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ALG II: Fluthilfen werden nicht angerechnet

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 14.08.2010 um 04:35 Uhr

Das Bundesarbeitsministerium hat in einer Mitteilung versichert, dass Direkthilfen und Spenden für die Beseitigung von Hochwasserschäden bei der Berechnung des ALG II nicht als Einkommen bedarfsmindernd berücksichtigt werden sollen.

Laut einem Ministeriumssprechers diene die Nothilfe eindeutig einem anderen Zweck als der Bestreitung des Lebensunterhaltes. Folglich komme eine Wertung als Einkommen auf keinen Fall in Betracht. “Die zugrunde liegende Rechtsnorm ist Paragraf 11 SGB II”, so der Sprecher weiter.

Damit wurde einer Stellungnahme des Sprechers der sächsischen Landesregierung, Johann-Adolf Cohausz, widersprochen. Dieser hatte noch am Donnerstag mitgeteilt, direkte Hilfe in Form von Bargeld würde durchaus auf Hartz IV Leistungen bedarfsmindernd angerechnet.

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bisher 6 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Julchen am 14. August 2010 um 10:23 Uhr

    Das wäre ja auch noch schöner, wenns angerechnet würde, als hätten die Leute nicht genügend Probleme durchs Hochwasser!

    Sollte es doch so sein, das es angerechnet wird- dann gibt es nur ein Wort dafür !

  2. ich am 14. August 2010 um 10:57 Uhr

    über sowas denken die nach?
    das darf selbstverständlich nicht angerechnet werden.
    ist doch menschlich.

    das die überhaupt nachdachten, zeigt dass sie schonwieder in erwägung gezogen haben……

    aber so war das nach dem unverschuldeten brand auch bei uns. die wollten uns die versicherungssumme auch erst wegnehmen, aber nach einigem hin u her durften wir dann das geld behaklten und und was neues aufbauen.

  3. Streetfigther am 14. August 2010 um 17:56 Uhr

    Schlimm diese Überlegungen,weil von der letzten Flut bei einigen villeicht noch Kredite laufen und so manch einer inzwischen auf Hartz IV ist,Versicherungen fals vorhanden wollen auch nur Rendite machen.

  4. trienchen am 15. August 2010 um 08:16 Uhr

    Diesen Adolf müßte man raus jagen. Der hat sich wohl verlaufen was?

  5. rot am 18. August 2010 um 13:28 Uhr

    Keine Wertung als EINKOMMEN wird den Betroffenen nichts nützen. Bei einem Antrag auf neue Erstausstattung wird dann eben der Antrag abgelehnt, mangels BEDÜRFTIGKEIT.
    Aus diesem Grund ist eine immer brav bezahlte Hausratversicherung ebenfalls rausgeschmissenes Geld.

  6. Julchen am 19. August 2010 um 18:42 Uhr

    @ rot
    eine Erstaustattung gibts auch nur einmal.

    Wenn die Betroffenen Gelder aus der Versicherung bekommen, ( oder Kredit ) dann müssen sie davon die Dinge kaufen. Dafür ist es ja gedacht. Obs reichen wird- steht auf einem andern Blatt.

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