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Nach einem Urteil des Finanzgerichts Köln verliert eine in Deutschland lebende Mutter ihren Kindergeldanspruch für ihre volljährigen Kinder nicht, wenn sie ihrer Arbeit im europäischen Ausland nachgeht (AZ 10 K 4830/05).
Dies gelte auch, wenn die Mutter eine Arbeit in einem EU- Land aufnimmt, in dem die Altersgrenzen für den Kindergeld-Bezug niedriger sind als in Deutschland.
Im konkret zu entscheidenden Fall verweigerte die Familienkasse einer in Deutschland lebenden belgischen Staatsangehörigen das Kindergeld für ihre zwei über 18-jährigen Kinder, da aufgrund europäischen Gemeinschaftsrechts für die Klägerin die Vorschriften des Beschäftigungsstaates gelten würden. Weil dies hier die Niederlanden seien, in denen für den Nachwuchs mit Vollendung des 18. Lebensjahrs kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht, habe die Familienkasse die Zahlungen für die volljährigen Kinder der Klägerin einzustellen.
Das Finanzgericht legte den Fall daraufhin dem Europäischen Gerichtshof vor, welcher zugunsten der Klägerin deutlich machte, dass gemeinschaftsrechtliche, europäische Vorschriften nicht dazu verwendet werden könnten, um Kindergeld-Zahlungen in Deutschland für volljährige Kinder zu streichen.
wenn man denen den hahn zu drehen würde also
ich formuliere das genauer wenn der mann seine triebe unter kontrolle hat merkt er das er auf eine frau eigentlich überhaupt nicht angewiesen ist und somit total uninteressant wird. den frauen sind nur dann interessant wenn man den sack voller sperma hat.
ansonsten kaum zu gebrauchen ist sehr teuer stattdessen kaufe ich mir lieber nen coolen sportwagen ist besser als jedes gelaver und gelüge einer frau die so imanzipiert ist
viel schlimmer ist es aber für mich trotzdem das ne frau noch nichtmal kochen kann ich der heutigen zeit.
ich bin ein bauer dankeschön für die aufmerksamkeit!
ps:
hör mal warum ist die seite so rosa? liegt aber nicht an meiner gui.
muss das sein?