Betreuungsgeld: Abstimmung im Bundestag ist vorerst gescheitert

Das Betreuungsgeld wird auch in den kommenden Monaten für politschen Sprengstoff sorgen. Der Gesetzentwurf konnte am gestrigen Freitag aufgrund mangelnder Präsenz von Abgeordneten im Bundestag nicht verabschiedet werden.

Nachdem die Sitzung infolge parlamentarischer Beschlussunfähigkeit von Bundestagsvizepräsidentin Petra Pau (Linke) abgebrochen worden war, schoben sich Regierung und Opposition gegenseitig den schwarzen Peter zu.

So warf etwa CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe den Oppositionparteien „Arbeitsverweigerung“ vor. „Das ist ein Gefrierpunkt der demokratischen Kultur“, zeigte sich auch CSU-Generalsekretär Alexander Dobrindt erbost. Seinen Worten nach habe es sich um ein „kleines dreckiges Foulspiel der Oppositionsparteien“ gehandelt.

SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier hingegen hält es durchaus für möglich, dass vielmehr Abgeordnete vonseiten Schwarz-Gelb der Abstimmung mit dem Ziel ferngeblieben seien, das Betreuungsgeld zu verhindern. „Viele in der Koalition wünschen sich, dass das Betreuungsgeld nicht kommt. Vielleicht war das auch der Grund, warum die Koalition nicht die notwendige Zahl ihrer Abgeordneten im Plenum hatte“, mutmaßte Steinmeier in der „Welt“.

Da die die Koalition darauf verzichtet hat, noch vor der Sommerpause eine Sondersitzung anzuberaumen, wird der Gesetzentwurf zum Betreuungsgeld frühestens im Herbst in den Bundestag eingebracht werden.