Härtere Gangart beim ALG II
Empfänger von Arbeitslosengeld II, die sich weigern, eine zumutbare Arbeit anzunehmen, müssen seit dem 1. Januar mit weitaus härteren Sanktionen als bisher rechnen. Als letztes Mittel kann die Bundesagentur für Arbeit die Leistungen auch komplett streichen.
Arbeitslosen, die gegen ihre Pflichten verstoßen, sich um Arbeit zu bemühen oder an Fördermaßnahmen teilzunehmen, werden die Leistungen für drei Monate gekürzt. Das war auch bislang so. Dafür geht die Arbeitsagentur jetzt wesentlich härter gegen jene vor, die innerhalb eines Jahres wiederholt ihren Pflichten nicht nachkommen. Beim zweiten Mal liegt die Kürzung bei 60 Prozent, danach können alle Leistungen entfallen: ALG II, Unterkunft und Miete. Bislang lag eine weitere Pflichtverletzung nur vor, wenn sie innerhalb der Sanktionszeit von normalerweise drei Monaten lag.
Schärfere Regeln gelten ab sofort auch für alle, die noch keine 25 Jahre alt sind. Lehnen sie eine zumutbare Arbeit oder eine Maßnahme, die in Arbeit führen kann, ab, wird die Regelleistung ganz gestrichen. Bei Wiederholung gibt es für drei Monate zudem kein Geld für Miete und Heizung.
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