Über die Hälfte aller Hartz-IV-Klagen ist zumindest teilweise erfolgreich

Der Berliner Sozialrichter Michael Kanert hat darauf hingewiesen, dass 52 Prozent der gegen ALG II Bescheide gerichteten Klagen zumindest teilweise erfolgreich gewesen seien. Insgesamt wären im ersten Halbjahr 2009 annähernd 70.000 Hartz-IV-Klagen erhoben worden.

Nach Worten des Richters müsse die hohe Fehlerquote bei den Entscheidungen der BA-Mitarbeiter als beunruhigend bezeichnet werden. Die Ursache für diesen Mißstand sei seiner Meinung nach in der Struktur der Jobcenter zu suchen. So sei zwar eine tiefgreifende Reform des Sozialrechts beschlossen worden. Allerdings habe man sich
viel zu wenig darum gekümmert, wer diese eigentlich umsetzen soll.

Darüber hinaus kritisierte Kanert das nicht richtig funktionierende Computerprogramm der Bundesagentur für Arbeit. Als Beispiel hierfür nannte er einen Fall aus seiner richterlichen Praxis. Ein Jobcenter hätte einmal vier Bescheide erlassen, bis endlich geklärt gewesen sei, wie viel Einkommen auf den Regelsatz angerechnet werden
müsse. Zunächst sei die Behörde von 160 Euro ausgegangen. Am Ende hätte man sich auf 3,56 Euro festgelegt.