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Der Staatsgerichtshof Hessen will seine Entscheidung über die Studiengebühren später fällen

Nachricht zum Thema sonstige Sozialleistungen vom 14.05.2008 um 01:21 Uhr

Der hessische Staatsgerichtshof hat angekündigt, sein Urteil über die Studiengebühren auf die zweite Juniwoche 2008 zu verschieben und die Entscheidung damit erst nach dem Beschluss des Landtags zu den Studiengebühren zu verkünden. Im Landtag gibt es momentan eine Mehrheit aus SPD, Grünen und der Linken, die die Studiengebühren komplett abschaffen möchte. Sollte die Abstimmung im Landtag also ergeben, dass die Studiengebühren abgeschafft werden, verliert das Urteil vom Staatsgerichtshof zumindest teilweise an praktischer Bedeutung.

Trotzdem bleibt es spannend, weil bei einer Entscheidung des Staatsgerichtshofes, die die Verfassungsmäßigkeit der Studiengebühren abspricht, auch die bereits gezahlten Studiengebühren zurückerstattet werden. Sollte dies passieren, wäre eine weitere Forderung der Linkspartei erfüllt, die dies von Anfang mit den Antrag zur Abstimmung packen wollte, was jedoch am Widerstand der SPD und den Grünen scheiterte, die keine Finanzierungsmöglichkeit sahen.

Ministerpräsident Koch ist vor der Abstimmung um Kompromissbereitschaft bemüht und hat vorgeschlagen, dass Hamburger Modell der nachträglichen Studiengebühren auch für Hessen anzudenken, was jedoch von SPD, Grünen und auch der linken abgelehnt wurde. So bleibt es also spannend um die Zukunft der Studiengebühren.

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