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Beschluss: Steuerrückzahlungen müssen als Einkommen gewertet werden

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 14.09.2007 um 20:54 Uhr

Steuerrückzahlungen müssen als einmaliges Einkommen gewertet werden. Das entschied das Landessozialgericht in seinem Beschluss vom 24. August 2007 (AZ.: L 13 AS 46/07 ER). Ein Betroffener erhielt eine Steuerrückzahlung in Höhe von 1.170 Euro. Diese Erstattung, so argumentierte der Betroffene, sei aber nicht als Einkommen, sondern als Vermögen zu werten. Demnach erhöhe sich auch der Freibetrag und die Rückzahlung dürfe daher auch nicht angerechnet werden.

Allerdings kam das Sozialgericht zu einer anderen Auffassung. Demnach muss sich der Betroffene die Rückerstattung als einmaliges Einkommen anrechnen lassen. Die zuständige Behörde darf aufgrund dieses Beschlusses nun die Rückerstattungssumme auf zwölf Monate aufteilen und mit den monatlichen Sozialleistungen verrechnen.
Allerdings wiesen die Richter darauf hin, dass diese Streitfrage nicht einheitlich beurteilt werde. So seien verschiedene Gerichte schon zu anderen Urteilen gekommen. Zum Beispiel kam das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 20. Juni 2007, AZ: L 12 AS 44/06) ebenso wie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 31. Juli 2006, AZ: L 19 B 303/06 AS ER) zu dem gleichen Ergebnis, dass eine Steuerrückzahlung als Einkommen zu werten ist. Dagegen allerdings war das Sozialgericht Stuttgart der Auffassung (Beschluss vom 26. Juni 2007, AZ: S 20 AS 4654/07 ER), dass es sich bei der Erstattung um Vermögen handelt.

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bisher 6 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. jessi am 3. September 2008 um 23:32 Uhr

    ich finde auch das es als vermögen behandelt werden sollte und nicht als einkommen.die betroffene person hat vorher auch für sein geld gearbeitet.ich finde es steht ihm zu.

  2. Joachim K. am 27. September 2008 um 19:54 Uhr

    Dem stimme ich voll und ganz zu jessi, aber bei mir hat die arge sogar die steuerrückzahlung angerechnet die ich 3 Monate VOR dem Antrag erhalten – und damit Kontomiese abgebaut – habe…..nach ein paar Monaten Streit hat es der Argeleiter dann vorläufig ausgesetzt ( nicht zurückgezahlt aber wenigstens grosszügig ausgesetzt) vermutlich hat er eingesehen dass ich an dem Tag kurz davor stand aus seinem Kollegen Schreibtischtäter ein Schreibtischopfer zu machen.

  3. Petra U. Diplom-Sozialarbeiterin am 4. November 2008 um 21:43 Uhr

    Unfassbar wie hier mit dem notleidenden Volk umgegangen wird. Mit hat mal eine Sachbearbeiterin gesagt: “Wer einmal Sozialhilfe bekommt, kommt da nie wieder raus.”
    Das bedeutet doch, dass auch gar kein Interesse besteht, die Leute wieder auf eigene Füße zu stellen, sondern sie nur noch tiefer in den Dreck zu reiten.
    Ich bin zwar schon oft wieder rausgekommen, aber auch wieder rein. Alles ist befristet und nicht von Dauer. Und jedesmal wird man am Ende der Arbeit mit einem halben Satz ALGII abgespeist, weil irgendwas immer überzahlt ist..Was, kann man gar nicht mehr rausfinden, weil die Berechnung so kompliziert ist, das einem schwindelig wird. Eins können sie auf jeden Fall: Die Schuld den Opfern zuschieben,obwohl es der raffgierige Kapitalismus ist,der dies alles erst möglich gemacht hat.Uns lassen sie am ausgestreckten Arm verhungern. Pfui Deutschland, kann ich da nur sagen.

  4. Evi am 1. Dezember 2008 um 10:04 Uhr

    mit welchem recht wird eine steuerrückzahlung als einkommen gerechnet? ein ganzes jahr vor wurde es auch nicht auf das alg2 angerechnet,aber wenn dann die rückzahlung kommt dann halten die behörden die hände ganz weit auf und arbeiten mit unserem geld.unser staat ist doch nur noch für ausländer da aber nicht für das eigene volk.

  5. Michaela am 19. Dezember 2008 um 16:36 Uhr

    Steuerrückerstattungen sollten kein Einkommen sein, wir arbeiten dafür hart viele stunden am tag und ich muss ja auch steuern zahlen da bekomm ich ja auch nicht mehr leistungen durch hartz4 das ist dann meine sache wie ich es bezahle schon komisch wie das hier läuft musst du zahlen ist keiner zuständig bekommst du was halten alle die händ euaf armes deutschland wir sollten alle mal streiken und keiner sollte wählen gehen.

  6. Krosl am 22. Mai 2009 um 20:38 Uhr

    Hallo, ich finde wirklich unrecht, dass ARGE vom Steuerrückzahlung vom Finanzamt vorliegen müsste. Und ALG II etwas verkürzung wegen Steuererstattung müssen. Ich meinte, wieso haben gearbeiten und haben wirklich Steuer bezahlen.

    Wer hat gearbeitet hat und haben schon Steuer bezahlen, das haben recht draur Steuerrückzahlung ausgleich bekommen. Ich finde es unfair.

    Wie sieht das aus wenn Schwerbehindertenausweis 100% hat und Steuererstattung bekommen, ob müsste ich ARGE vom Finanzamt Bescheid Vorliegen müsste?

    Bitte Erklären das, dank im voraus!

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