Bundestag: Neue Festlegung der Beteiligung an den Hartz-IV-Unterkunftskosten

Die Beteiligung des Bundes an den Hartz-IV-Unterkunftskosten wurde nun vom Bundestag neu festgelegt. Dabei wurden Einwände der Länder allerdings unberücksichtigt gelassen.

Im nächsten Jahr wird sich der Bund laut dem an Donnerstag getroffenen Beschluss mit etwa durchschnittlich 29,2 Prozent an den Leistungen der Kommunen für Unterkunft und Heizung von Arbeitslosengeld-II-Empfängern beteiligen.

Dabei fällt die Beteiligung, je nach Bundesland, unterschiedlich aus. Für Baden-Württemberg beispielsweise wird die Höhe der Beteiligung des Bundes bei etwa 32,6 Prozent liegen. Für Rheinland-Pfalz wurde die Beteiligung auf 38,6 festgelegt und für die übrigens Bundesländer auf 28,6 Prozent.

Insgesamt ist geplant, dass der Bund die Kommunen um etwa 2,5 Milliarden Euro bei den Unterkunftskosten entlasten soll. Für Unterkunft und Kosten für Heizung plant die Bundesregierung etwa 13,4 Milliarden Euro für das Jahr 2008 ein. Allerdings muss der Bundesrat diesem Beschluss noch zustimmen.

Ursprünglich hatte die Länderkammer dafür plädiert, die mit der Hartz-IV-Reform festgelegte Anpassungsformel an der Entwicklung der tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung orientieren. Aktuell allerdings orientiert man sich hier an der Entwicklung der Arbeitslosengeld-II-Bedarfsgemeinschaften. Zwar seien die Wohngemeinschaften insgesamt so gesunken, wie es hieß, dagegen seien die tatsächlichen Wohnkostenzahlungen allerdings gestiegen. Hauptgrund hierfür sei die Regelung, dass Hartz-IV-Betroffene unter 25 Jahren nur noch in Ausnahmefällen eine eigene Wohnung erhielten. Durch diese Regelung erhöhen sich zwar die Kosten in den bestehenden Bedarfsgemeinschaften, die Zahl der Bedarfsgemeinschaften selbst hingegen allerdings nicht.