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Über die Hälfte aller Hartz-IV-Klagen ist zumindest teilweise erfolgreich

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 13.10.2009 um 21:19 Uhr

Der Berliner Sozialrichter Michael Kanert hat darauf hingewiesen, dass 52 Prozent der gegen ALG II Bescheide gerichteten Klagen zumindest teilweise erfolgreich gewesen seien. Insgesamt wären im ersten Halbjahr 2009 annähernd 70.000 Hartz-IV-Klagen erhoben worden.

Nach Worten des Richters müsse die hohe Fehlerquote bei den Entscheidungen der BA-Mitarbeiter als beunruhigend bezeichnet werden. Die Ursache für diesen Mißstand sei seiner Meinung nach in der Struktur der Jobcenter zu suchen. So sei zwar eine tiefgreifende Reform des Sozialrechts beschlossen worden. Allerdings habe man sich
viel zu wenig darum gekümmert, wer diese eigentlich umsetzen soll.

Darüber hinaus kritisierte Kanert das nicht richtig funktionierende Computerprogramm der Bundesagentur für Arbeit. Als Beispiel hierfür nannte er einen Fall aus seiner richterlichen Praxis. Ein Jobcenter hätte einmal vier Bescheide erlassen, bis endlich geklärt gewesen sei, wie viel Einkommen auf den Regelsatz angerechnet werden
müsse. Zunächst sei die Behörde von 160 Euro ausgegangen. Am Ende hätte man sich auf 3,56 Euro festgelegt.

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bisher 2 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Ossi am 15. Oktober 2009 um 09:04 Uhr

    ja..und wenn man den zeitgeist der nation beäugt, haben die richter in jedem dieser fälle falsch entschieden , stimmts?

  2. Nica  (Website)  am 9. März 2010 um 12:05 Uhr

    Kann mir eventuelle jemand bei meiner Frage helfen; ich habe mich Arbeitslos- Arbeitssuchend gemelde, dies wurde nach 6 Wochen bearbeitung abgelehnt da ich die Anwartschaft nicht erfülle. Nun habe ich mich bei der Arge gemeldet allerdings erkennen diese die Zeit meiner Meldung beim Arbeitsamt nicht an, d.h. ich habe mehr als 6 Wochen leerlaufzeiten bzg meiner KKK und diese wollen natürlich von mir den Beitrag für die Versicherung. Weiss jemand etwas über so eine Situation?

    Danke

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