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Der Deutsche Bundesrat plant die Zuganghürden für den Erhalt von Beratungshilfe, dem Gegenstück zur Prozesskostenhilfe im außergerichtlichen Rechtsstreit, zu erhöhen und im Zuge dessen die Zuzahlung für anwaltliche Beratungstätigkeiten von bisher 10 Euro auf 30 Euro zu erhöhen.
Vorgesehen ist ebenfalls eine für die Bewilligung des Antrags notwendige Einwilligung in die Übermittlung von personenbezogenen Daten, die bei anderen Behörden zum Antragsteller vorliegen.
Das Ausgabevolumen für Leistungen der Beratungshilfe liegt derzeit bei etwa einem Euro pro Kopf und Jahr und erreicht damit vergleichsweise geringe 86 Millionen Euro jährlich.
Scharfe Kritik klang zu diesen Plänen von Deutschen Anwaltsverein (DAV) im Rahmen des 67. Deutschen Juristentages in Erfurt an. Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des DAV teilte mit, diese Summe lasse sich nicht weiter zusammenkürzen. Zudem müsse sich der Gesetzgeber fragen, warum sich zahlreiche Betroffene erfolgreich vor Gericht gegen komplexe Gesetze, wie beispielsweise die Hartz IV Gesetzgebung, wehren würden. Die Anwaltschaft sei jedenfalls bereit diese Tätigkeit als gesellschaftlichen Beitrag wie bisher weiter mit geringster Kostendeckung fortzusetzen.
Durch die Erhöhung des Eigenanteils, haben immer weniger Geringverdiener die Möglichkeit, ihr Recht
einzufordern. Wenn das Geld nicht für die Bestreit-
ung des Lebensunterhaltes mehr reicht, wo sollen
dann die 30.- € abgezweigt werden. Unser Staat
wendet sich von der Demokratie immer mehr ab und
verfällt in den Zweiklassenstaat, wo Wahrheit und
Recht käuflich wird.
genau das ist das Ziel damit sich Hartz IV Empfänger nicht mehr Wehren können. ich würde auch die 30 Euro Aufbringen um mein Recht durchsetzen zu können. Ich habe mich gerade mit Anwaltlicher Hilfe Erfolgreich gegen einen Hartz IV Bescheid zur wehr gesetzt
wie meine Vorgängerin schon schreibt, das können die Armen der Ärmsten nicht mehr ihr Recht einfordern, da können die Ämter mit den Armen ALG 2 Beziehern noch mehr Streiche spielen
Da muss sich doch ein jeder fragen,weshalb die Regierung diese neue Verordnung erlässt.
Aber ist doch klar die kommen einfach nicht mit der Flut von tausenden Klagen hinterher.Die sollten endlich einsehen, das Hartz 4 gescheitert ist. Bürgergeld ist das neue Stichwort.
Ich bin alleinstehend und lebe am Existenzminimum (ALG II). Ich habe zwar eine Rechtsschutzversicherung mit Anteil. Ich habe nur 200€ zum leben und würde lieber Hungern, als auf darauf die Versicherung zu verzichten. Dann hat man überhaupt keine Chance mehr, sich zu wehren. Alleine schon die ganzen Anträge für die Beratungshilfe, lassen ein ja förmlich verzweifeln. Ich habe ganz schlechte Erfahrung mit einen Beratungsgutschein. Die Anwältin hatte mich gar nicht oder nur schlecht beraten und das Verfahren regelrecht in den Sand gesetzt. Ich hatte nur Nachteile.