Wer zugibt schwarz zu arbeiten riskiert ALG II Anspruch

Ein Hartz IV Empfänger, der in einem Zeitungsinterview zugab schwarz zu arbeiten scheiterte im Eilverfahren vor dem Sozialgericht Frankfurt mit einer Klage auf weitere Auszahlung der Leistungen.

Nachdem der Leistungsempfänger in einem Interview erklärt hatte ein „Sozialleistungsbetrüger“ zu sein und nebenbei schwarzzuarbeiten stelle die zuständige Arbeitsagentur die Leistungen ein.

Nach dem noch nicht rechtskräftigen Beschluss des Sozialgerichts Frankfurt (S 29 AS 1467/08 ER) habe der Kläger seinen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen verwirkt. Der Kläger, der inzwischen behauptet in dem fraglichen Interview nicht die Wahrheit gesagt zu haben und tatsächlich einkommenslos zu sein, habe nach Ansicht des Gerichts nicht glaubhaft darlegen können, das dies der Wahrheit entspricht.

Aus diesem Grunde sei eine Eilbedürftigkeit in dieser Sache nicht gegeben.