www.sozialleistungen.info

Jetzt kostenlos anfordern und wöchentlich die aktuellsten News bequem per E-Mail erhalten [mehr erfahren]

Ein-Euro-Job: Der “Lohn” darf nicht gepfändet werden

Nachricht zum Thema Hartz IV / ALG II vom 17.04.2009 um 12:31 Uhr

Das Landgericht Dresden hat entschieden, dass der Lohn eines Ein-Euro-Jobbers nicht pfändbar ist (Az.: 3 T 233/08).

Die Richter wiesen die Beschwerde eines Gläubigers zurück, welcher das Arbeitseinkommen eines Schuldners pfänden lassen wollte, wobei es sich bei dem Schuldner um einen Ein-Euro-Jobber handelte. Der Gläubiger war der Überzeugung, dass die Einnahmen aus einem Ein-Euro-Job als Arbeitslohn zu bezeichnen sind, welche gepfändet werden könnten.

Das Gericht urteilte jedoch zugunsten des von Hartz IV lebenden Schuldners. Zur Begründung wurde angeführt, dass mit dem Lohn weitgehend nur Mehrkosten ausgeglichen würden, die bei dem Betroffenen zwangsläufig anfallen. Folglich könne von einem “echten Verdienst” nicht gesprochen werden. Deshalb käme eine Pfändung nicht in Betracht.

Die Ansicht, dass es sich bei dem mit einem Ein-Euro-Job erzielten Entgelt nicht um Arbeitslohn im klassischen Sinne handelt wurde in der Vergangenheit auch von anderen Gerichten geäußert.

diese Nachricht jetzt Freunden empfehlen
bisher 6 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Schulze Hannelore am 21. April 2009 um 11:53 Uhr

    Die arge 2 Mitarbeiter sollten die BSG- LSG- und SG urteile besser anwenden, dann wäre es nicht so oft nötig Steuergelder zu verschleudern um seine Rechte als Hartz 4 Empfänger durchzusetzen. So gibt es deutliche Urteile zu Umzugskosten, die die arge zu bezahlen hat, auch Auzugskosten. Der Hartz 4 Empfänger muss erst die Prozesskostenbeihilfe in Anspruch nehmen, ehe er sein gesetzliches Recht in Anspruch nehmen kann.
    Aber von vielen Hartz 4 Empfängern gehen nur einige vor Gericht, also ein Gewinn für die ARGEn.

  2. Daniela Petry am 22. April 2009 um 00:24 Uhr

    Ich stimme Dir vollkommen zu, liebe Hannelore…seit 2 Jahren bekomme ich jeden Monat einen anderen Betrag, aber nie den richtigen ausgezahlt; im Pc der Arge steht ein höherer Betrag als auf meinem Scheck; ständig wird mir Geld gekürzt, bzw. in Teilen ausgezahlt, wenn der Sachb. mal wieder irgendw. Unterlagen haben möchte; zudem macht er ständig Fehler, zieht mir Geld ab, was Arge längst übernimmt etc etc.
    Das neuste war daß er fast 100 Euro an den Stromanbieter gezahlt hat, bei dem ich seit Januar gar kein KUnde mehr bin, und er das schriflt. hat; seine Antwort: oh, ja da müssen Sie sich das Geld wieder holen, was natürlich nicht ging, da dieser Verbrecherverein von vattenfall einfach alles einbehalten hat…
    Fazit: werde jetzt alles ans Sozialgericht geben…

  3. Ossi am 26. April 2009 um 20:13 Uhr

    mir wurde mein ein euro jon einkommen zwar nicht von der arge angerechnet, dafür aber zu 100 % von der kommune für die kindergarten betruung meiner beiden kinder. begrundung: es ist ja tatsächlich geld was auf ihr konto eingeht.
    mit zwei saftigen erhöhungen der kitagebühr und der monatsfahrkarte für den weg zum ein euro job, habe ich mit meinem regelsatz draufgezahlt. ganze 123 euro.

  4. wesi am 8. August 2009 um 11:02 Uhr

    bin schüler hartz 4 empfänger und 1 euro jobber jetzt wurde mein gehalt gefändet was mach ich jetzt

  5. Gast1956 am 17. September 2009 um 02:00 Uhr

    Hallo wesi, auf solche Fragen bekommst Du Antwort in Foren zum ALG 2, z.B. http://www.elo-forum.org. Dazu benötigt man aber ein paar mehr Infos zum Sachverhalt unklar ist z.B. wieso hat ein Schüler einen Ein-Euro-Job. Melde dich doch mal im Foum.

  6. Claudia1 am 24. November 2011 um 00:02 Uhr

    Es gibt immer eine Pfändunggrenze!
    Und Hartz4 ist Pfändungsfrei!!
    Die Pfändungsgrenze bei einer Person liegt bei 1029,99 € !!
    DAS ist UNTERSTES Minumum!!
    WAS gibt es denn bei den Behörden DA noch zu Diskutieren??

eigenen Kommentar hinterlassen


» eigene Webseite angeben?

» eigenes Facebook-Profil angeben? (Vanity-Name oder Profil-ID)

VGW 818
meistgelesene News
meistkommentierte News
Interesse an...
jetzt eigenen Kommentar abgeben