Bundesfreiwilligendienst: Verzögerung bei der Kindergeldauszahlung

Nachricht zum Thema weitere Themen vom 17.06.2011 um 18:36 Uhr

Vor wenigen Wochen einigten sich Vertreter des Bundesfamilien- und Bundesfinanzministeriums darauf, dass alle Teilnehmer am neuen Bundesfreiwilligendienst grundsätzlich einen Anspruch auf das Kindergeld haben.

Medienberichten zufolge werden die Eltern der Freiwilligen zum Start am 1. Juli jedoch noch kein Kindergeld bekommen. Eine dementsprechende Regelung sei aufgrund des nicht abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren noch nicht wirksam. Vertreter des Bundesfamilienministeriums bezeichneten diese Verzögerung für “völlig unschädlich”.

Der Paritätische Gesamtverband hingegen befürchtet, dass hierdurch möglicherweise Freiwillige abgeschreckt werden. Sprecherin Gwendolyn Stilling gab zu Bedenken, dass die Freiwilligen verunsichert würden. Man könne beobachten, dass sich Freiwillige derzeit eher für ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr entscheiden würden, “weil da alle Abläufe eingespielt und geklärt seien”.

Dennoch sieht der Paritätische Gesamtverband im neu geschaffenen Freiwilligendienst keinen “Flop”. Wie er angenommen wird, könne man frühestens in einem Jahr seriös beurteilen.

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bisher 5 Kommentare zu dieser Nachricht
  1. Sachverstand am 21. Juni 2011 um 19:34 Uhr

    Die “Einigung” auf ministerieller Ebene ist m.E. völlig wertlos, da die Verwaltung an Gesetz und Recht gebunden ist. Und danach ist der Bundesfreiwilligendienst als Anspruchstatbestand nicht in das EStG aufgenommen worden. Dies entsprach laut der Gesetzesbegründung (vgl. entsprechende BT-Drucksache) auch dem ausdrücklichen Willen des Gesetzgebers. Denn den Bundesfreiwilligen unter 25 Jahren wird eine erhöhte Aufwandsentschädigung gezahlt, weil es eben KEIN KINDERGELD gibt.

    Auf die vollmundigen, aber m.E. unseriösen Versprechungen der den Sachverhalt offensichtlich nicht in voller Tragweite erfassenden Ministerin würde ich mich daher nicht verlassen. Nicht einmal einen Gesetzentwurf hat das Kabinett bisher zustandebekommen, geschweige denn, dass dieser seinen parlamentarischen Weg überhaupt nur angetreten hätte.

    Alle Beschäftigten des ö.D. kann man daher vor diesem Pseudotatbestand nur warnen. Denn die nach dem TVöD noch zustehende Besitzstandszulage (ehem. Familien-, Sozialzuschlag nach BAT) ist bei Fehlen eines Kindergeldanspruchstatbestandes und damit einhergehender Unterbrechung DAUERHAFT entfallen. Selbst wenn die Familienkassen später wieder die Kindergeldzahlung wegen eines anderen Tatbestandes aufnehmen ist bereits ein einziger Unterbrechungsmonat für diesen Personenkreis schädlich. Sollte der Gesetzgeber also nicht in die Puschen kommen und die jetzt bereits als Tatsache hingestellte Gesetzesänderung statt mit Rückwirkung z.B. erst zum Januar 2012 die parlamentarischen Hürden nehmen, hätten sich die betroffenen Eltern selbst ins Knie geschossen. Auch beamtete Eltern hätten ein ernsthaftes krankenversicherungsrechtliches Problem, wenn sie den lauen Ministerinnenversprechungen auf den Leim gehen und sie bzw. die Kinder dann unerwartet erkranken oder einen Unfall erleiden und keinen ausreichenden Versicherungsschutz mehr haben.

    Die Ministerin werden sie für ihre unsinnigen Presseerklärungen wohl kaum haftbar machen können.

    • Julchen am 23. Juni 2011 um 12:57 Uhr

      Ich habe da nun wirklich keine Ahnung von und hatte auch mit Kindergeld nie großartig etwas zu tun. Zu DM Zeiten war das ohnehin etwas anders.

      Der Beitrag ist aber sehr einleuchtend und verständlich, vielen Dank also für die Ausführungen, denn es hatte ja niemand etwas hierzu geschrieben.

      Ich habe ohnehin keinerlei Vertrauen mehr in unsere Gesetzgebung, die Millionen Menschen in die Armut treibt und Angst verbreitet. Für mich persönlich- aus meinem Gefühl heraus liegt nichts Gutes in der Luft, schon gar nicht seit wir in der EU sind.

    • Vorahnung am 3. Juli 2011 um 11:42 Uhr

      Zusätzlich zum Kindergeld- und Krankenkassenproblem wird gerne verschwiegen das beim BFD sowie beim FSJ nur ein “Taschengeld” als Lohn gezahlt wird. Entsprechend geringfügig fallen dann auch die Beiträge zu allen Zweigen der Sozialversicherung aus! Wer seine Kinder gerne hat und deren spätere Altersarmut vermeiden will, sollte ernsthaft vor diesen später nicht mehr zu reparierenden Fehlern warnen.
      Grobes Beispiel: Wer unter heutigen Arbeitsmarktbedingungen bis 67 arbeitet (mit eventuellen Pausen durch Arbeitslosigkeit) wird froh sein, eine Fahrt zum Arzt bezahlen zu können oder dem Nachbarskind was fürs Sparschwein zu geben weil es den Einkauf getragen hat. Und das alles noch trotz der dann explodierten Strompreise. (aber ohne Zivis)
      Wer das nicht kann weil “gewisse” Eintragungen im Rentenversicherungsverlauf zu “lächerlich” sind…
      Die Schulterklopfer von damals werden das NICHT richten.
      Aber was wollen wir? Eine egoistische und gebildete Gesellschaft, die rausholt was geht oder betreiben wir Dummenfang wo sich die Leute selbst verfeuern und es erst jahrzehnte später selber merken, was ihnen vorher verschwiegen wurde als eine Entscheidung zum BFD oder FSJ anstand?

    • Pyhrna am 26. Juli 2011 um 11:31 Uhr

      Gibts dazu inzwischen was neues?
      Wo genau müsste das denn im EStG stehen?
      Ich bin selbst als Mutter betroffen:
      Mein Sohn hat gerade sein Abitur gemacht. Ich erhielt letztes Jahr von der Familienkasse einen Bescheid über die Befristung des Kindergeldes zum 31.07.2011. Ich habe nun die Weitergewährung beantragt, da mein Sohn im Oktober den BFD antritt. Ich erhielt einen Telefonanruf, dass mangels Gesetzesgrundlage (EStG) die Weitergewährung im Moment nicht möglich ist, die Leistungen aber nach Gesetzesänderung rückwirkend bezahlt werden. Mir wurde empfohlen, nicht auf schriftlicher Entscheidung zu bestehen, da sonst ein Ablehnungsbescheid erlassen würde.
      Problem:
      Ich bin Beamtin und habe noch ein zweites kindergeldberechtigtes Kind. Mein Beihilfeanspruch sinkt bei Wegfall eines Kindes von 70 auf 50 % und die Krankenversicherung müsste ich von 30 auf 50 % erhöhen. Gilt das auch für diesen “Schwebezustand” bis zur Entscheidung über die Weitergewährung des Kindergeldes? Ich glaube nicht, dass ich eine Vertragsänderung bei der Versicherung dann später wieder rückgängig machen könnte.
      Mein Mann ist Angestellter. Gilt der “Schwebezustand” bis zur Entscheidung über die Weitergewährung des Kindergeldes als Unterbrechung, die zum dauerhaften Wegfall der Besitzstandszulage?

  2. Marcello am 6. Januar 2012 um 00:36 Uhr

    Lieber Sachverstand, liebe Pyhrna, wir sind genau in die oben genannte Falle mit dem Wegfall der Besitzstandszulage gerasselt. Meine Tochter absolviert zur Zeit ihr Jahr BFD. Dass uns immer wieder versichert wurde, dass das Kindergeld nachträglich bezahlt würde und uns daher keinerlei Nachteile entstehen würden, nützt uns nun keinen Deut. Ich bin teilzeitbeschäftigte Beamtin, mein Mann ist angestellter Lehrer und hat bislang diese Besitzstandszulage erhalten, die nun durch den Wegfall des Kindergelds für zwei Monate für die restlichen 5 Jahre (!!), die meine Tochter noch kindergeldberechtigt sein wird, wegfallen wird. Unwiderruflich! Das einjährige Ehrenamt meiner Tochter kostet uns damit mal eben schlappe 6000 Euro!
    Mir will nicht in den Kopf, dass das noch irgendwie gerecht und im Sinne des Erfinders sein soll.
    Besonders bitter finde ich, dass wir in diesem Punkt von keiner Stelle beraten wurden, als die Stelle, um die sich meine Tochter beworben hatte, urplötzlich – kurz vor Vertragsabschluss – von einer FSJ- in eine BFD-Stelle umgewandelt wurde.
    Da könnte man schon eine ganz unheilige Wut bekommen und man verliert doch glatt die Lust dem Staat weiterhin mit Engagement zu dienen.
    Wie geht es euch anderen Betroffenen inzwischen?
    Gibt es einen Ausweg aus der Falle?

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