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Nach einem Spiegel-Bericht gibt die Bundesregierung erstmals offiziell einen ihr bei der Gesundheitsreform unterlaufenen Fehler zu.
So geht aus einer Antwort des zuständigen Bundesgesundheitsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei hervor, dass gescheiterte Selbstständige, die nunmehr auf Leistungen nach dem SGB II angewiesen sind, unter einer folgenschweren Gesetzeslücke zu leiden haben.
Durch die Gesundheitsreform wurden Freiberufler und Kleinunternehmer nämlich dazu gezwungen, sich privat zu versichern. Nachdem diese Personen auf den Hartz IV-Regelsatz angewiesen waren, mussten sie den ermäßigten Mindesttarif der Krankenkasse in Höhe von ca. 285 Euro monatlich aufbringen. Allerdings kommt in diesem Zusammenhang von staatlicher Seite lediglich eine Unterstützung von etwa 130 Euro.
Die Tatasache, dass der zu zahlende Differenzbetrag aus dem ohnehin dürftigen Hartz IV-Regelsatz erbracht werden muss, stellt für die Hilfebedürftigen logischerweise eine enorme finanzielle Belastung dar.
Trotzdem sei nach Aussage der Regierung in dieser Legislaturperiode eine gesetzliche Neuregelung zur Behebung dieser Problematik nicht mehr möglich.
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat in zwei Eilverfahren entschieden, dass der Sozialhilfeträger für die Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II, “Hartz IV”) die vollen Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung übernehmen muss (Az.: L 2 SO 2529/09 ER-B und L 7 SO 2453/09 ER-B).
Leider trifft es besonders hart die über 55-jährigen, ehemaligen Selbständige, welche jetzt wieder als AN für geringeres Geld arbeiten. Diese müssen Privatversichert bleiben und bekommen nur einen AG-Anteil in Höhe von 7.3%. Beispiel: Bruttoeinkommen 1.600 €, Privatversicherung Basistarif bis zu 570€. AG-Zuschuß: 116,80€. Die Differenz, 453,20€, muß der AN aus eigener Tasche bezahlen. Wie soll das bitte funktionieren?
Ich kenne noch viele Selbstständige, die überhaupt nicht k-versichert waren.
Ging mir ebenfalls so.
So ging ich nachdem nichts mehr ging in die Familienversicherung meiner Frau. Gesetzlich.
Basta.
Ich war ebenfalls nicht krankenversichert, kann aber auf keine Familienversicherung zurück greifen. Die Beitragsnachforderung in Höhe von rund 900 Euro kann ich mit Hartz IV nicht aufbringen.
Hey,
habe auch noch eine Frage dazu. Ich lebe mit meinem Freund in einer Bedarfsgemeinschaft. Er war die letzten 3 Jahre Kleinunternehmer und nicht krankenversichert. Jetzt hat er Hartz4 beantragt und wollte sich gesetzlich versichern, hat auch keine Schulden oder sowas. Wie stehen hier die Chancen auf eine gesetzliche Versicherung? Gibt es da Möglichkeiten. Da wir ja nicht verheiratet sind kann ich ihn nicht mit in meine Versicherung nehmen?!! Um eine schnelle ANtwort wäre ich sehr sehr froh!
Hey,
habe auch noch eine Frage dazu. Ich lebe mit meinem Freund in einer Bedarfsgemeinschaft. Er war die letzten 3 Jahre Kleinunternehmer und nicht krankenversichert. Jetzt hat er Hartz4 beantragt und wollte sich gesetzlich versichern, hat auch keine Schulden oder sowas. Wie stehen hier die Chancen auf eine gesetzliche Versicherung? Gibt es da Möglichkeiten. Da wir ja nicht verheiratet sind kann ich ihn nicht mit in meine Versicherung nehmen?!! Um eine schnelle ANtwort wäre ich sehr sehr froh!
Naja…diese Problematik beweist doch lediglich, dass Selbstständige im Falle eines Scheiterns, zum “Looser” der Nation mutieren, weil sie unserem Gesetzgeber keinen Gedanken wert sind.
Gerade die Krankenversicherungsproblematik von Selbstständigen bedürfte einer dringlichen Reform!
“Gesetzeslücken” für diese Gruppe sind doch allgegenwärtig!