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Bestehender Unterhaltsanspruch verhindert Gewährung von Prozesskostenhilfe

Nachricht zum Thema Unterhaltsrecht vom 15.04.2009 um 10:12 Uhr

Das Saarländischen Oberlandesgericht ist der Auffassung, dass eine getrenntlebende Ehefrau keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat, obwohl ihr Ehemann den geschuldeten Unterhalt nicht zahlt (Az.: 9 WF 11/09).

Im konkreten Fall versuchte sich eine getrenntlebende Frau gegen das Vorgehen des Familiengerichts Merzig zu wehren, welches ihr zwar für das Scheidungsverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt hatte, jedoch auch eine ratenweise Rückzahlung angeordnet hatte. Die Ehefrau argumentierte dahin gehend, dass ihr Ex- Mann seinen gerichtlich festgestellten Unterhaltszahlungen nicht nachkomme, womit sie eben über kein eigenes Einkommen verfüge, aus dem sie die monatlichen Rückzahlungsraten bestreiten könne.

Die Richter schlossen sich der Argumentation der Frau jedoch nicht an. Zur Begründung führten sie aus, dass schließlich in einem solchen Fall die Unterhaltspflicht des Mannes rechtskräftig festgestellt wurde, weshalb die Ehefrau rechtlich betrachtet durchaus ein eigenes Einkommen habe.

Ferner erklärte das Gericht, dass im vorliegenden Sachverhalt die Gewährung von Prozesskostenhilfe lediglich als letztes Mittel in Betracht komme. Vielmehr sei es Aufgabe der Ehefrau, den gerichtlich festgestellten Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Ex-Partner zwangsweise durchzusetzen.

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bisher 3 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Ludwig am 15. April 2009 um 11:28 Uhr

    ja das ist ach so eine sache .die Betriftt aber nicht nur frauen.Auch Männer haben oft die gleichen schwierikeiten..Man ist ja von den richtern viel gewohnt,

    Nur das normale Denken geht bei diesen Leuten Nicht..Und wieviele Richter sind heute noch Frei..

    wen man so mal ins gericht geht und siht sich die Freien prozese mal an ,da sicht man oft welcher Richter sich Zur Jagt oder so mit welchen Anwalt trift ,und dann ist das schon die halbe Miete, Man kann nur Glück haben das man ,beim Sozial Gericht noch nicht so weit ist.. Aber warenwir noch was und es weden nur noch Richter mit den RichtigenParteibuch dort und an Anderen Gerichten Arbeiten

  2. Christian am 21. April 2009 um 15:58 Uhr

    Also ich finde das sehr gerecht. Ich gehöre leider zu den, zu Unterhaltszahlung verpflichteten Goldeseln, die bei jeder Gelegenheit zur Kasse gebeten werden. Es wäre eine Ungerechtigkeit, wenn die Frau (hiermit spreche ich alle die an, welche beschlossen haben, sich aushalten zu lassen, ohne daran zu denken, eigenes Geld zu verdienen) vor Gericht ziehen kann, wann und aus welchen kleinen Gründen sie will und generell PKH genehmigt bekommt, während der Ex-Mann jedes Mal die Kosten für sich anteilig tragen kann.

    Auch ich darf zzgl. zur Unterhaltslast die Gerichtskosten der Scheidung – trotz PKH – in Raten abstottern. Generell gilt wohl, dass derjenige, welcher ein Einkommen wird, zur Kasse gebeten wird. Wie man das nun anstellen soll, wird gütigerweise der eigenen Phantasie überlassen.

    Auch die die Reformation zum 01.01.2008 sorgt in großem Maße nur dafür, dass der Staat nicht oder zumindest weniger zahlen muss. Wenn beide arbeiten, kommt auch von beiden Steuern. Das Sozialamt muss nicht mehr einspringen, wenn der Vater nicht genug zahlen kann … und und und.

    Was soll man man sagen? Es bleibt in vielen Fällen einfach ungrecht, weil nicht gründlich genug vom Gericht geprüft wird.

  3. kai am 12. Oktober 2009 um 22:46 Uhr

    zum Bericht 21..09 ich geb dir 1000 prozent recht es ist ungerecht gegen uns männern leider

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