Betreuungsgeld auch bei Vollzeitjobs?

Die bayerische Sozialministerin Christina Haderthauer (CSU) plädiert für einen unabhängig von Einkommen und Erwerbstätigkeit bestehenden Anspruch auf das Betreuungsgeld.

Im Gespräch mit der Zeitung „Die Welt“ erklärte sie, dass sich das Betreuungsgeld für die vollzeitbeschäftigte Managerin mit Kinderfrau in demselben Maße wie für „die Krankenschwester, die zu ungünstigen Zeiten in Teilzeit arbeitet und sich auf eine Tagesmutter verlässt“, eignen würde.

Nach den Worten Haderthauers erachten viele junge Eltern die Krippe in der sensiblen Bindungsphase von Ein- und Zweijährigen als nicht ideal. „Das Betreuungsgeld soll ihnen dabei helfen, Alternativen zum Krippenplatz besser verwirklichen zu können“, findet die Ministerin. Deshalb sollte das Betreuungsgeld allen Eltern, die keinen Krippenplatz nutzen wollen, auch unabhängig von Einkommen und Erwerbstätigkeit zustehen.