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Das Hessische Landessozialgericht (LSG) hat entschieden, dass die Arbeitsagentur zur Kostenübernahme für eine Bewerbungsreise ins Ausland verpflichtet ist (Az.: L 7 AL 15/09).
Im konkreten Fall hatte ein Erwerbsloser 200 Euro Reisekostenzuschuss für die Fahrt nach Irland beantragt. Der Leistungsträger verweigerte allerdings die Übernahme der Kosten für die Bewerbungsreise. Zur Begrünung wurde hervorgebracht, dies sei im Gesetz nicht vorgesehen.
Der Argumentation der Behörde schlossen sich die Richter am LSG nicht an. So sehe das zum Jahresbeginn 2009 novellierte Arbeitsförderungsrechts eindeutig die Möglichkeit vor, sowohl Bewerbungsgespräche innerhalb der EU als auch in der Schweiz zu unterstützen. Ferner gehe aus der Gesetzesbegründung eindeutig hervor, dass diese Möglichkeit auch schon vor der Neufassung Anfang dieses Jahres bestand. Folglich sei die Arbeitsagentur zur Kostenübernahme verpflichtet.
Sehr schön. Könnte mir auch passieren. Die wollen einen aus dem Leistungsbezug haben – sollen sie gefälligst dafür zahlen. (Wenn sie schon sonst kaum was tun, außer mit ihren Maßnahmen und sklaventreiberischen Eineuro-Jobs daherzukommen.
Das wurde ja auch Zeit. Ich habe im vergangenen Jahr meinem Sohn die Bewerbungen und das Vorstellungsgespräch in die Schweiz bezahlt. Die Investition hat sich gelohnt, aber mit Beteiligung der Bundesagentur wäre mir diese finanz.Belastung erspart geblieben. Es waren nur die Kosten für die Reise ca: 200,00€. Auf die gesamten Bewerbungskosten wie Fotos,Mappen,Porto u.v.m sind wir sitzen geblieben.
Zum Glück ging auch viel über Internetbewerbungen.
Gilt dann also die 130-Euro-Grenze nicht mehr?
Ich kann nur sagen: Profitiert von dieser positiven richterlichen Entscheidung. Deutschland ist als Industrieland deutlich auf dem Abstieg, da sollte man sein Glück lieber im Ausland versuchen – und schliesslich hat Auswanderung in Deutschland eine lange Tradition.
Wass für eine 130-Euro-Grenze? Damit könnte man ja u.U. noch nicht mal die Hin- und Rückfahrt bezahlen, geschweige denn Unterkunft etc.
in den Unterlagen der Auslandsvermittlung steht ganz klar drin:
Flugkosten bis 130,-€ Übernachtungskosten 16,-€ wenn eine Übernachtung unabdingbar ist, kann auch eine teurere Übernachtung bezahlt werden. Allerdings werden 5,-€ für Frühstück abgezogen. Ein Arbeitsloser braucht im Ausland kein Frühstück.
Seit Januar sind einige der Leistungen KANN-Leistungen und es liegt im Ermessen des Sachbearbeiters, was er genehmigt. Wenn Ihr einen Sachbearbeiter habt, der erstmal alles ablehnt, so wie bei mir, dann habt Ihr einiges an Machtkämpfen durchzustehen.
Ich bräuchte überhaupt nicht mehr arbeitslos zu sein, da ich 4 Stellen im Büro auf Mallorca angeboten bekommen habe, könnte sofort eine Wohnung in Arenal beziehen, brauche aber dafür für die Mietkaution, erste Miete und Maklerprovision ein kurzfristiges Darlehn für nur 6 Wochen von dem Arbeitsamt. Das lehnt man mir ab, läßt mich in Hartz IV rutschen und suchen jetzt einen anderen, dem sie irgendwelche Kosten aufs Auge drücken können. So muss ich mein Scheidungsurteil von vor 20 Jahren anbringen, eine Vermögensauskunft über meinen Ex-Mann geben. Sogar an meine Unfallversicherung will man jetzt ran, ob es da einen Rückkaufswert gibt.
Dies wäre alles nicht nötig, wenn man mir kurzfristig helfen würde. Ich wäre in max. 2 Monaten ganz aus dem Leistungsbezug raus. Ich bin bis zum Ministerium nach Düsseldorf gegangen. Selbst die sagen mir: Wir sind ja blöd, dass wir sie nicht unterstützen.
Dafür habe ich 40 Jahre gearbeitet, 3 Kinder groß gezogen, damit ich mich jetzt vom Arbeitsamt wie das Allerletzte behandeln lassen muss. Ich mache alles, damit ich so schnell wie möglich wieder arbeiten kann und die lassen mich total im Regen stehen.
Das Ganze ist so lächerlich und unglaubwürdig, daß ich mich jetzt an die Medien wende.
Wenn sie dir helfen würden, hätten sie einen Ein-Euro-Job-Sklaven weniger. Und Sklaven sind, was sie wollen, Billig- oder Gratisarbeiter.
@Fluppi: Ich hatte inzwischen mehrere Vorstellungsgespräche. Bei zwei Vorstellungsgesprächen waren die Hin- und Rückfahrt insg. über 650 km lang. Dann kappte die Arge jedesmal die Erstattung auf 130 Euro. Darf sie das nicht?
In diesem Fall dürfte es so sein: Bewerbungskosten sind zwar keine MUSS-, sondern eine KANN-Leistung der ARGE bzw. des AA. ABER: wenn sie sich weigern, deine Bewerbungskosten zu übernehmen – und dir dann nachher irgendwann einen Ein-Euro-Job reindrücken wollen, hast du das Recht zu sagen: nein – ich hätte eine Arbeitsstelle vielleicht bekommen können, war zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen; aber ihr habt nicht zahlen wollen. Deshalb habt ihr nicht das Recht, mich stattdessen in einen Ein-Euro-Job zu stecken, denn ihr seid verpflichtet, die ALG-Empfänger zu allererst IN DEN ERSTEN ARBEITSMARKT zu bringen. Und das habt ihr euch geweigert zu tun bzw. ihr habt euch geweigert, mich dabei zu unterstützen, obwohl ihr es gekonnt hättet. Deshalb dürft ihr mir auch nicht die Bezüge kürzen oder streichen, wenn ich den Ein-Euro-Job nicht mache – ich hätte Aussicht auf eine Arbeit auf dem ersten Arbeitsmarkt gehabt. Und wegen eurer Weigerung habe ich mich nicht darum bewerben können.