Jobcenter rebellieren gegen Bildungspaket für Kinder

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 13.10.2010 um 15:57 Uhr

Die Kritik an dem von der Bundesregierung geplanten Bildunspaket für Kinder aus Hartz IV Familien reißt nicht ab. Nach einem Bericht der “Süddeutschen Zeitung” (SZ) äußert die Bundesagentur für Arbeit (BA) in einer internen Stellungnahme an das Arbeitsministerium ihre Bedenken.

Die BA fühlt sich demnach mit der Umsetzung des Bildungspakets überfordert. Insbesondere die angedachten Gutscheine würden mit einem “erheblichen Mehraufwand” einhergehen. Daher sollte in Betracht gezogen werden, die Verwaltung des Bildungspakets den Kommunen und Landkreisen zu überlassen, weil jene aufgrund größerer Erfahrung mit hilfsbedürftigen Kindern “diese Dienstleistung effizienter und kostengünstiger erbringen” könnten.

Ansonsten wären für die Langzeitarbeitslosen weniger Mitarbeiter da, “was zu einer faktischen Verschlechterung der Betreuung” führen würde.

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bisher 21 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Lord am 13. Oktober 2010 um 16:19 Uhr

    Ja die Jobcenter kriegen es so schon nicht gebacken… Das Bildungspaket ist wieder so ein müll… Wenn wenigstens alle Kinder davon was hätten, aber so wird klar gemacht, wer Bürger 3. ter Klasse ist! Das GG wird mit Füßen getreten und ignoriert wo es nur geht… Traurig!

  2. Julchen am 13. Oktober 2010 um 16:48 Uhr

    Wegen der lumpigen paar Euro so einen Verwaltungsakt- is doch blödsinnig.

    Auf wieviel Ämtern sollen den die Leute noch rumrennen, um die Dinge zu bekommen, die ihnen zustehen?

    Die ARGEn kriegen so oder so nix gebacken, jeder SB hat an die 150 Leute und mehr zu “betreuen”. Mich haben sie ja vom Hals, weil ich nur auf Wunsch “betreut” werde. So ist 1 Terminplatz mehr zur Verfügung. Aber ohne Termin kann man nicht hin, das heisst eine Mutter müsste wegen jedem Fitzel einen neuen machen- und evtl. wieder neues Fahrgeld haben müssen.

    Schwachsinn von der Leyen PUR.

  3. Streetfigther am 13. Oktober 2010 um 17:51 Uhr

    Das war von Anfang an nur lächerlich.Eine Frau die in der Suppenküche Essen ausgibt,was soll da kommen außer eine Verhöhnung und 5 Euro!

  4. Julchen am 13. Oktober 2010 um 19:29 Uhr

    Von der Leyen korrigiert Bildungspaket

    Der Protest der Jobcenter zeigt Wirkung: Ursula von der Leyen will beim Bildungspaket für Hartz-IV-Familien nachbessern. Weite Teile der Organisation, zum Beispiel Suche und Zahlung von Nachhilfe, soll an die Kommunen übertragen werden.

    Die Kommunen sollen nun die Möglichkeit erhalten, anstelle der Jobcenter den Zuschuss zum Schulessen, zur Nachhilfe und für Vereinsmitgliedschaften zu organisieren. „Da wo die Kommune es möchte, kann sie die Verantwortung für die Umsetzung übernehmen“, sagte Sozialministerin von der Leyen am Mittwoch. Die Kosten erstatte der Bund.
    http://www.focus.de/politik/deutschland/hartz-iv-von-der-leyen-korrigiert-bildungspaket_aid_561926.html
    kompletter Text hier.

  5. ich am 13. Oktober 2010 um 21:11 Uhr

    “Ansonsten wären für die Langzeitarbeitslosen weniger Mitarbeiter da, “was zu einer faktischen Verschlechterung der Betreuung” führen würde”

    was für eine betreuung? schlechter geht doch schon gar nicht mehr. wenn ich heute wegen mehrbedarf hingehe wegen etwas was im katalog steht, bekomm ich zur antwort, der antrag wird nicht entgegengenommen, ich weiß von nix.

  6. Streetfigther am 14. Oktober 2010 um 11:00 Uhr
  7. Streetfigther am 16. Oktober 2010 um 14:38 Uhr

    Wahrscheinlich verschiebt soch alles von dem sowiso niemand etwas hätte!
    Politiker müssen nach Leistung bezahlt werden1
    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/spd-hartz-iv-reform-verschiebt-sich-465333.php

  8. Streetfigther am 16. Oktober 2010 um 15:39 Uhr

    Das muß mehr werden in Hannover und in Berlin,die von den Massenmedien verblendete Bevölkerung muß aufgeklärt werden sonst trifft es sie selbst!
    http://www.youtube.com/watch?v=HaBsTG5wVDw

  9. Streetfigther am 17. Oktober 2010 um 11:42 Uhr

    So müssten auch die Hartz IV Proteste abgehen und stärker werden.

    http://www.derwesten.de/nachrichten/Polizei-in-Stuttgart-raeumt-besetzten-Bahnhof-id3838004.html

  10. Streetfigther am 18. Oktober 2010 um 13:14 Uhr

    Die Jooobcenter rebellieren aber noch woanders!
    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-arge-zwickau-land-lehnt-beistaende-ab-4634.php
    Am 12.diesen Monats wo meine Fallmanagerin mal wieder mit mir über meine Berufliche Zukunft sprechen wollte(das wollte ich eigentlich auch)hatte sie plötzlich keine Zeit mehr schob mir den EGV Wisch über den Schreibtisch mit der Bemerkung-erst muß ich unterschreiben,dann sie-weil ich die letzte EGV nicht unterschrieben habe.Ansonsten kürzen sie die Leistung auf 0.Ich habe natürlich nicht unterschrieben wei §15 SGB II eine ganz eindeutige Aussage trifft.
    Hier hätte man einen Beistand gebraucht.
    Bei meinem Anwalt haben wir dann die EGV ohne Unterschriften kopiert danach habe ich und dann sie unterschrieben und 2 Tage später habe ich einen Änderungsantrag mit wichtigem Grund gestellt.Ändert sie die EGV nicht verklage ich sie,erlässt sie einen Verwaltungsakt verklage ich sie auch.
    EGVs sind unsere Rechte,das sollte jeder bedenken und jeder Sozialrichter wird mit einer unterschriebenen EGV Probleme bekommen,wenn man nicht nachweisen kann das sie mit Androhungen von Sanktionen entstanden ist.
    Deshalb aufgepasst solange der §31 nicht abgeschafft ist sonst kann es sehr schwirieg werden!
    Das sind nur Erfahrungen die nur auf meinen Fall anwendbar sind.Jeder muß selbst entscheiden was er tut.Es ist aber alles im §15 SGBII nachzulesen und Änderung der EGV steht in der EGV selbst.Man muß ja kein Geld verlieren nur weil der Argemitarbeiter einen über den Tisch ziehen will.
    Deshalb wollen die Argen auch keinen Beistand dulden!

  11. Duden141 am 18. Oktober 2010 um 21:26 Uhr

    Streetfigther am 18. Oktober 2010
    Bei meinem Anwalt haben wir dann die EGV ohne Unterschriften kopiert danach habe ich und dann sie unterschrieben und 2 Tage später habe ich einen Änderungsantrag mit wichtigem Grund gestellt.Ändert sie die EGV nicht verklage ich sie,erlässt sie einen Verwaltungsakt verklage ich sie auch.
    EGVs sind unsere Rechte,das sollte jeder bedenken und jeder Sozialrichter wird mit einer unterschriebenen EGV Probleme bekommen,wenn man nicht nachweisen kann das sie mit Androhungen von Sanktionen entstanden ist.
    Deshalb aufgepasst solange der §31 nicht abgeschafft ist sonst kann es sehr schwirieg werden!

    Warum tun Sie das bzw. was soll das bringen (welches Ergebnis)?

    • Streetfigther am 19. Oktober 2010 um 12:22 Uhr

      Da muß jeder für sich selbst darauf kommen,weil jeder eine andere persönliche Situation hat.
      Aber allgemein kann man keine Forderungen stellen die gegen Gesetze verstoßen z.B.Straßenverkehrsrecht.
      Ein ICE Lokführer muß für diesen Job geeignet sein.

  12. Streetfigther am 19. Oktober 2010 um 16:56 Uhr

    Eine die es geschafft hat aus dem menschenverachtenden System rauszukommen und die weiß was fakt ist.
    Das zeigt deutlich das bundesweit mit den Argemitarbeitern etwas nicht stimmt und man in Wirklichkeit nur auf die Unterschrift unter die EGV aus ist um kürzen zukönnen.
    Gut das Sie es nicht vergessen hat obwohl sie sich damit nicht beschäftigen müsste.
    http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/cindy-fordert-mehr-respekt-vor-hartz-iv-betroffene-377331.php

  13. Lole am 19. Oktober 2010 um 20:49 Uhr

    zu Streetfigther

    ich finde die Sanktionen okay. wenn man Geld vom Staat erhält, dann hat man auch die Pflicht etwas für das Geld zu tun. Und wenn es so eine blöde EGV untrerschreiben ist. Das Problem ist dann aber, dass man mit der Unterschrieft Verpflichtungen eingehen muss und das scheint ein Problem für Dich zu sein oder?

    • Lucia am 21. Februar 2011 um 20:15 Uhr

      Sie haben das rechtliches Problem im Ganzen leider nicht verstanden.Die EGV sollte auf JEDEs PERSÖNLICH zutreffendes PROFIL angeschlossen werden.
      Das ist hier nicht der Fall.Die EGV mit der gearbeitet wird könnte auch ein Rundschreiben darstellen.Vereinbarungen – das sagt das Wort schon, sollten von beiden Parteien erarbeitet, verhandelt und abgeschlossen werden.
      Nötigung ist wohl auch im Amt nicht legal oder habe ich irgendetwas verpasst?

  14. Streetfigther am 20. Oktober 2010 um 10:53 Uhr

    Zo Lole-das ist auch nicht das Problem und aus Deiner Sicht magst Du recht haben.Wenn Arbeit da währe brauchten wir kein Hartz IV.Dann brauchten wir auch keinen Sanktionsparagraphen,keiner ist freiwillig in Hartz IV.
    Ich hoffe das dich die Sanktionen treffen und dann kannst du ja mal einen Beitrag schreiben wie die Zusammenhänge sind.
    Es mag Menschen geben die nicht arbeiten wollen,kann ich nicht nachweisen und halte ich für Gerüchte,aber Menschen die arbeiten wollen etws unterschreiben zu lassen wozu sie nicht in der Lage sind,oder das gegen Gesetze verstößt.kann man nicht unterschreiben.
    Sanktionen schaffen keinen Arbeitsplatz.1.und letzter Kommentar dazu.

  15. Mona am 20. Oktober 2010 um 12:49 Uhr

    Was für eine Dreistigkeit. Da haben die Jobcenter Angst das sie “zuviel” arbeiten müssen… Wäre das Argument jetzt wenigstens gewesen, das dieses blöde Bildungspaket nicht wirklich gut für die “Hartz4-Kinder” ist , weil man denen ja sonst gleich einen Stempel auf die Stirn machen könnte … Das regt mich SOWAS von auf !

  16. Lucia am 21. Februar 2011 um 20:24 Uhr

    Das Grundproblem ist einfach, das wir hier zu wenige Leute haben die das rechtlich immer gleich erkennen.Auch mangelndes Selbstbewußtsein läßt sie erstarren.Solange nicht für Aufklärung gesorgt ist und damit meine ich – verständliche Aufklärung für alle Betroffenen… solange warten wir auf einen Messias der die Leute erleuchtet und den Weg zu Massen-Sammelklagen weist.

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