Schulbedarfspaket: Voraussetzung für den Anspruch ist die Hilfedürftigkeit des Kindes
Aus einer Antwort Der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke geht hervor, dass die zusätzliche Leistung für die Schule in Höhe von 100 Euro (Schulbedarfspaket) den Kindern selbst und nicht deren Eltern gewährt wird.
Damit ist klargestellt, dass für den Anspruch auf die 100 Euro bereits die Hilfebedürftigkeit des Kindes genügt. Nicht erforderlich ist dementsprechend, dass die Eltern Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) beziehen.
Die Bundesregierung machte in ihrem Antwortschreiben an die Linksfraktion jedoch auch deutlich, dass für Leistungsempfänger der Grundsicherung der Anspruch auf das Schulbedarfspaket zu verneinen ist.
Nachtrag: Das Schulbedarfspaket wurde nun unter dem Namen “Schulstarterpaket” beschlossen. Der Kreis der Leistungsberechtigten wurde dabei deutlich erweitert. Näheres erfahren Sie im Artikel zum Schulstarterpaket.
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am 20.04.2009 um 19:40 Uhr
Hallo!
In der Stadt wo ich mit meinen Kindern lebe hat man mir am Amt gesagt das man auf diese Gelder keinen Anspruch hätte. Wo bei ich durch einen Zeitugsausschnit erfahren habe das es alle bekomme. Wie kann es sein das man mich da falsch informirt? Denn das ist nicht ok vom Amt, wo ja angeblich ausgebildetet Leute arbeiten, ich finde das ist eine Frechheit das man so abgespeist wird wenn man drauf angewisen ist als aleinerziehende Mutte:-(
Gruß Misera
am 21.04.2009 um 15:24 Uhr
hallo
verstehe ich garnicht.
in meinem bewilligungsbescheid steht drin, dass ich für beide kinder je 100 € im august ausbezahlt bekomme (für schulmaterialien).
und ich lebe von hartz IV
gruss
am 21.04.2009 um 20:13 Uhr
eltern die im august leistungen nach dem sgb2 erhalten bekommen auch das schulgeld für ihre kinder. nachzulesen im §24a SGB2. das was da im text oben steht, is bissel verwirrend. alle haben sozusagen keinen anspruch drauf, nur bezieher von leistungen nach dem sgb2. auch bezieher von grundsicherung erhalten diese leistungen für ihre kinder. einen dazugehörigen § gibt es im sgb12.
am 21.04.2009 um 22:12 Uhr
Na wer’s glaubt wird seelig.
Bis August fallen denen garantiert noch Wege um die 100,-Euro nicht zahlen zu müssen.
Und wen Ihnen am Ende einfällt es als Einkommen auf Hartz IV anzurechnen.
Bei Kindergeld machen sie es ja auch so. Zu früh gefreut wer da gedacht hatte mit der Kindergelderhöhung 10,-Euro mehr zu haben, die streicht sofort das Sozialamt wieder ein.
Und mit dem Schulgeld wird es im Endeffekt genauso laufen. Oder glaubt hier irgendjemand das der Staat die sozial Schwachen wirklich mal unterstützt ???
am 22.04.2009 um 18:04 Uhr
ich wusste garnicht das es sowas gibt 100,00 EURO im August ?? kann mir da einer nachhelfen oder habe ich geschlafen, wie funktioniert das den ,oder andere Frage wer bekommt was!!??
Danke
am 25.04.2009 um 16:28 Uhr
Moin,
der Gesetzestext ist darauf ausgerichtet, dass zunächst für die Kinder Anspruch auf die Beihilfe besteht, wenn zumindest ein Elternteil Leistungen nach SGB II erhält. Das macht auch Sinn, da es genügend Kinder gibt, die selbst keinen (rechnerischen) Anspruch auf ALG II haben, weil diese mit Kindergeld, Wohngeld und weiterem Einkommen, wie z. B. Renteneinkünften oder individuellem Wohngeldanspruch ihren Bedarf zum Lebensunterhalt selbst bestreiten können.
Hat die Familie selbst noch einen ergänzenden Bedarf nach dem SGB II, wird die Beihilfe gezahlt. Egal wieviel an ergänzenden Leistungen gewährt wird, generell ist durch die aus haushaltsrechlichen Gründen (das Geld für Lebensunterhalt und Unterkunftskosten kommt vom Bund und der Kommune) erfolgte Einkommensverteilung in der Familie immer gewährleistet, dass der oder die Elternteil(e) in der Bedarfsgemeinschaft einen individullen Anspruch auf SGB II – Leistungen haben.
In den Bescheiden soll der Hinweis auf die Bewilligung auch über ein Textfeld eingepflegt werden, ob es damit auch automatisch zur Zahlung kommt ist ungewiss, denn bisher ist noch nicht zweifelsfrei klar, ob das EDV-technisch umgesetzt werden kann. Die zuständige Softwarefirma hinkt gewöhnlich dem was die Politik beschließt erheblich hinterher.
Dass es einige Leute gibt, die das noch nicht mitgeteilt bekommen haben, liegt logischerweise daran, dass die aktuellen Bewilligungsbescheide zum Teil den August 2009 noch nicht mit umfassen. Denn nur in diesen Bescheiden macht der Textbaustein Sinn.
Und zum Thema ORAKEL: schon die alten Griechen hatten Probleme, die zu verstehen.
Besteht ein Rechtsanspruch auf eine Leistung, dann wird Sie auch gezahlt. Alles andere an Kommentaren dazu ist Schwachsinn.
Dass das Kindergeld voll angrechnet wird, liegt daran, dass der Gesetzgeber anders im Bundessozialhilfegesetz (BSHG – gültig bis 31.12.2004) keinen Passus eingefügt hat, dass die Kindergelderhöhung nicht auf die Leistungen nach dem BSHG anzurechnen ist. Dies war zwar auch zeitlich befristet, die Befristung ist aber durch die neue Gesetzgebung nach dem Hartz IV – Paket ab 01.01.2005 irrelevant geworden.
Zu beachten ist dabei auch, dass die Initiative hinsichtlich der Nichtanrechnung damals von SPD und Grüne im Bundestag eingebracht wurde. Kann man sich nun fragen, haben die etwa geschlafen. Ich nehme mal an, die waren mit der Frage der Diäten vollauf beschäftigt. Geschlafen, nein eher total gepennt hat auch unsere ach so taffe “Familienministerin” Frau v.d. Leyen bei ihrer Aussage, sie wolle mit der Ere4höhung des Kindergeldes Kinderarmut bekämpfen. Na zumindest hat sie es geschafft die Armut ihrer Kinder zu bekämpfen, hat ja nun ein paar hundert Euro mehr im Jahr für ihre Kleinen …
Aber bald ist ja wieder Bundestagswahl, wofür eigentlich?
am 04.05.2009 um 14:35 Uhr
Hallo,
noch mal ´ne kurze Frage.
Bekommen alle Kinder das Schulgeld oder nur die Kinder,die ab diesem Jahr in die Schule kommen.
(mein Sohn ist 12).
Danke für eine Antwort.
am 27.05.2009 um 20:04 Uhr
Hanabi hat es schon richtig dargelegt…
Diese Leistungen sind kein “kann” der ARGE sondern ein “Muss”. Die Auszahlung hat nach aktueller Geschäftsanweisung der BA im August eines Jahres für jedes Kind ab 6 Jahren zu erfolgen. Evtl. ist eine Schulbescheinigung einzureichen, insbesondere bei Kindern, die gerade eingeschult werden sollen. Erstmalig wird diese Leistung im August 2009 ausgezahlt. Ab dem 15. Lebensjahr ist der Schulbesuch auf jeden Fall nachzuweisen.
am 10.06.2009 um 13:22 Uhr
Hallo…,
ich habe auch mal eine kleine Frage, ich bin alleinerziehend, habe zwei Kinder, eines davon ist schulpflichtig, 6 Jahre alt, Ich selbst bekomme Wohngeld und Kindergeldzuschlag, da mein Einkommen zu gering ist. Kann ich auch diese Schulmittelunterstützung beantragen und vorallem wo?
Vielen Dank schon einmal!
am 19.06.2009 um 18:00 Uhr
hallo muss ich für dieses schulmaterialgeld einen extra antrag schreiben an die arge oder geht das automatisch mit dem geld ab august . gruss danke wenn mir jemand helfen kann
am 30.06.2009 um 22:25 Uhr
@ Maria
Leider bekommst Du diese Leistung nicht, da sie nur für Kinder ist, deren mindestens ein Elternteil Leistungen nach dem SGB II bezieht, was bei Dir mit Wohngeld und KIZ ja nicht der Fall ist.
@ Rotkäppchen
Die Zahlung sollte automatisch mit den Augustleistungen erfolgen.
am 05.08.2009 um 21:13 Uhr
Hallo Hanabi,
wo hast du denn dieses Märchen aufgeschnappt, das jemand der einen Rechtsanspruch auf irgendeine Leistung hat diese auch bekommt? Ich habe bei fast allen deutschen Ämtern die Erfahrung gemacht das Pflichten eingepaukt werden, aber Rechte hart erkämpft werden müssen. Fast jeder Sachbearbeiter ist erst einmal bemüht einen lästigen Antragsteller loszuwerden.
am 10.08.2009 um 21:15 Uhr
Hallöchen,
also das verstehe ich jetzt nicht! Ich beziehe kein Geld von der ARGE, nur Wohngeld und Kindergeldzuschlag und trotzdem habe ich diese Woche die 100,- € für Schulmaterial auf meinen Konto gehabt. ( ausgezahlt von der Familienkasse ) Einen Antrag habe ich nicht gestellt, denn ich wusste bis dahin gar nicht, dass es so etwas gibt.
am 11.08.2009 um 17:03 Uhr
Hallo , wie findet ihr denn das:Schüler ab dem 11. Schuljahrbrauchen wohl in Duisburg keine Schulmaterialien da sie hier keinen Anspruch mehr auf das Schulmaterialgeld haben .Meine Tochter möchte an einem Berufskolleg ihr Fachabitur nachmachen .Die Vorläufige Schulbescheinigung liegt dem Arbeitsamt vor Die entgültige kann sie ertst bei Schulbeginn am 17. 08.2009 bekommen. Ich bin seit langem Leistungsbezieher nach dem SGB II.Ich muss 1/3 derr Bücherkosten selbst aufbringen. Sollen wirklich nur die Kinder erwerbstätiger Eltern ihr (Fach)Abitur machen können? Wie sieht es in anderen Orten aus ??
am 12.08.2009 um 12:02 Uhr
Hallo,ich habe bis heute vergebens auf das Schulgeld gewartet…Schulbücher sind bereits bestellt. Eine Bekannte sagte,daß sie es schon längst überwiesen bekommen hat.
Heute rief ich erst bei der Kindergeldstelle an, dort sagte man das es von der ARGE kommt und nicht von denen, also rief ich dann da an. Die Mitarbeiterin sagte, sie wisse nicht, warum das bei dem einen ohne Unterlagen gemacht wird, jedenfalls muß ich für beide Kinder eine Schulbescheinigung bei der ARGE abgeben, dann wird das Geld überwiesen.
Es heißt ja, daß dafür keine Anträge bzw Unterlagen erforderlich sind, wiso muß ich dann eine Schulbescheinung vorlegen? Es hatte sich bei uns nichts geändert.
Das Schulgeld müßte meiner Meinung nach viel eher überwiesen werden, da man ja nicht erst auf den letzten Drücker Schulsachen einkaufen kann, die meisten sind damit schon in den Ferien beschäftigt.
Hoffe nur das dauert nicht auch noch eine halbe Ewigkeit, womit sollen denn dann die Kinder in der Schule lernen?!
am 16.09.2009 um 12:48 Uhr
Hallo und Guten Tag,
weiß wer wie genau das mit dem angeblichen Schulstarter Packet vor sich geht ? Und hat wer shon erfahrung damit gemacht, obwohl wie beschrieben stand, das auch nicht harz4 empfänger etwas zustehen würde ?
wäre über jeden noch so kleinen hinweis sehr, sehr dankbar….
mit lieben grüßen dat lisel