Einkommensverhältnisse: Ex-Partner hat bei unwahren oder unvollständigen Angaben keinen Anspruch auf Geschiedenenunterhalt
Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg (OLG) ist der Anspruch auf Geschiedenenunterhalt im Falle unwahrer beziehungsweise unvollständiger Angaben über tatsächlich erzielbares Einkommen zu verneinen (Az.: 9 UF 85/08).
In dem vom Gericht zu bewertenden Fall ging es um eine geschiedene Ehefrau, die im Rahmen verschiedener Gerichtsverfahren fehlerhafte oder unvollständige Angaben zu ihrem Einkommen gemacht hatte. Ihr unterhaltsverpflichteter Ex-Mann verweigerte daraufhin die weitere Zahlung von Geschiedenenunterhalt.
Das OLG stellte fest, dass es dem Unterhaltsverpflichteten nicht mehr zumutbar sei, Unterhalt zu zahlen. Auch nach der Scheidung seien die Ex-Partner zu nachehelicher Solidarität verpflichtet. Fehlerhafte als auch unvollständige Angaben würden eben diese Solidaritätspflicht verletzen. Zudem sei die strafrechtliche Relevanz bewusst falscher Angaben zu beachten. Der Straftatbestand des (Prozess-)Betruges werde dabei erfüllt.
- Bei neuer und verfestigter Lebensgemeinschaft geht der Unterhaltsanspruch verloren
- Unterhalt: Erster und zweiter Ehepartner werden gleichbehandelt
- BGH konkretisiert Unterhaltsrangfolge zwischen Ehepartner und Ex-Ehepartner
- Unterhaltspflicht: Beruflich bedingte Fahrtkosten müssen notfalls reduziert werden
- Unterhalt: Angespannte Finanzlage kein Grund Unterhaltszahlungen auszulassen
am 13.07.2009 um 08:18 Uhr
Es tut sich endlich was auf dem Scheidungsmarkt. Nicht schlecht dieses Urteil, dadurch werden die Rechte, vieler Unterhaltspflichtige, gestärkt!
TOLL!
am 14.07.2009 um 14:28 Uhr
Endlich geht es mal den Richtigen an den Kragen. Es kann ja nicht sein, dass einige Frauen meinen, dass der Ex ihr Leben für immer finanzieren soll.
Wer Geld will, der soll dafür arbeiten.
Weiter so!
am 08.08.2009 um 01:05 Uhr
Frauen und arbeiten? Was ist das denn für ein Unsinn! Die Frauen sind emanzipiert, da brauchen sie doch nicht mehr zu arbeiten. Dafür haben sie schließlich ihren männlichen Sklaven. Einmal geheiratet, immer versorgt! Wenn ein Mann so etwas macht, dann ist er ein Heiratsschwindler und landet im Knast. Wenn aber ein Weib einen Mann wegen des Geldes heiratet und dann betrügt und verläßt, dann ist selbstverständlich immer der Mann schuld und muß dafür lebenslang büßen bzw. zahlen. Das ist Gleichberechtigung, meine Damen und Herren!
Ja, ja, auf diese Weise werden die armen Frauen seit Jahrzehnten von den bösen Männern unterdrückt. Wenn ein Richter dieser armen unterdrückten Frau nun den Unterhalt verweigert, dann ist natürlich ganz klar warum: Er ist selbstverständlich ein Frauenfeind!
Frau Alice Schwarzer, wo bleiben Sie, ein Frauenfeind treibt hier sein Unwesen. Bringen Sie diesen bösen Mann in schwarzer Robe bitte sofort vor Ihr öffentliches Feministinnentribunal!
am 12.09.2009 um 12:30 Uhr
Richtig so, endlich tut sich mal was.
Bei mir liegt der Fall ähnlich, meine Ex will trotz eines neuem Lebenspartner, der der Grund unserer Trennung war und auch schon bei Ihr wohnt, Unterhalt.
Sie geht sogar 128 Stunden, für angebliche 384€ arbeiten. Für so einen Stundenlohn geht doch keiner mehr arbeiten.
Prozeßbetrug nennt man das, wenn´s vor Gericht geht.
Hoffentlich reagiert der Richter auch richtig darauf, denn es muß ja mal gesagt werden, warum dürfen Frauen bei Ihrem Einkommen so dermaßen Lügen, obwohl die Männer immer sofort Ihre Lohnnachweise vorlegen müssen.
Ausserdem, mit welchem Recht sollen Frauen, die sich einem neuen Stecher zulegen und von Ihrem eigenen Mann nicht mehr wissen wollen, überhaupt Unterhalt verlangen dürfen. Die Kohle ist aber immer noch gut genug für Sie.
Frauen sollten genau wie alle arbeiten gehen und sehen wie´s ist. Vielleicht erkennen dann einige wie gut es Ihnen eigentlich ergangen ist.
Ich hoffe das sich da noch einiges tun wird, damit wenn´s nicht mehr funktioniert nicht immer die Männer bluten müssen.
Wünsche Euch ein schönes WE.
LG der Mike
am 13.09.2009 um 09:41 Uhr
Mein Ex hat mich wegen ner Anderen mit 2 Kids sitzen lassen. Eigentlich wollte ich nach der Elternzeit wieder voll in meinen Beruf zurück. Ich habe Bäcker gelernt, mein Plan war, dass ich Nachts arbeiten gehe, während er auf die Kinder aufpasst (Während sie schlafen könnte man es einem Mann ja zutrauen), er wär Tagsüber arbeiten gegangen, während ich auf die Kinder aufpasse. So weit so gut. Dann hat er uns verlassen, von heute auf morgen. Sein Chef fälscht für ihn Lohnabrechnungen, ich weiss dass, weil sein Chef das auch schon während unserer Beziehung gemacht hat (für´s Amt). Deshalb bekomm ich für meine Kinder WENIGER als den MINDESUNTERHALT, obwohl ich eigentlich auch Unterhaltsberechtigt wäre, bekomm ich für mich gar nichts. Er hat ja angeblich so wenig Geld, kauft sich aber alle 2 Jahre ein neues Auto und fliegt jedes Jahr mit seiner neuen Frau nach Asien in den Urlaub für mehrere Wochen. Da ich Nachts keine Betreuungsmöglichkeiten habe, kann ich in meinen erlarnten Beruf nicht zurück, Umschulung ist teuer und wird vom Amt leider nicht übernommen, ich wohn auf den Land, dort ist es eh schwieriger Arbeit zu finden, einen Umzug in die Stadt wird vom Amt nicht bewilligt. Habt ihr Männer euch vielleicht schon mal überlegt, dass es für eine Frau mit zwei kleinen Kindern (meine sind jetzt 5 & 7) verdammt schwierig ist eine Stelle zu bekommen. In der Kita könnte ich meine kleine Tochter von 07:30 bis 16:30 Uhr unterbringen, doch in der Schule gibt es ein solches Betreuungsangebot leider nicht. EINEN MANN WERDE ICH MIR JEDENFALLS NIE WIEDER ANSCHAFFEN, ehr hack ich mir beide Beine ab.
am 18.03.2010 um 15:44 Uhr
ich bin verheiratet und ich habe 2 kinder und ich zahle ich ein kredit von166 monatlich und ich verdiene ich 1600 Euro vie viel solte ich unterhalt zahlen