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ALG II: Verlust beim Verkauf einer Lebensversicherung ist zumutbar

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 14.09.2007 um 20:56 Uhr

Ein Bezieher von Arbeitslosengeld II muss seine Versicherung auch dann verkaufen, wenn der Verkauf einen verhältnismäßig hohen Verlust verursacht und der Rückkaufwert beim Verkauf deutlich unter der Summe liegt, die der Betroffene an Beiträgen eingezahlt hat.

Das entschied das Sozialgericht Duisburg in seinem Beschluss vom 16. August 2007 (AZ. S 17 AS 297/07 ER). Folglich muss ein Betroffener, entgegen einer Verwaltungsanweisung der Bundesagentur für Arbeit, seine Lebensversicherung auch dann veräußern, wenn durch den Verkauf ein Verlust von mehr als 10% des Vermögenswerts entsteht.
Ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger hatte dem Verkauf seiner Lebensversicherung widersprochen. Der Betroffene war der Auffassung, dass der Verkauf seiner Lebensversicherung unwirtschaftlich und damit nicht zumutbar sei. Die Versicherung hatte einen Gesamtrückkaufswert von 13.000 Euro. Allerdings hatte der Betroffene insgesamt über 17.700 Euro in die Versicherung eingezahlt. Der Verlust beim Verkauf der Versicherung lag somit bei über 4.700 Euro.
Die Richter des Sozialgerichts halten aber auch einen höheren Verlust für zumutbar. Ein Verkauf sei demnach nur dann unwirtschaftlich, wenn Vermögen “verschleudert werde.“. Allerdings läge der Verlust bei dem vorliegenden Fall bei etwa 25%. Nach Meinung der Richter würde hier kein Vermögen “verschleudert“ und der Verkauf und die Höhe des Verlusts sei damit auch tragbar.

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bisher 6 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Kathy am 15. September 2007 um 16:37 Uhr

    Das ist eine echte Dreistigkeit. So werden in einem sogenannten “Sozialstaat” die Leute, die schon ganz unten sind, auch schön unten gehalten! Als sozial kann man dieses Land schon sehr lange nicht mehr bezeichnen. Ein echtes Armutszeugnis für eine der führenden Wirtschaftsnationen in der Welt. Wie peinlich!

  2. Basti am 17. September 2007 um 11:13 Uhr

    @Kathy: Sie haben meine volle Zustimmung!

  3. Helmuth Derrant am 19. September 2007 um 00:53 Uhr

    Derri,
    am 19.09.2007 um 1:50 Uhr
    Ergänzend zu dem Beitrag von Kathy möchte ich noch aus- führen, daß solche unsoziale Forderungen unseres Staates in dem Verhalten gipfeln, daß gegen bestehende Verträge, wie z. B. einer Direktversicherung, rückwirkend Gesetze erlassen werden, die vom Auszahlungsbetrag noch 16,5% Krankenkassenbeitrag einfordern, obwohl während der gesamten Ansparzeit von 15 Jahren bereits die Höchstbe-
    träge monatlich abgeführt worden sind.
    Die Betonung liegt auf rückwirkend und nachträglich.
    Das Gesetz zur Modernisierung der Krankenkassen wurde zum 1.1.2004 in Kraft gesetzt.

  4. Toronto Life Insurance am 8. November 2007 um 13:04 Uhr

    na ja, wenn man schon Geld braucht, finde ich besser die Police der Lebensversicherung zu beleihen als die Lebensversichung zu kaufen. Man kann den Rückkaufswert der Police zum Teil oder vollständig an die Bank abtreten und erhalte dafür im Gegenzug einen Darlehensbetrag in gleicher Höhe. Dabei glaub ich entfallen auch keine Bearbeitungskosten. Natürlich rate ich diese Möglichkeit nur dennen,die sich nur kurzfristig in der Notlage befinden, da dies sicher nicht eine langfristige Lösung ist.

    Aber trotzdem wäre es mir lieber die Lebensversicherung zu verkaufen als zu kündigen.

  5. Fritz Brause am 7. Dezember 2007 um 16:58 Uhr

    Das ist der absolute Gipfel der Niederträchtigkeit. Da wird man noch bestraft, wenn man spart und versucht dem Staat später nicht auf der Tasche zu liegen. Derjenige, der vorsorgt, der wird immer bestraft und derjenige, der sein Geld verprasst, der wird noch belohnt. Hauptsache der Staat hat genug Geld um Jahr für Jahr Milliarden nach Israel und ins übrige Ausland zu überweisen. Den Politikern, die das zu verantworten haben, gehört schnellstens das Handwerk gelegt.
    Danke lieber Staat.

  6. claudi am 11. Dezember 2008 um 18:19 Uhr

    Ihr habt ja so recht und es wird immer schlimmer, Sippenhaft ist angesagt. Kinder zahlen für die Eltern weil sie unter 25 nicht aus der Bedarfgemeinschaft entlassen werden. Das Geld, was sie sich vom Munde abgespart haben, um Bafög sofort zurückzahlen zu können , muß bei Abrutsch in ALG II eingebracht werden. Das schlimme ist, wenn man zu viel hat, d.h. über 3100 €
    ( 150 x Lebensalter), bekommt man kein ALG II und ist noch nicht mal krankenversichert, es sei denn man zahlt 130€ Beitrag von dem Geld , das man nicht hat. Ja und die Jungen Leute, die eine kleine Rentenversicherung haben müssen die verkaufen und haben später noch mehr Nichts. Warum wehrt sich denn keiner?

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