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Das Bundessozialgericht will sich noch dieses Jahr mit der Hartz IV-Versorgung für Kinder beschäftigen

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II 13.03.2008 um 06:13 Uhr
Autor: ds

Nach einem Bericht aus der Wochenzeitung „Die Zeit“ will das Bundessozialgericht noch im Jahre 2008 die Frage klären, ob der Regelsatz für Kinder nach Hartz IV richtig bestimmt worden ist oder nicht. Laut Peter Udsching, dem Vorsitzenden Richter des Bundessozialgerichtes habe man es versäumt, auf die Grundbedürfnisse der Kinder in angemessener Weise einzugehen.

Die pauschale Festlegung, dass ein Kind 60% des Regelsatzes für Erwachsene erhält, wird so also wohl nicht stehen bleiben. Aus juristischen kreisen wird zudem Kritik laut, dass die Hartz IV Sätze an die Renten gekoppelt sind und sich somit nicht an der Inflationsrate orientieren. Dies führt offensichtlich zu dem Problem, dass die Kaufkraft und damit auch das reale Einkommen der Hartz IV Empfänger stetig sinkt, weil die Renten trotz Inflation nicht steigen.

Es bleibt also abzuwarten, wann und wie das Bundessozialgericht über diese Fragen entscheidet. Das Änderungen anstehen werden, ist nach den Aussagen, die der Vorsitzende Richter Udsching getroffen hat, jedoch relativ eindeutig.


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3 Kommentare zu 'Das Bundessozialgericht will sich noch dieses Jahr mit der Hartz IV-Versorgung für Kinder beschäftigen'

Kommentare als RSS oder TrackBack von 'Das Bundessozialgericht will sich noch dieses Jahr mit der Hartz IV-Versorgung für Kinder beschäftigen'.

  1. sabrina

    am 13.03.2008 um 13:32 Uhr

    hallo
    ich möchte gerne hartz4 empfangen
    was muss ich tun?

  2. sindy

    am 18.03.2008 um 14:33 Uhr

    ich hoffe doch das deutschland endlich die kinderarmut sieht die mittlerweile hier herscht.
    ich bekomme immer mehr ein hass auf die Politiker die sich die taschen voll packen mit geld und wir Bürger immer tiefer in unsere tachen greifen sollen um die zu finanzieren. Doch wenn mann in Harz 4 rutscht eigentlich nichts zu erwarten hat nur aroganz von den arbeitsämtern und gelächter.

  3. Jana

    am 22.04.2008 um 20:06 Uhr

    Die HarzIV-Sätze für Kinder sind nicht realistisch. Kinder haben durch ihr Wachstum, ihre Entwicklung und damit sie nicht minderwertiger gestellt sind, einen höheren Bedarf, dem nicht Rechnung getragen wird. Die Kosten für Bildung und Förderung (vorallem im Familienrahmen) sind eigentlich nicht vorgesehen. Das bezieht sich auch auf den Wohnraum. Ein Paar benötigt weniger Platz als ein Elternteil mit Kind, Stichwort persönlicher Raum für beide. Deshalb geht es in vielen wirtschaftlich armen Haushalten nur noch um Ruhigstellung statt um Horizonterweiterung! In dieser Beziehung sind wir ein Entwicklungsland und brauchen dringend Abhilfe!

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