ALG II: Ehemalige Selbstständige leiden unter Gesundheitsreform

Nach einem Spiegel-Bericht gibt die Bundesregierung erstmals offiziell einen ihr bei der Gesundheitsreform unterlaufenen Fehler zu.

So geht aus einer Antwort des zuständigen Bundesgesundheitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei hervor, dass gescheiterte Selbstständige, die nunmehr auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind, unter einer folgenschweren Gesetzeslücke zu leiden haben.

Durch die Gesundheitsreform wurden Freiberufler und Kleinunternehmer nämlich dazu gezwungen, sich privat zu versichern. Nachdem diese Personen auf den Hartz IV-Regelsatz angewiesen waren, mussten sie den ermäßigten Mindesttarif der Krankenkasse in Höhe von ca. 285 Euro monatlich aufbringen. Allerdings kommt in diesem Zusammenhang von staatlicher Seite lediglich eine Unterstützung von etwa 130 Euro.

Die Tatasache, dass der zu zahlende Differenzbetrag aus dem ohnehin dürftigen Hartz IV-Regelsatz erbracht werden muss, stellt für die Hilfebedürftigen logischerweise eine enorme finanzielle Belastung dar.

Trotzdem sei nach Aussage der Regierung in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Neuregelung zur Behebung dieser Problematik nicht mehr möglich.