und meine Hausspinne Tarantella hier rumrennt ist alles OK…ich wohne im Dachgeschoß und würde sofort ausziehen, wenn hier keine Spinnen wären…die gehen nur dahin, wo es trocken ist und wenn die weg sind, ist es irgendwo nass.
Aber wie gesagt…das ist jedem selbst überlassen. Ich hab das damals so geregelt und würde das auch wieder machen, wenn ich ALG2 beantragen muss. Derzeit würde ich zum Glück wieder in ALG1 fallen, wenn es soweit wäre.
Aber ist schon ne Frechheit, dass die einen schlecht beraten um dann am Ende sanktionieren zu können. Ich würde so ne Art Beratungsprotokoll einführen, was beide zu unterschreiben haben. Wenn dann rauskommt, dass falsch beraten wurde, dann kann man anhand des Protokolls nachvollziehen, dass nicht der ALG2-Bezieher Schuld trägt, sondern die Arge und damit darf nicht sanktioniert werden. Nicht nur die ALG2-Bezieher sollten kontrolliert und sanktioniert werden bei Fehlern, sondern auch die Berater der ARGE…die sollten das dann an ihrem Gehalt spüren und zwar deutlichst. Wer schlechte Arbeit macht, wird auch schlechter bezahlt….ganz einfach. Aber man gewinnt ja den Eindruck, dass ALG2-Bezieher mit Absicht schlecht beraten werden um dann zu sanktionieren und wieder Geld zu sparen.
Ich kann nur jedem raten immer einen Anwalt hinzuzuziehen, der die Gesetze ins normaldeutsche übersetzt…die wenigsten ALG2-Bezieher haben ein Jura-Studium absolviert und blicken da noch durch….das ist selbst mit nem Realschulabschluss schon fast unmöglich und mehr haben die meisten Berater auch nicht. Ich hab mir die Gesetze immer “übersetzen” lassen, wenn ich die nicht verstanden habe….und dem Berater dann um die Ohren gehauen…so dass ich quasi meine Beratung selbst durchgeführt habe…was an sich schon ein Ding der Unmöglichkeit ist. Aber so wurde ich nie sanktioniert. Ich habe auch nie angerufen…ich war immer selbst da und hab mir alles schriftlich geben lassen….zur Not vom Teamleiter. Man darf den Beratern nicht vertrauen…die wollen sicher auch nur Kohle auf Seiten der ARGE sparen und das natürlich auf Kosten der ALG2-Bezieher. Wenn man nicht fordert, dann werden die schweigen….so einfach ist das. Kein Berater wird einem Möglichkeiten aufzeigen mehr Geld im Monat zu haben. Kein Berater wird auf Schlupflöcher hinweisen….sogenannte Gummiparagraphen. Das muss man selbst machen…leider.
Tut man es nicht….dann wird man ausgenutzt,kurzgehalten und am Ende sanktioniert und kann nichts dagegen machen. Absicherung nach hinten ist IMMER nötig…wer vertraut, der hat verloren….das ist traurig….aber leider wahr. Zuviele gehen den einfachen Weg des Anrufs…und haben dann nichts in der Hand. Ich hab mir zumindest die Mailadresse geben lassen….so konnte ich mein Team direkt ansprechen und hatte auch noch nen schriftlichen Nachweis.
@Steffen
Das mit dem Beratungsprotokoll ist an und für sich eine gute Idee. Ich bezweifle aber, dass die sowas unterschreiben – die weigern sich einfach. Außerdem kriegt man spätestens dann den Vermerk “widerspenstig” in die Akte. Aber ich werd´s trotzdem bei gegebenem Anlaß probieren.
@wühlmaus
also mir haben die das immer unterschrieben….ohne Probleme…ansonsten —> Teamleiter
Die haben auch nur Angst den Job zu verlieren…und das kann man schon ein wenig ausnutzen…und die Drohung mit der nächsthöheren Instanz zieht da immer ganz gut.
Aber die Probleme gab es einfach nicht…ich habe mitgeschrieben…stichpunktartig und es dann gegenzeichnen lassen. Es entsprach ja der Wahrheit und die kann auch ein Berater unterschreiben. Aber so ein Protokoll allein bringt es nicht….man muss die Berater auch auf die Gesetze hinweisen…auf sein gesetzlich verankertes Recht bestehen, was das Wissen um diese Gesetze voraussetzt. Also der Anfang liegt immer darin, sich die ALG-Gesetze (zur Not mit Hilfe eines Anwalts) durchzulesen…was sicher erstmal Arbeit bedeutet. Aber so kann man auch nicht übers Ohr gehauen werden. Der Berater sieht…das der “Kunde” nicht unvorbereitet ist und sich genau auskennt…sich quasi nichts vormachen läßt und seine Rechte und natürlich auch Pflichen kennt. Vorbereitung ist alles…das erleichtert vieles…auch wenn es mal Arbeit bedeutet. Es ist aber sinnvoll angelegte Zeit. Darum hatte ich auch weit weniger Probleme mit meinen Beratern…ich war niemals unvorbereitet und habe überlegt argumentiert…mich vorher erkundigt…alles schriftlich gemacht und mich abgesichert. Ich bin aber auch auf vorgeschlagene Kompromisse eingegangen und habe eine Menge Eigeninitiative gezeigt. Somit hatte ich eigentlich keinerlei Probleme mit der ARGE oder den Beratern. Und wenn die versucht haben mich falsch zu beraten, konnte ich schon mit dem entsprechenden Gesetz gegenhalten….und der Berater hat es nachgelesen und musste dann zustimmen. Einfache Sache sowas. Es kann so einfach sein, wenn man einfach nachdenkt und sich genau vorbereitet. Und jeder Termin bei der ARGE wird weit vorher angekündigt…so das man genug Zeit hat sich vorzubereiten.
Bei mir stand dann sicher die Bemerkung “Vorsicht,kennt sich genau aus!” in der Akte *lach*
Das ist ja für mich nicht negativ…eher für die ARGE *fg
ich finde es übrigens immer wieder erstaunlich, wie schnell Menschen die anderer Meinung sind in die Kategorie “Nazis” gesteckt werden….
Ich hab zwar ne Glatze aber nur weil ich zu faul bin mir die Haare zu kämmen *lach* Ich habe meine Meinung…und diese vertrete ich auch mit sachlichen Argumenten. Es spielt keine Rolle ob ich arm oder reich bin….ob ich arbeiten gehe oder nicht. Meine meinung wird das nicht beeinflussen. Ich finde nicht alles gut, was in diesem Staat passiert…und ich finde es auch nicht gut, was teilweise unter dem Deckmantel HARTZ4 passiert…aber in vielen Punkten kann man selbst Abhilfe schaffen….durch Studium der Gesetze, so dass man durchsetzen kann, was man will…Bescheid weiß. Wissen ist Macht…und nicht Geld ist Macht. Ich weiß was ich will und ich weiß wie ich es erreichen kann…und setze das konsequent für mein Leben um. Auf die Reichen zu schimpfen bringt mich im Leben keinen Schritt weiter. Neid und Hass sowie Ignoranz waren schon von jeher stärkere Triebfedern als Verständnis und Toleranz. Es ist erschreckend mit welchen (teilweise unsachlichen,undurchdachten und unlogischen) Argumenten hier brutal aufeinander geschossen wird…nur um seine (teilweise radikale) Meinung durchzuboxen.
was soll das Gejammer hier in der Mailiste.
Ich war auch mal Hartz 4 Empfänger.
Habe mich nicht lange mit den Sachbearbeiter/innen rumgeärgert.
Habe mich an den Petitionsausschuss der deutschen Bundestages gewand.
Dauert eine Weile bis Antwort von denen kommt, doch mir ist niemand mehr blöd rüber gekommen.
Ganz im Gegenteil; ich wurde von unerwünschter Sachbearbeitung, auf mein Anschreiben hin, “befreit”.
Ein Fall Sachbearbeitung wollte mir nicht gewünscht Auskunft erteilen. Habe nur darauf hingewiesen daß sie sich meine Akte anschauen soll. Dank ihrer internen Mitteilungen hatte jene Person augenblicklich Zeit für mich.
Beschwerden beim Petitionsausschuss bitte immer ganz konkret darstellen
Schaut nach bei: http://www.deutscherbundestag.de
Rubrik; Petitionsazsschuss
solch Eingabe wirkt Wunder.
Eure Sachbearbeitung wird ganz klein, höflich, zuvorkommend