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Beschluss: Steuerrückzahlungen müssen als Einkommen gewertet werden

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 14.09.2007 um 20:54 Uhr (Autor: pr)

Steuerrückzahlungen müssen als einmaliges Einkommen gewertet werden. Das entschied das Landessozialgericht in seinem Beschluss vom 24. August 2007 (AZ.: L 13 AS 46/07 ER). Ein Betroffener erhielt eine Steuerrückzahlung in Höhe von 1.170 Euro. Diese Erstattung, so argumentierte der Betroffene, sei aber nicht als Einkommen, sondern als Vermögen zu werten. Demnach erhöhe sich auch der Freibetrag und die Rückzahlung dürfe daher auch nicht angerechnet werden.

Allerdings kam das Sozialgericht zu einer anderen Auffassung. Demnach muss sich der Betroffene die Rückerstattung als einmaliges Einkommen anrechnen lassen. Die zuständige Behörde darf aufgrund dieses Beschlusses nun die Rückerstattungssumme auf zwölf Monate aufteilen und mit den monatlichen Sozialleistungen verrechnen.
Allerdings wiesen die Richter darauf hin, dass diese Streitfrage nicht einheitlich beurteilt werde. So seien verschiedene Gerichte schon zu anderen Urteilen gekommen. Zum Beispiel kam das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 20. Juni 2007, AZ: L 12 AS 44/06) ebenso wie das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Beschluss vom 31. Juli 2006, AZ: L 19 B 303/06 AS ER) zu dem gleichen Ergebnis, dass eine Steuerrückzahlung als Einkommen zu werten ist. Dagegen allerdings war das Sozialgericht Stuttgart der Auffassung (Beschluss vom 26. Juni 2007, AZ: S 20 AS 4654/07 ER), dass es sich bei der Erstattung um Vermögen handelt.

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2 Antworten zu “Beschluss: Steuerrückzahlungen müssen als Einkommen gewertet werden”
  1. jessi

    am 03.09.2008 um 23:32 Uhr

    ich finde auch das es als vermögen behandelt werden sollte und nicht als einkommen.die betroffene person hat vorher auch für sein geld gearbeitet.ich finde es steht ihm zu.

  2. Joachim K.

    am 27.09.2008 um 19:54 Uhr

    Dem stimme ich voll und ganz zu jessi, aber bei mir hat die arge sogar die steuerrückzahlung angerechnet die ich 3 Monate VOR dem Antrag erhalten - und damit Kontomiese abgebaut - habe…..nach ein paar Monaten Streit hat es der Argeleiter dann vorläufig ausgesetzt ( nicht zurückgezahlt aber wenigstens grosszügig ausgesetzt) vermutlich hat er eingesehen dass ich an dem Tag kurz davor stand aus seinem Kollegen Schreibtischtäter ein Schreibtischopfer zu machen.

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